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Guten Tag.
Ich bekam gestern einen Anruf einer Firma die den
Namen >gelöscht by Mod EX< markenrechtlich geschützt hat.
Nun habe ich vor geraumer Zeit eine Domaine erworben www.>gelöscht by Mod EX<.eu
und mein Gewerbe ist unter >gelöscht by Mod EX<Mag.>gelöscht by Mod EX<Reinhard
in Österreich angemeldet.
Der Herr meinte ich verletze damit den Markenschutz da
>gelöscht by Mod EX<und >gelöscht by Mod EX<ähnlich klingen und deshalb Verwechslungsgefahr besteht
und ich möge meine Gewerbenamen usw. abändern.
Sowohl ich als auch der andere sind in der IT Branche tätig.
Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke anderen das Benutzen derselben oder einer ähnlichen Bezeichnung untersagen, wenn Verwechselungsgefahr besteht. Diese besteht dann, wenn sich sowohl die verwendeten Kennzeichen als auch die damit genkennzeichneten Produkte ähneln.
Kennzeichenähnlichkeit und Produktähnlichkeit stehen dabei in Wechselwirtkung zueinander. Wenn die Kennzeichen sehr ähnlich sind, müssen sich die Produkte deutlich unterscheiden, um eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden. Umgekehrt dürfen bei deutlich unterscheidlichen Kennzeichen (z.B. Knorr und Maggi) selbstverständlich identische Produkte vertrieben werden.
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