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unterlassungserklärung

 
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conym18
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 18:15    Titel: unterlassungserklärung Antworten mit Zitat

hi,

ich habe gerade von einem Anwalt eine Unterlassungserklärung bekommen.

Darin geht es um einen Streitwert von 75000 ?.

angenommen, in der unterlassungserklärung steht z.b. folgendes:

die durch die enschaltung von rechtsanwalt X antstandenen kosten gemäß rechtsanwaltsvergütungsgesetz aus einem streitwert von 75000? zuzüglich auslagenpauschale und MwSt. zu ersetzen.

was heißt das jetzt?

was muß ich an den anwalt bezahlen?

75000? + pauschale und MwSt oder nur pauschale und MwSt.?

was würde es ca. kosten?

danke
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Abmahnende sollte doch seine Kosten genau aufgeschlüsselt haben.

Der Streitwert (75.000 EUR) ist die Summe, die bei einem evtl. Rechtsstreit als Schaden geltend gemacht werden würde (ob zu recht, ist noch eine andere Frage).

Aus diesem ermitteln sich dann nach RVG die Vergütungsansprüche (sofern berechtigt).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Der Abmahnende sollte doch seine Kosten genau aufgeschlüsselt haben.

Der Streitwert (75.000 EUR) ist die Summe, die bei einem evtl. Rechtsstreit als Schaden geltend gemacht werden würde (ob zu recht, ist noch eine andere Frage).


... bzw der Wert des Streitgegenstandes. Bei einem Unterlassungsanspruch ist die Festsetzung oft problematisch, da sich der Anspruch nicht immer in einem Geldbetrag ausdrücken lässt. Insofern läßt sich ohne Sachverhaltskenntnis nichts zur Höhe sagen. Angemerkt sei nur, dass bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten der Streitwert oft recht hoch angesetzt wird.

Anhand des Streitwerts wird die Rechtsanwaltsvergütung bestimmt. Sie müssen dabei nicht die 75.000 EUR plus Gebühren zahlen, sondern eine Summe, die sich aus Gebührentabellen ergibt. Bei einem Streitwert von 75.000 EUR wären dies 1.200,- EUR nebst Auslagen usw.
.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.01.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Bei einem Streitwert von 75.000 EUR wären dies 1.200,- EUR nebst Auslagen usw.
.


wobei vorsorglich anzumerken ist, dass es sich dabei - das RVG zugrunde gelegt - um eine 1,0 Gebühr handelt.

Die 1,3 Verfahrensgebühr beträgt 1560,00 €, die 1,2 Terminsgebühr 1.440,00 €.
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