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Polizei will Jugendamt informieren. Dürfen die das?

 
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alleckt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 16:30    Titel: Polizei will Jugendamt informieren. Dürfen die das? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen
Und zwar habe ich ein kleines Problem. Ich erzähle kurz die ganze Geschichte:
Bei mir hat die Polizei vor ca. 1 Woche eine Hausdurchsuchung gemacht, wegen eines Verdachts des Warenbetrugs. Bei der Hausdurchsuchung haben die bei mir ca 1 gramm Amphetamine gefunden. Desweiteren waren die Beamten der Meinung, dass meine Wohnung unaufgeräumt gewesen sei, welches aber nicht so war.
Ich bin alleinerziehender Vater eines 5 jährigen Sohnes, der sich zur Zeit für 3 1/2 Wochen mit meinen Eltern im Urlaub befindet. Bei der Hausdurchsuchung war er grade zwei Tage weg.
Die Beamten haben mir mitgeteilt, dass Sie einen Bericht an das Jugendamt schicken wollen. In der Vergangenheit hatte ich schon mit dem Jugendamt zu tun, wegen Scheidung, etc. Damals hatten die uns nicht in Ruhe gelassen und standen ständig auf der Matte. Seit einem dreiviertel Jahr ist das nun nicht mehr so. Verständlicherweise will ich nun verhindern, dass die Polizei einen Bericht dort hin schickt, da sonst wieder das selbe Spiel von vorne beginnt.
Aufgrund dessen, dass sich mein Sohn zu dieser Zeit im Urlaub befand frage ich mich nun, ob die Polizei eine Rechtfertigung für diesen Bericht hat. Selbst wenn meine Wohnung in deren Augen nicht aufgeräumt war und ich 1 g BTM bei mir hatte, war dies zu dem Zeitpunkt als ich alleine hier zu Hause war. D.h., dass eine gefährdung des Kindeswohl nicht in Betracht kommt. Denn wenn ich alleine bin, haben diese Dinge ja nichts mit meinem Sohn zu tun und es heisst ja nicht, dass wenn er hier ist es genauso läuft.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und mir sagen, was das Gesetz dazu sagt und ob ich dagegen vorgehen kann um diesen Bericht zu verhindern.
Vielen Dank
MfG
Jan
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beamten könnten dem Jugendamt aber zumindest den Verdacht mitteilen, dass dieser Zustand eben nicht nur punktuell zu dieser Zeit bestand. Mit der Anregung, da mal nach zu schauen.
Das kann ihnen glaube ich keiner verbieten.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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alleckt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Weiss noch jemand etwas genaueres. Auch die Polizei hat bestimmt gewisse Gesetze, bzw. Regeln woran Sie sich halten müssen!
MfG
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Polizei eine mögliche Kindeswohlgefährdung sieht, dann ist sie verpflichtet das Jugendamt zu informieren. Das Jugendamt ist die zuständige Fachbehörde, die Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung nachzugehen hat (vgl. § 8a SGB VIII).
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ChrisC
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 23.06.07, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Befugnis zur Meldung an das Jugendamt ergibt sich aus den Landespolizeigesetzen. Für Bayern wäre das z.B.:
Zitat:

Artikel 40 PAG Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs

...

(3) Sind andere Behörden oder öffentliche Stellen für die Abwehr
von Gefahren zuständig, kann die Polizei von sich aus diesen Behörden
oder öffentlichen Stellen die bei ihr vorhandenen personenbezogenen
Daten übermitteln, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung der
Aufgaben des Empfängers erforderlich erscheint.

...
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alleckt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.06.07, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
Vielen Dank euch beiden, dass ihr euch die Zeit genommen habt etwas gesetzliches für mich heraus zu suchen. Hätte gern andere Antworten gehabt, aber scheinbar ist das nunmal so.
Nochmals Danke
Mfg
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.06.07, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

alleckt hat folgendes geschrieben::
... Hätte gern andere Antworten gehabt, aber scheinbar ist das nunmal so. ...

Gerne möchte ich noch den Grund für die Meldungsbefugnis der Polizei an das Jugendamt schreiben. Winken

Art 6 GG (II + III) hat folgendes geschrieben::
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
und
Art 1 GG (III) hat folgendes geschrieben::
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 6 (II) beschreibt die Elternrechte. Das staatliche Wächteramt greift, wenn das Kindeswohl nicht sicher gestellt. Die Hürden, um ein Kind aus der Familie heraus zu nehmen sind sehr hoch. Das Jugendamt ist vorrangig daran interessant, daß das Kindeswohl in der Familie sicher gestellt wird und bietet bei Bedarf Hilfe an. Winken

alleckt hat folgendes geschrieben::
... Hausdurchsuchung gemacht, wegen eines Verdachts des Warenbetrugs. Bei der Hausdurchsuchung haben die bei mir ca 1 gramm Amphetamine gefunden. Desweiteren waren die Beamten der Meinung, dass meine Wohnung unaufgeräumt gewesen sei, welches aber nicht so war. ...

Eltern sollten allerdings auch Vorbild für ihre Kinder sein. Ich hoffe mal nicht, daß der Vater sein Kind zu einem 'kleinen Ganoven' erziehen möchte. Wer soll eigentlich das Kind erziehen, wenn Papa im Knast ist? Winken

Mein Tipp: Mal abwarten, ob die Polizei eine Meldung an das Jugendamt macht. Falls dann Besuch vom Jugendamt kommt, dann immer daran denken, daß das Jugendamt - genauso wie der Papa - das Kindeswohl im Auge hat. Winken
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 25.06.07, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber ein "Messi" denkt auch seine Wohnung wäre in Ordnung.
Ne - tut ein Messi eben nicht. Winken

Gruß
Rena
_________________
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dr-oetker
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 25.06.07, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Messie hat folgendes geschrieben::
Betroffene, die auch als „Messies“ bezeichnet werden (oder sich selbst so bezeichnen), leiden an einem Defizit, ihre Handlungen geplant und zielgerichtet an der Bewältigung ihrer alltäglichen Aufgaben auszurichten. Dies kann sich äußern in:
  • Unordentlichkeit bis zu Geruchsbelästigung und hygienischen Problemen
  • zwanghaftem Sammeln wertloser oder verbrauchter Dinge
  • chronischen Problemen mit Zeiteinteilung und Pünktlichkeit
  • „Lähmung“ der Handlungsfähigkeit auch in wichtigen Situationen
  • Versäumen bzw. Nicht-Erledigen normaler sozialer Verpflichtungen (es kann beispielsweise vorkommen, dass die gesamte Post – ob Werbung, wichtige Briefe oder Mahnungen – ungeöffnet in einer Schublade landet)
  • eingeschränktem sozialen Umgang, der u. a. durch eine oft extrem unordentliche Wohnung hervorgerufen wird
  • Hilflosigkeit unter dem Druck des Chaos
Messies neigen zum Sammeln bzw. Horten von Sachen, die ihre Mitmenschen oft als wertlos ansehen und wegwerfen würden. Die Betroffenen sind meistens unfähig, den realen Wert dieser Gegenstände einzuschätzen, zwischen wichtig und unwichtig, brauchbar und unbrauchbar zu unterscheiden. Oft sehen sie die Irrationalität ihres Hortens zwar ein, sind aber nicht in der Lage, dieser Einsicht entsprechend zu handeln. Im Extremfall führt die Unordnung dazu, dass größere Bereiche der Wohnung nicht mehr betretbar sind. Manchmal verbleiben nur noch enge „Fußwege“ zwischen großen Haufen, Kisten und Säcken. Schließlich kann es zur Unbewohnbarkeit der Wohnung kommen (s. Vermüllungs- bzw. Diogenes-Syndrom).

Darüber hinaus haben Messies häufig Schwierigkeiten, Prioritäten zu setzen, Notwendiges zu erledigen und ihre Handlungen gemäß eigener Zielsetzungen effektiv zu steuern. Insbesondere die Umsetzung geplanter Handlungen, die nicht aktuell befriedigend sind, fällt ihnen schwer, ebenso eine aufgabengerechte Zeiteinteilung. Ähnlich wie bei einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sind also die sogenannten exekutiven Funktionen gestört.

Messies schämen sich ihrer Unordnung in der Regel und leiden darunter. Auch infolge sozialer Isolation halten es viele Betroffene nicht für möglich, dass andere unter denselben Schwierigkeiten leiden. Dies erschwert ihnen häufig, ihr Problem zu erkennen und Hilfe zu suchen. Nach außen sind Messies meistens unauffällig. Sie erscheinen oft als offene, optimistische, vielseitige und kreative Menschen. Manchmal haben sie - scheinbar paradox - eine Tendenz zum Perfektionismus.

_________________
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege Winken
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 25.06.07, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

So oder so wäre es wohl im Interesse des Kindes, wenn der Vater sich zukünftig von Drogen welcher Art auch immer und Konflikten mit dem Strafgesetzbuch fernhält und gegebenfalls auch Maßnahmen ergreift, um die Probleme in der Griff zu bekommen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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UG
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht zu vergessen der wohl konkrete Verdacht des Betrugs, ohne den es wohl kaum eine Hausdurchsuchung gegeben hätte.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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