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Verfasst am: 19.01.05, 18:30 Titel: Nach Kündigung noch Nachzahlen?
Guten Abend!
Ein Versicherungsnehmer hat zum 31.12.04 seine KFZ Versicherung gekündigt und hat sich eine neue gesucht ... am 19.01.05 kommt dann ein Schreiben von der gekündigten Versicherung das sie den aktuellen Kilometerstand erfahren möchten.
Genauer Wortlaut war:
"Gemäß der ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Tarifbestimmung NR.15a Abs. 4 bitten wir Sie,uns den aktuellen Kilometerstand des versicherten Fahrzeuges mitzuteilen"
Die Tarifbestimmung Nr 15a Abs. 4 sagt:
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer den aktuellen km - stand inklusive Ablesedatum sowie ggf. die vorrausichtliche neue Jahresleistung jeweils unverzüglich anzuzeigen:
1.nach Überschreitung der km-Obergrenze der dem Vertrag zugeordneten Fahrleistungsklasse
2. bei Fahrzeugwechsel für den Ersatz PKW
3.im Schadensfall in der Schadenanzeige
4. auf besondere Anforderung
Da der Versicherungsnehmer den Vertrag gekündigt hat ist er doch nicht mehr an ihn gebunden bzw. muß das Schreiben ja nicht beantworten oder doch?
Der Vertrag ist doch gekündigt oder muß die Versicherung der Kündigung zustimmen?
ist für den Fall interessant, wenn bei der gekündigten Versicherung zB 10.000km pro Jahr als max. Fahrleistung angegeben war (Wenigfahrertarif zB. )
Lief die alte Versicherung zB. 5 Jahre , der Anfangsstand bei Vertragsabschluss war 0km (Neuwagen) und nun wird als Stand 65.000km mitgeteilt - wurde ein Vertragsbestandteil nicht eingehalten und seitens der Versicherung kann eine Nachforderung erfolgen da 15.000 km zu viel gefahren wurden.
Das ist nach den Angaben der einzigste Grund warum eine Versicherung nach den km fragen sollte - und ja, der Stand muss imho mitgeteilt werden. _________________ Alpha Vertikan Empire - just one click away
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