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Verfasst am: 27.06.07, 13:41 Titel: Wer darf ein Gewinnspiel machen ?
Guten tag,
Ich habe einige Fragen zm Thema :"Gewinnspiel im Internet ".
Also ist es zulässig das ein Minderjähriger ein Ggewinnspiel macht ?
und wenn es ginge dürfte ich dann - natürlich nur mit zustimmun der einzelnen Teilnehmer r - z.b. adressen verkaufen usw.
Verfasst am: 27.06.07, 14:25 Titel: Re: Wer darf ein Gewinnspiel machen ?
Stefan1129 hat folgendes geschrieben::
Also ist es zulässig das ein Minderjähriger ein Ggewinnspiel macht ?
Ja, grundsätzlich ist sowas zulässig.
Ebenso grundsätzlich ist auch der Verkauf von Adressen - mit Einwilligung der Betroffenen - zulässig.
Bei derartigen Vorhaben sind allerdings vielerlei Vorschriften zu berücksichtigen: Insbesondere solche des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzrechtes, des Handelsrechts, des allgemeinen Zivilrechts sowie ggf. des Strafrechts.
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (BGB § 106). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen(§§ 183, 184 BGB).
n der Bundesrepublik Deutschland wird das Datenschutzgesetz als oberstes und zuerst zu bearbeitendes Gesetz gesehen.
Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
Dabei muss ich noch beachten das ich in die Teilnahmebedingungen schreibe das ich die Informationen weitergeben darf und dann nichts mehr mit den daten zutun habe.
zum Wettbewerbsrechts habe ich leider nichts genaueres gefunden was auf ein gewinnspiel passen würde genauso wie zum Handelsrecht ich kanbn mir nur denken das ich dort etwas beachten muss wenn ich die persönlichen Daten verkaufen will.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.06.07, 18:03 Titel:
Wenn ich das mal in aller Deutlichkeit sagen darf: lass' die Finger davon! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Am ende sind alle zufrieden, einige Personen bekommen ihren Preis und alle sind glücklich...
Ja, wenn sämtliche Vorschriften beachtet werden und Mitbewerber deswegen keine Angriffsfläche finden.
Ich wage zu behaupten, daß ein solches Vorhaben ohne entsprechende Beratung oder Fachwissen ganz sicher nicht zu einem Ende führt, an denen alle glücklich sind. Und dies betrifft dann insbesondere den Veranstalter.
Meine Erfahrung ist es, daß Mitbewerber (und davon gibt's bei Gewinnspielveranstaltungen Massen) wie Haifische (und das ist keine Übertreibung) sind. Es wird auch keine Rücksicht auf Minderjährigkeit genommen und ich meine auch, daß sich ein paar Euro für verkaufte Adressen in Bezug auf die Gefahr eines Starts in eine überschuldete Volljährigkeit nicht lohnen. In dem Augenblick, in dem jemand versucht, am Markt mit den Großen zu schwimmen, wird derjenige auch wie ein Großer behandelt - mit aller Konsequenz.
Mit Ihrem Zitat aus Wikipedia zeigen Sie - und das meine ich nicht böse oder persönlich -, daß Sie nicht annähernd die Komplexität der Sache erfassen. Ich gehe ebenso davon aus - und auch das meine ich nicht persönlich -, daß Sie auch die Tragweite einer solchen unüberlegten Aktion nicht erahnen können.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.06.07, 05:25 Titel:
So ausführlich und freundlich hätte ich das nicht hinbekommen! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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