Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer darf ein Gewinnspiel machen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer darf ein Gewinnspiel machen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stefan1129
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 13:41    Titel: Wer darf ein Gewinnspiel machen ? Antworten mit Zitat

Guten tag,
Ich habe einige Fragen zm Thema :"Gewinnspiel im Internet ".

Also ist es zulässig das ein Minderjähriger ein Ggewinnspiel macht ?
und wenn es ginge dürfte ich dann - natürlich nur mit zustimmun der einzelnen Teilnehmer r - z.b. adressen verkaufen usw.

jetzt schonmal vielen dank für eure Hilfe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AFB
Gast





BeitragVerfasst am: 27.06.07, 14:25    Titel: Re: Wer darf ein Gewinnspiel machen ? Antworten mit Zitat

Stefan1129 hat folgendes geschrieben::

Also ist es zulässig das ein Minderjähriger ein Ggewinnspiel macht ?


Ja, grundsätzlich ist sowas zulässig.

Ebenso grundsätzlich ist auch der Verkauf von Adressen - mit Einwilligung der Betroffenen - zulässig.

Bei derartigen Vorhaben sind allerdings vielerlei Vorschriften zu berücksichtigen: Insbesondere solche des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzrechtes, des Handelsrechts, des allgemeinen Zivilrechts sowie ggf. des Strafrechts.
Nach oben
Stefan1129
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also einmal zusammgefasst

allgemeines Zivilrechts

Zitat:
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (BGB § 106). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen(§§ 183, 184 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit


Datenschutzrechtes
Zitat:
n der Bundesrepublik Deutschland wird das Datenschutzgesetz als oberstes und zuerst zu bearbeitendes Gesetz gesehen.

Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz#Bundesrepublik_Deutschland

Dabei muss ich noch beachten das ich in die Teilnahmebedingungen schreibe das ich die Informationen weitergeben darf und dann nichts mehr mit den daten zutun habe.



zum Wettbewerbsrechts habe ich leider nichts genaueres gefunden was auf ein gewinnspiel passen würde genauso wie zum Handelsrecht ich kanbn mir nur denken das ich dort etwas beachten muss wenn ich die persönlichen Daten verkaufen will.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das mal in aller Deutlichkeit sagen darf: lass' die Finger davon! Sehr böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefan1129
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich fragen dürfte:
Weiso ???

Ist es doch eine etwas zu komplexe sache ?

Am ende sind alle zufrieden, einige Personen bekommen ihren Preis und alle sind glücklich...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AFB
Gast





BeitragVerfasst am: 27.06.07, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan1129 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich fragen dürfte:
Weiso ???

Ist es doch eine etwas zu komplexe sache ?

Am ende sind alle zufrieden, einige Personen bekommen ihren Preis und alle sind glücklich...


Ja, wenn sämtliche Vorschriften beachtet werden und Mitbewerber deswegen keine Angriffsfläche finden.

Ich wage zu behaupten, daß ein solches Vorhaben ohne entsprechende Beratung oder Fachwissen ganz sicher nicht zu einem Ende führt, an denen alle glücklich sind. Und dies betrifft dann insbesondere den Veranstalter.

Meine Erfahrung ist es, daß Mitbewerber (und davon gibt's bei Gewinnspielveranstaltungen Massen) wie Haifische (und das ist keine Übertreibung) sind. Es wird auch keine Rücksicht auf Minderjährigkeit genommen und ich meine auch, daß sich ein paar Euro für verkaufte Adressen in Bezug auf die Gefahr eines Starts in eine überschuldete Volljährigkeit nicht lohnen. In dem Augenblick, in dem jemand versucht, am Markt mit den Großen zu schwimmen, wird derjenige auch wie ein Großer behandelt - mit aller Konsequenz.

Mit Ihrem Zitat aus Wikipedia zeigen Sie - und das meine ich nicht böse oder persönlich -, daß Sie nicht annähernd die Komplexität der Sache erfassen. Ich gehe ebenso davon aus - und auch das meine ich nicht persönlich -, daß Sie auch die Tragweite einer solchen unüberlegten Aktion nicht erahnen können.

Ich kann mich Biber daher nur anschließen.
Nach oben
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

So ausführlich und freundlich hätte ich das nicht hinbekommen! Verlegen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.