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Umsatzsteuerpflicht als hauptberuflicher Trainer

 
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BorisB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 14:16    Titel: Umsatzsteuerpflicht als hauptberuflicher Trainer Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich hatte bisher als ehrenamtlicher Übungsleiter ein paar Tennisstunden gegeben. Jetzt überlege ich mir, hauptberuflich als Trainer tätig zu werden. Ein Bekannter hat gemeint, dann müsste ich aber Umsatzsteuer bezahlen, weil ich dann über 17.000 Euro im Jahr verdiene. Das hieße aber, dass ich entweder meinen Stundensatz um 19 % erhöhe (was mir keiner zahlt) oder dass ich 1/5 weniger verdiene, was auch nicht schön ist. Hat er denn Recht, muss ich denn als hauptberuflicher Trainer Umsatzsteuer bezahlen?

Danke für Eure Hilfe, Boris
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

oder Sie müssen mehr arbeiten, damit der Gewinn abz. USt reicht! Oder alles bleibt wie es ist!

Ulli
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BorisB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ulli

Dass Geld nicht auf den Bäumen wächst, ist mir auch klar; Ihre Antwort hilft mir aber leider nicht weiter! Können Sie Ihre Aussage eventuell auf meine Frage beziehen?

Gruß BorisB
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

ich dachte, die Antwort sei eindeutig: ustpflichtig ist diese Tätigkeit, da keine Freiheit gem. § 4 UStG - Kleinunternehmergrenze ist 17.500,--

Gruß Ulli
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BorisB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte ich leider nicht verstanden, aber vielen Dank für die ausdrückliche Klarstellung!

Gruß BorisB
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Steuerfreund
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Folgende Zusatzfrage: Kann man Sport nicht auch lehren?

Kann man nicht freiberuflicher Lehrer seiner Tennissportschule sein und steuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 21 oder 22 ausführen, sofern man Absprache mit den Landesbehörden hält?

Um mich selbst zu widerlegen: das gilt wohl nur für allgemein bildende Lehrer oder Einrichtungen... Tennis gehört wohl nicht dazu.
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