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Mich würde interessieren ob es denn schon ein "tatsächlicher Anhaltspunkt" vorliegt wenn der GEZ-Mensch an der Tür behauptet er höre ein Rundfunkempfangsgerät in der Wohnung?
Denn Meldepflicht besteht ja nur wenn ein meldepflichtiges Gerät existiert.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.06.07, 06:14 Titel:
Joseph1218 hat folgendes geschrieben::
Mich würde interessieren ob es denn schon ein "tatsächlicher Anhaltspunkt" vorliegt wenn der GEZ-Mensch an der Tür behauptet er höre ein Rundfunkempfangsgerät in der Wohnung?
Für den Gebührenbeauftragten sicherlich. Seine Meinung würde ich persönlich allerdings für völlig irrelevant halten. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wer seine GEZ-Abmeldung damit begründet, Johannes B. Kerner sei überbezahlt, und seine Abmeldung zusammen mit der Bestätigung an die TITANIC einschickt, kann sogar 50 € und weitere Sachpreise gewinnen.
Wer seine GEZ-Abmeldung damit begründet, Johannes B. Kerner sei überbezahlt, und seine Abmeldung zusammen mit der Bestätigung an die TITANIC einschickt, kann sogar 50 € und weitere Sachpreise gewinnen.
Wäre nett wenn Sie das so erläutern würden das auch nicht rechtsgelehrte verstehen!
Ausserdem erscheint es mir lediglich provokativ da es ja sinnlos ist gegen die GEZ vorzugehen!
Das ist meines erachtens eine Anstalt die Gebühren einziehen kann die Ihr nicht zustehen!
Das ist das selbe wie bei den Schornsteinfegern die jedes Jahr vor der Tür stehen und Ihren Obelus wollen, selbst wenn eine neu Heizung vorliegt bzw. nachgewiesen werden kann das die Heizung den Richtlien entspricht und durch einen Heizungsbauer jährlich kontrolliert wird!
Das sind Frechheiten vom Stadt die der gemeine Michel einfach hinnehmen muss!
Wer seine GEZ-Abmeldung damit begründet, Johannes B. Kerner sei überbezahlt, und seine Abmeldung zusammen mit der Bestätigung an die TITANIC einschickt, kann sogar 50 € und weitere Sachpreise gewinnen.
Wäre nett wenn Sie das so erläutern würden das auch nicht rechtsgelehrte verstehen!
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