Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Flutwelle: wie reagieren Lebens- und Rentenversicherungen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Flutwelle: wie reagieren Lebens- und Rentenversicherungen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sabina8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 22:21    Titel: Flutwelle: wie reagieren Lebens- und Rentenversicherungen? Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es schon Erfahrungen, unter welchen Umständen Lebens- und Rentenversicherungen an Begünstigte auszahlen, wenn die versicherte Person Opfer der Flutkatastrophe wurde und eine eindeutige, "postitive" Identifizierung nicht erfolgen konnte, also auch keine Sterbeurkunde existiert?

Die Versicherungen hatten ja angekündigt, "kulant" zu sein und bei Vermissten dennoch auszuzahlen, wenn ein amtliches Schreiben vorliegt.

Welchen Inhalt muß dieses "amtliche" Schreiben haben? Gibt es insoweit schon Auszahlungen?

Sabina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.05, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.bmj.bund.de/enid/841e13e89946664df32b062d28db51d0,0/Agenda/Hinweise_zur_Flutkatastrophe_qv.html

ich denke, das könnte ihnen weiterhelfen.

auch auf der seite des GDV wird darauf hingewiesen, dass sich betroffene direkt mit der jeweiligen versicherung in verbindung setzen möchten, um zu klären welche unterlagen benötigt werden und wie konkret vorgegangen wird.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.