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Abmahnung mündlich?

 
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Niri
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 15:17    Titel: Abmahnung mündlich? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
brauche dringend einen Rat, denn ich kann schon kaum noch schlafen!
Habe vor kurzem die fristlose Kündgung erhalten. Die genannten gründe sind schlicht und einfach gelogen!Nun habe ich natürlich Klage eingereicht, denn was dort behaubtet wurde stimmt hinten und vorne nicht.Nun behauptet mein ehem. AG aber, das ich bereits mehrfach von einem Mitarbeiter mündlich abgemahnt wurde, was aber nicht stimmt!
Ich habe jetzt ziemliche Angst, das er damit durch kommt, denn alle Angestellten würden das aussagen was er ihnen sagt. Muß eine Abmahnung nicht schriftlich erfolgen? Würde er wirklich damit durch kommen?Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Mfg N.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 15:37    Titel: Re: Abmahnung mündlich? Antworten mit Zitat

Eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen.

Weiter kann man mangels näherer Details aber nichts zu Deiner Sache beitragen.

Inkognito
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 18:57    Titel: Re: Abmahnung mündlich? Antworten mit Zitat

Lesen Sie mal den letzten Abschnitt auf http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html

Im vorliegenden Fall müßte also der Mitarbeiter, der die Abmahnungen ausgesprochen haben soll, entsprechende Zeugen dafür vorweisen können, daß diese inhaltlich den formellen Anforderungen genügt haben.
Darüber hinaus müßte er plausibel machen, wieso mehrfache Abmahnungen nicht schriftlich erteilt worden sein sollen - an sich schon ein Grund für Zweifel an der Aussage des AG.
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Skayrit
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 10:48    Titel: Re: Abmahnung mündlich? Antworten mit Zitat

MOMENT MAL.

Abmahnungen müdlich oder schriftlich kann (eigentlich) NUR von Arbeitgeber ausgegeben werden nicht von eine Mitarbeiter!
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 13:13    Titel: Re: Abmahnung mündlich? Antworten mit Zitat

Einfach bestreiten das mündlich Abmahnungen erteilt wurden.
Dann muß gegebenenfalls der AG das Gegenteil Beweisen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 19:00    Titel: Re: Abmahnung mündlich? Antworten mit Zitat

Skayrit hat folgendes geschrieben::
MOMENT MAL.

Abmahnungen müdlich oder schriftlich kann (eigentlich) NUR von Arbeitgeber ausgegeben werden nicht von eine Mitarbeiter!


In dieser Allgemeinheit falsch.
Lesen Sie noch mal meinen Link von oben.

"Zur Abmahnung berechtigt sind auf der Seite des Arbeitgebers nicht nur diejenige Personen, die auch eine Kündigung aussprechen könnten, sondern alle Personen, die dem abgemahnten Arbeitnehmer Weisungen erteilen können."

Oder wer müßte Ihrer Meinung nach die Abmahnungen bei Daimler-Chrysler aussprechen? Der Vorstandsvorsitzende? Der ganze Vorstand? Die Aktionärshauptversammlung?
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