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Verfasst am: 02.07.07, 20:25 Titel: Verbraucher oder Unternehmer
Guten Abend. Wenn ein Freiberufler oder Gewerbetreibender, der normalerweise nicht mit Autos handelt, (z.B. Arzt) seinen BetriebsPKW an einen Verbraucher verkauft, kann er Gewährleistung wirksam ausschließen?
Andersherum: Der Arzt kauft nun einen BetriebsPKW von einem Autohändler. Kann dieser Händler die Gewährleistung wirksam ausschließen?
Ich habe die §§ 13 und 14 BGB gelesen, aber die scheinen hier beide nicht zu gelten: Der Kauf bzw. Verkauf des Autos kann zwar der freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden, aber ist auch keine richtige Ausübung dieser Tätigkeit .
Angenommen, der Arzt gilt in solchen Fällen als Unternehmer. Was ist aber, wenn er das Fahrzeug zum Teil betrieblich und zum Teil privat nutzen will bzw. genutzt hat? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Moin,
das Fahrzeug muss doch in irgendein Besitzverhältniss stehen. Also entweder zum Inventar(der Firma bzw. Arztpraxis) gehören und mit anteiliger AFA abgeschrieben werden oder aber Privat Eigentum mit welches nach Fahrtenbuch bzw. Kilometer Pauschale als Sonderausgaben bei den Finanzamt angegeben wird.
Dementsprechend müste es sich auch verhalten bei einen Verkauf des Fahrzeuges.
ciao _________________ Demokratie kann nur der ausleben, der das Geld hat.
(Wer Fehler findet, kann sie behalten.)
Ja, man könnte bei verkauften Fahrzeugen betrachten, ob das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs im Betriebsvermögen des Arztes war.
Aber wenn der Arzt das Auto kauft, funktioniert diese Methode nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ich würde sagen bei Kauf verhält es sich ähnlich. Auch hier müste der Arzt sich entscheiden ob er das Auto als Privat Person oder als Unternehmer kauft. Den die jewieligen Mittel für den Kauf müssen ja irgenwoher kommen. Entweder aus den Privat Vermögen und das Auto bleibt beim Kauf im Privat Besitz oder geht gegebenenfalls später in Firmen Besitz über als Privat Einlage. Oder aber das Fahrzeug wird aus Firmen Gelder finanziert als eine Art Private Kredit gabe an den Firmen Inhaber, wie auch immer die die Zahlungsmodalitäten gehandhabt werden für eine Rückzahlung des Kredites.
Oder aber das Fahrzeug wird direkt als Firmenfahrzeug gekauft bzw. durch Leasingvertrag (wie viele Unternehmer dies heute tun) und geht somit direkt in das Anlagevermögen des Unternehmens ein.
Aber ich glaube dieses gehört alles vielmehr in das Steuerrecht als ins Verbraucherrecht. Ein guter Steuerberater kann hier sicher mehr zu Klärung beitragen.
ciao _________________ Demokratie kann nur der ausleben, der das Geld hat.
(Wer Fehler findet, kann sie behalten.)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.07.07, 05:22 Titel: Re: Verbraucher oder Unternehmer
I-user hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Freiberufler oder Gewerbetreibender, der normalerweise nicht mit Autos handelt, (z.B. Arzt) seinen BetriebsPKW an einen Verbraucher verkauft, kann er Gewährleistung wirksam ausschließen?
Nein. Das Thema hatten wir auch kürzlich hier irgendwo.
I-user hat folgendes geschrieben::
Der Arzt kauft nun einen BetriebsPKW von einem Autohändler. Kann dieser Händler die Gewährleistung wirksam ausschließen?
Auch hier bin ich versucht 'nein' zu sagen. Das Problem dürfte sich aber gar nicht stellen, da der Arzt, wenn er denn auch nur halbwegs bei Verstand ist, dann das Auto nicht bei diesem Händler kaufen wird. Und aus eigenem Wissen: auch Speditionen nehmen für ihren Fuhrpark die 2-jährige Garantie in Anspruch. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn das Thema hier vor Kurzem besprochen wurde, dann war ich zu der Zeit weg, nämlich im Arbeits- und Zivilprozessrecht . Normalerweise gucke ich druch, welche Themen in den letzten Tagen besprochen wurden, aber diesmal habe ich nichts gefunden.
Ich habe also so verstanden, dass der Arzt dann Unternehmer ist, obwohl das für ihn Hilfsumsätze sind. Dass man auch einem Unternehmer Garantie oder "freiwillige Gewährleistung" geben kann, ist sowieso klar.
@Mecke: Nein, das passt m.E. nicht ins Steuerrecht, weil es nicht um Abschreibungen und Einlagen geht, sondern um die Unternehmereigenschaft. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.07.07, 15:32 Titel:
I-user hat folgendes geschrieben::
Normalerweise gucke ich druch, welche Themen in den letzten Tagen besprochen wurden, aber diesmal habe ich nichts gefunden.
Das war keine Kritik an Ihnen. Ich konnte mich nur dunkel erinnern, gesucht habe ich auch nicht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ohne mich selbst bisher mit der Frage näher befasst zu haben, weiß ich nur aus dem Bekanntenkreis, dass dort ein Arzt regelmäßig sein Auto (Firmenfahrzeug) nur beim Händler in Zahlung gibt, statt es privat zu verkaufen. Er begründet es genau damit, dass er beim Privatverkauf die Gewährleistung nicht ausschließen kann. Insofern deckt sich seine Aussage mit der von Biber. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
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