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ein Händler schloss einen Vertrag über einen Autokauf (Neuwagen) mit einer Tageszulassung ab früh. Aug. 2007 ab. Nun soll daraus eine Haltefrist von 3 Monaten werden.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.07.07, 15:36 Titel:
Herzlichen Glückwunsch dem Händler zu dem Vertrag.
Was ist die Frage? Und könnte die Schilderung vielleicht etwas detaillierter ausfallen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
ich schau mal ein bisschen in meine Glaskugel und lese dort, daß möglicherweise die Tageszulassung vom Händler bereits im Juni getätigt wurde um vom Hersteller eine Prämie zu erhalten.
Möglicherweise verbindet der Hersteller diese Prämie mit der Auflage, daß diese "Tageszulassung" nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Zulassung ab- oder umgemeldet werden darf, damit diese Zulassung nicht in der Statistik für "Kurzzulassungen", die das KBA nach Herstellern aufgeschlüsselt, monatlich herausgibt, auftaucht.
Diese 3 Monate wären lt. meiner Glaskugel eben erst Ende September abgelaufen.
Rein rechtlich sehe ich als juristischer Laie das so, daß der Käufer auf dem vereinbarten Liefertermin bestehen kann. Der Händler verlöre demnach die Prämie, was den Käufer allerdings nicht interessieren muss.
Da meine Glaskugel allerdings auch einen Opportunitätsmodus hat, besagt dieser, daß der Käufer mit dem Verkäufer reden könnte, die Übernahme des Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt gegen vollständige Bezahlung vereinbaren könnte und die Ummeldung erst nach Ablauf der 3 Monate stattfinden könnte. Damit hätte der Käufer auch was davon, denn er würde bis zum Ummeldezeitpunkt keine Steuer- und Versicherungskosten haben.
Achtung, alles reine Spekulation. Aber was will man von einer Glaskugel auch anderes erwarten.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 03.07.07, 21:46 Titel:
mitarbeiter bei O**l bekommen auch rabatte, das kfz muss aber eine gewisse zeit auf ihn zugelassen sein. so kam mein alter herr an ein günstigeres kfz, der wagen war halt nur auf den MA zugelassen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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