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Verfasst am: 05.07.07, 14:25 Titel: Prämie zum Dienstjubiläum
Hallo,
Frau Meyer hatte ihr 10jähriges Dienstjubiläum und erhielt 300 €uro. Herr Dr. Krause, der vor zwei Jahren dieses Jubiläum feiern konnte, bekam seinerzeit 500 €. Das findet Frau Meyer nun logischwerweise ungerecht, weil es ihrer Meinung nach keine Ungleichbehandlung von Mann und Frau geben darf.
Beide Kollegen arbeiten als Sachbearbeiter. Herr Krause erhält auf Grund seines Dr.-Titels und weil er studiert auch mehr Gehalt.
Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 334 Wohnort: Randersacker bei Würzburg
Verfasst am: 05.07.07, 14:47 Titel:
M.E. sollte sich Frau Müller damit abfinden, daß Leute mit unterschiedlicher Qualifikation unterschiedlich bezahlt werden, ganz egal, ob es um regelmäßige oder einmalige Zahlungen handelt. _________________ Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege
Das ist ja auch richtig, dass sich die unteschiedliche Ausbildung im Gehalt niederschlägt. Wird hier aber nicht für beide 10jährige Treue belohnt? Beide machen ihre Arbeit entsprechend gut.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.07.07, 16:09 Titel:
was sagt denn der vertrag b.z.w tarifvertrag dazu?
in meinem ist z.b. geregelt xx% vom ruchschnittslohn etc pp.
ps:. als geburtstagsgeschenk bekommen wir immer "gutscheine" die im betrieb einlösen können z.b. gärtnerei od. holzwerkstatt, stolze 2,31€! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Verfasst am: 05.07.07, 18:49 Titel: Re: Prämie zum Dienstjubiläum
Eifel65 hat folgendes geschrieben::
Was ratet Ihr der Frau Müller?
Sich schlau zu machen. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entsteht nämlich zugunsten der nicht berücksichtigten Arbeitnehmer ebenfalls ein Anspruch auf Zahlung der Sonderleistung.
Ob man wegen 200,- € einen Rechtsstreit anfangen will, ist ein anderes Thema. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Im Arbeitsvertrag ist nichts über Sonderzahlungen festgehalten. Entscheidungen werden willkürlich getroffen.
Der Link ist gut. Aber ob 200,00 € das wert sind, ist echt zu überlegen. Aber als Gesprächsgrundlage - mit dem Ziel einer gütlichen Einigung - gut zu verwenden.
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