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Verfasst am: 07.05.07, 00:54 Titel: Gewinnspiele welches Recht
Also meine Frage ist, in welchem Recht ich Regeln oder Richtlinien zu Gewinnspielen finden kann, bzw. wenn sich jemand damit auskennt, ob ich unverbindlich mal 2, 3 Fragen dazu stellen kann per PN
Es geht dabei darum selbst ein Gewinnspiel zu Veranstalten.
Bewerben Sie sich bei einer der staatlichen Spielbanken oder bei der Lottozentrale. Öffentliche Glücksspiele sind in Deutschland Staatsmonopol. In ihrem Hobbykeller dürfen Sie mit Tante Erna und Onkel Gerd Skat kloppen - auch um Geld. Lose verkaufen "für den guten Zweck", auf einem Jahrmarkt oder einer Kirmes ist ebenfalls - mit Genehmigung - erlaubt.
Für Einzelheiten gibt es eine eigene Internetseite: http://www.lotterierecht.de/ . Ob die allerdings was taugt, kann ich nicht beurteilen.
Eine PN zu Rechtsfragen beantworte ich grundsätzlich nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
so, wie ich das lese, geht es hier um ein Gewinn- und kein Glücksspiel. Dieselbe Frage stellt sich mir:
Was muss ein Anbieter von folgender Art Gewinnspiel rechtlich beachten (bzw. wo finde ich entsprechende Gesetzgebung):
Rätsel (in einer kostenlos ausliegenden Zeitschrift) werden von Lesern gelöst, Lösungen werden dem Ausrichter zugesandt, Ausrichter lost (bei mehr Teilnehmern als Preisen) Gewinner aus, Gewinner bekommt Preis vom Ausrichter. Preise werden von Sponsoren und Werbepartnern bereitgestellt.
Ab welcher Größenordnung (oder aus welchen Gründen auch immer) sind notariell überwachte Auslosungen notwendig?
Inwieweit haftet der Ausrichter für die Zusage eines Gewinns an den Gewinner, wenn der Sponsor/Werbepartner nicht liefern kann?
Mit freundlichen Grüßen
Freya _________________ If I could approach you or even get close to the scent that you left behind, i'd be fine!
no doubt that you bring out the animal inside...
i'd eat you alive!
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