Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pauschaler Vorsteuerabzug in Journalisten-Ehepaar-GbR
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pauschaler Vorsteuerabzug in Journalisten-Ehepaar-GbR

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Zathras
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 07:47    Titel: Pauschaler Vorsteuerabzug in Journalisten-Ehepaar-GbR Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte um Kommentare zu folgendem Sachverhalt:

Zwei Journalisten gründen ein Pressebüro in Form einer GbR. Später heiraten Sie. Vorsteuer wird pauschal als Durchschnittsatz für Journalisten in Anspruch genommen.
Das Finanzamt widerspricht dieser Praxis, da der Umsatz - allerdings nur beider Partner zusammengenommen - die Umsatzgrenze von 61.356 € überschreitet.
Das Finanzamt argumentiert, die Ehegattengemeinschaft sei Unternehmer, nicht die beiden einzelnen Mitglieder der GbR.

Wie würde sich die Situation darstellen, wenn die GbR aufgelöst würde und beide Ex-Partner nun getrennt als freie Journalisten arbeiten würden? Die Ehegattengemeinschaft würde ja trotzdem weiter existieren. Müßte man sich dann für Getrenntveranlagung entscheiden?

Freundlichen Gruß
Zathras
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die GbR die Leistungen erbringt, ist diese Gemeinschaft auch die Unternehmerin, da ist dem FA zuzustimmen.

Wenn sich die Gemeinschaft auflöst und beide Partner künftig allein tätig sind, ist jeder für sich Unternehmer mit den entsprechenden Folgen (eigene Gewinnermittlung, eigenes Auftreten nach außen, etc)..

Ob es sich bei den Partnern um Ehegatten handelt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Dass die Ehegatten trotz beruflicher Trennung weiter Gemeinschaft haben, ist zu hoffen. Beruflich und steuerlich sind sie dann aber keine Gesellschaft mehr. Die Veranlagungsart bei der Einkommensteuer hat damit nicht das geringste zu tun.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zathras
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Ausführungen.

Es scheint also, als ob die Auflösung der GbR Sinn machen würde. Daraus ergibt sich eine weitere Frage:
Könnte die Gesellschaft rückwirkend, also zum 1.1.07, aufgelöst werden? Problematisch ist sicher, dass bereits einige Rechnungen namens der GbR erstellt wurden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da sehe ich Schwierigkeiten! Lösen Sie doch die GbR zum 30.6.2007 auf. Auch müssen Sie beachten, dass Sie auch alle Ausgabenrechnungen getrennt erhalten müssen. Ferner sind die Ausgangsrechnungen getrennt zu erstellen mit allen Formvorschriften! Ist der Unterschied denn so groß? Es klnn auch passieren, dass das Finanzamt nach einer Prüfung die Durchschnittsbesteuerung versagt, wenn die Abweichungen zwischen Vorsteuer nach Durchschnittssätzen und tasächlichen Belegen zu hoch sind!

Ulli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.