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unterhalt und eigentum

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 08:41    Titel: unterhalt und eigentum Antworten mit Zitat

folgende frage: muss ein unterhaltsverpflichteter vater mit eigenem haus auf dem ein nießbrauchsrecht zugunsten seiner eltern lastet (sprich: die eltern wohnen in dem haus) befürchten, dass im falle seiner zahlungsunfähigkeit rückgriff auf das haus genommen wird?

danke vorab für eure antworten

beste grüße
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Hans
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 09:09    Titel: Re: unterhalt und eigentum Antworten mit Zitat

Ja, er muss damit rechnen und es kann sogar noch schlimmer kommen.

Möglicherweise wird im Zuge der Zwangsvollstreckung der Nießbrauch kapitalisiert. Die Eltern müssen das Haus räumen und werden mit dem kapitalwert abgefunden.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 10:25    Titel: Re: unterhalt und eigentum Antworten mit Zitat

hi hans,

vielen dank für deine antwort. ich hatte auf dich gehofft ( Winken).. nein im ernst, deine kommentare sind immer sehr weiter führend).

kannst du mir bitte noch ein/zwei hinweise mehr mit auf den weg geben (z.b. §§ oder gesetze in denen ich nachschauen kann)? das wäre wirklich unheimlich lieb von dir.

tausend dank und viele grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 12:51    Titel: Re: unterhalt und eigentum Antworten mit Zitat

frag mal einen Anwalt.
Da gibt mehre Arten wie deine Eltern da im Haus stehen können.
Manche sind besser als andere weil die Eltern dann mehr Rechte haben!
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 12:53    Titel: Re: unterhalt und eigentum Antworten mit Zitat

hm... na ja,...Frag mal einen anwalt kann ich unter jedes posting hier setzen.

ausserdem geht es nicht um meine eltern (aber das nur am rande)
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 15:19    Titel: Re: unterhalt und eigentum Antworten mit Zitat

Eine Lösung hängt natürlich davon ab, wie weit die Zwangsvollstreckung schon fortgeschritten ist, ob Du Alleineigentümer des Hauses bist, wie alt die Eltern sind, liegen noch andere Grundschulden auf dem Grundstück etc.

Man kann da schon was machen, z.B. sind seltsamerweise die Mieter eines in der Zwangsversteigerung befindlichen Hauses besser geschützt als der Nießbrauchsinhaber.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 15:15    Titel: Re: unterhalt und eigentum Antworten mit Zitat

ich hol´s noch mal hoch.

in der hoffnung auf mehr detaills

Weinen
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 16:43    Titel: Re: unterhalt und eigentum Antworten mit Zitat

Hoffnung auf mehr Details, na ja

Die Sache ist nicht so einfach, dass man sie hier mit einem posting kostenlos erledigen könnte.

Gruss Hans
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