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PKV-Beiträge aus dem Vorjahr absetzbar?

 
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 14:33    Titel: PKV-Beiträge aus dem Vorjahr absetzbar? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe gelesen, dass, wer seine Krankenversicherungbeiträge alleine aufgebracht hat, diese auch absetzen kann. Ein Höchstbetrag von 1500,- bzw 2400,- wird ebenfalls genannt.

Was ist aber nun, wenn die Beiträge für die Erklärung 2005 nicht angegeben wurden, für die Erklärung 2006 aber noch angegeben werden sollen? Geht das überhaupt?

Ich gehe von einer Person aus, die im Jahr 2005 aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechselte aufgrund der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe hierzu § 11 EStG!

Zahlungen sind in dem Jahr zu erfassen in dem diese geleistet wurden !

Eine Geltendmachung der Aufwendungen 2005 in 2006 ist nicht möglich !

Beste Grüße

wolf25
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, vielen Dank trotzdem für die Hilfe! Smilie
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Neuling78 hat folgendes geschrieben::
Schade, vielen Dank trotzdem für die Hilfe! Smilie


Mal aus Interesse!
Hätten sich die Beiträge in 2005 ausgewirkt ?
Oder wurden die Höchstbeträge nicht evtl. schon durch andere Versicherungen , z.B. Haftpflicht, Lebensversicherungen etc etc erreicht ?
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftpflicht ist zu klein und eine Lebensversicherung ist nicht vorhanden. Verlegen

Mich interessiert es vor allem, wenn die Person im Jahr 2006 noch selbstständig war, zumindest bis Mitte des Jahres und dieses Gewerbe ebenso in der Steuererklärung angegeben wird. Ich hatte hier an einem Prinzip wie beim Verlustvortrag gedacht.

Für mich stellte sich die Frage, ob der Verlust der Firma dadurch wächst. Denn, in diesem Fall, umso höher der Verlust des Gewerbes, umso niedriger die Nachzahlung der zu wenig bezahlten Lohnsteuer.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon gesagt..

Die Beiträge für 2005 kann man nun getrost vergessen !

2006 gehen diese jedoch, vorausgesetzt man hat noch keinen rechtskräftigen Steuerbescheid!

Zitat:
Ich habe gelesen, dass, wer seine Krankenversicherungbeiträge alleine aufgebracht hat, diese auch absetzen kann. Ein Höchstbetrag von 1500,- bzw 2400,- wird ebenfalls genannt.

Mal vereinfacht dargestellt!
Wer seine Beiträge 100 % selbst trägt, zB ein Gewerbetreibender, kann sonstige Versicherungen (u.a. Krankenversicherung) bis 2.400 Euro als Sonderausgaben abziehen!

Wer nicht 100 % selbst trägt, zB ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, kann seine Aufwendungen bis 1.500 Euro abziehen!

Gruß
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

und wie schon gesagt...

Vielen Dank! Lachen
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Neuling78 hat folgendes geschrieben::
und wie schon gesagt...

Vielen Dank! Lachen


bei selbständigen ergehen Bescheide oft unter dem sogenannten Vorbehalt der Nachrpüfung ! findet sich so ein Verweis im Bescheid für 2005, können Sie die Beiträge noch problemlos dem Finanzamt mitteilen und beantragen den bescheid zu ändern !
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Neuling78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eine interessante Idee, was ich sofort prüfen sollte. Vielen Dank @whvceltic

Ich habe noch eine weitere Frage:

Wenn jemand das Ganze Jahr sozialversicherungspflichtig angestellt ist und seine Selbstständigkeit, die er nebenbei noch ausführt Mitte des Jahres beendet hat, wie macht er dann die Kosten, die nach der Abmeldung angefallen sind, in der Steuererklärung geltend?

Kann man es in die normale Einnahme-Überschuß-Rechnung einfließen lassen, obwohl der Zeitraum der Zahlung nach der Abmeldung angefallen ist?

Sollte das nicht der Fall sein, sind es dann außergewöhnliche Belastungen?

Würd mich sehr freuen, wenn jemand hierzu einen Lösungsvorschlag hat.
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 04:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gewerbeabmeldung ist insofern uninteressant. Kosten, die nach Abmeldung angefallen sind, bleiben ganz normale (nachträgliche) Betriebsausgaben.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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