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Verfasst am: 21.01.05, 00:14 Titel: Re: was kostet eine akteneinsicht?
komo hat folgendes geschrieben::
selbe frage wie in der überschrift:
was kostet eine akteneinsicht?!?
Hallo!
Eine Akteneinsicht kostet normalesweise 1.000,-- Euro oder in den USA 1.000,-- Dollar. In der Schweiz 1.000,-- Franken.
In Italien war`s früher billiger: nur 1.000 Lire. Jetzt aber auch dort 1.000 Euro.
Aber mal ganz im Ernst:
Wenn mir jemand den Auftrag erteilt, ihm eine amtliche Akte zur Einsichtnahme zu beschaffen, dann zieht das folgenden Arbeitsaufwand nach sich:
Zunächst spreche ich mit dem Mandanten kurz.
Ich mache mir Notizen bezüglich Art und Umfang des Auftrages.
Dann muß die Akte angelegt werden. ( Ohne Akte geht`s nicht )
Es werden Wideervorlagefristen notiert.
Das Schreiben an die Staatsanwaltsschaft wegen der Akteneinswicht wird diktiert. Die Sekretärin schreibt das und es geht in die Post.
Kommt die Akte, wird sie kopiert und mit Begleitschreiben, welches vorher diktiert wurde, zurück geschickt.
Gleichzeitig wird der Mandant informiert, daß die Akte vorliegt und er sie einsehen kann.
Ein Termin wird vereinbart.
Mandant sieht Akte ein.
Wenn es damit vorbei ist, ok.
Und jetzt weiter:
Die Kanzleistunde kostet Geld.
Ich z.B hab eine kleine Kanzlei. Die ist nicht ganz so teuer. Ich bin Einzelanwalt und habe zwei Angestellte. Die monatlichen fixen Kosten belaufen sich auf 8.000,--Euro.
Dann rechnen Sie mal aus, was ich pro Stunde umsetzen muß, damit erst mal die Kosten gedeckt werden.
Verfasst am: 21.01.05, 00:34 Titel: Re: was kostet eine akteneinsicht?
HansD hat folgendes geschrieben::
P.S. Ja, ich weiß: Milchmädchenrechnung....
Jep, Sie haben das Erstellen, Prüfen, Versenden der Kostennote vergessen und die Eintreibung der Gebühren von säumigen Mandanten. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Verfasst am: 21.01.05, 00:47 Titel: Re: was kostet eine akteneinsicht?
Alba hat folgendes geschrieben::
HansD hat folgendes geschrieben::
P.S. Ja, ich weiß: Milchmädchenrechnung....
Jep, Sie haben das Erstellen, Prüfen, Versenden der Kostennote vergessen und die Eintreibung der Gebühren von säumigen Mandanten.
, Hallo!
Stimmt! Hab ich vergessen; und natürlich zahlt der Mandant nicht sofort, denn er sieht ja überhaupt nicht ein, daß so eine läppische Akteneinsicht mehr kostet als die Auslagen in Höhe von 12.-- Euro, die der Anwalt für ihn vorgelegt hat.
Gruß HansD, der trotzdem gerne Anwalt ist, weil seine Mandanten eigentlich ganz anders sind...
Ich lese eine fundierte, informative Aussage von HansD. Sehr gut, eins, setzen!
Davon sollte es mehr geben in diesem Forum. Und damit kann dieser Thread abgeschlossen werden.
Also nochmal zur Klarstellung: hasselluhn ist kein blindwütiger Justizkritiker - das Thema liegt mir ziemlich fern - sondern jemand, der etwas von Sprache versteht und der den Finger in die Wunde legt, wenn einige sich zu dem üblichen Forengebrabbel hinreißen lassen.
Gruß
hasselluhn
PS: Snowflake hat diesmal echt den Vogel abgeschossen mit seinem aufgeblasenen Beitrag.
Ich überlege grade, ob die beiden Herren es immer noch lustig fänden, wenn ein x-beliebiger Dienstleister ihnen jeden Aufwand, vom Hemd zuknöpfen bis zum Scheitel richten, in Rechnung stellen würde.
Ich überlege grade, ob die beiden Herren es immer noch lustig fänden, wenn ein x-beliebiger Dienstleister ihnen jeden Aufwand, vom Hemd zuknöpfen bis zum Scheitel richten, in Rechnung stellen würde.
Im Endeffekt wird das in Rechnung gestellt. Genau wie beim Anwalt eben eine "Akteneinsicht" abgerechnet wird, so wird beim Friseur "Haareschneiden" abgerechnet, beim Handwerker "eine Gesellenstunde" oder beim Taxifahrer "eine Fahrt von Wohnung zum Krankenhaus".
In Wirklichkeit stecken in diesen Rechnungen aber auch alle anderen Kosten die anfallen. Seien es Steuern oder Löhne, Schulungskosten, die Abnutzung von Maschinen, Zinsen für Kredite, Versicherungen, Mieten für Geschäftsräume, Kosten für die Schuldeneintreibung, An- und Abfahrt (wenn die nicht separat abgerechnet werden darf) und vieles mehr. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 21.01.05, 09:25 Titel: Re: was kostet eine akteneinsicht?
HansD hat folgendes geschrieben::
komo hat folgendes geschrieben::
selbe frage wie in der überschrift:
was kostet eine akteneinsicht?!?
Hallo!
Aber mal ganz im Ernst:
Wenn mir jemand den Auftrag erteilt, ihm eine amtliche Akte zur Einsichtnahme zu beschaffen, dann zieht das folgenden Arbeitsaufwand nach sich:
Zunächst spreche ich mit dem Mandanten kurz.
Ich mache mir Notizen bezüglich Art und Umfang des Auftrages.
Dann muß die Akte angelegt werden. ( Ohne Akte geht`s nicht )
Es werden Wideervorlagefristen notiert.
Das Schreiben an die Staatsanwaltsschaft wegen der Akteneinswicht wird diktiert. Die Sekretärin schreibt das und es geht in die Post.
Kommt die Akte, wird sie kopiert und mit Begleitschreiben, welches vorher diktiert wurde, zurück geschickt.
Gleichzeitig wird der Mandant informiert, daß die Akte vorliegt und er sie einsehen kann.
Ein Termin wird vereinbart.
Mandant sieht Akte ein.
Wenn es damit vorbei ist, ok.
Und jetzt weiter:
Die Kanzleistunde kostet Geld.
Ich z.B hab eine kleine Kanzlei. Die ist nicht ganz so teuer. Ich bin Einzelanwalt und habe zwei Angestellte. Die monatlichen fixen Kosten belaufen sich auf 8.000,--Euro.
Dann rechnen Sie mal aus, was ich pro Stunde umsetzen muß, damit erst mal die Kosten gedeckt werden.
Gruß HansD
P.S. Ja, ich weiß: Milchmädchenrechnung....
Werter Herr Kolle D.,
ich teile Ihre Auffassung, dass Laien oft unterschätzen, welche Aufwand hinter einfachen Vorgängen steckt.
Zur Effektivierung Ihrer Tätigkeit erlaube ich mir allerdings folgenden kollegialen Rat:
1. Wenn jemand nur Akteneinsicht möchte, lautet die Verfügung an das Sekratariat: "AE bei StA anfordern. Nach Eingang Kop und zurück. Mand. benachrichtigen und Termin."
2. Dann sind wir mit der Sache max. 10 Minuten selbst beschäftigt, vermutlich eher 5 Minuten.
3. Wenn die Kanzlei für solche Vorgänge standardisierte Texte vorhält und diese per Fax versendet, ist das Sekretariat etwa 5 - 10 Minuten damit beschäftigt. Wenn die Akte sehr umfangreich ist, dauert das Kopieren etwas länger, kann aber von kostengünstigerer Aushilfskraft erledigt werden.
Also nicht das Milchmädchen, sondern das Zeitmanagement ist gefragt.
Oder ganz unter uns - es liest ja sonst keiner mit - : Wir sollten bei der Darstellung unserer Arbeit nach außen doch etwas vorsichtiger sein, um nicht "hasseluhn" und Co. billige Vorwände zu bieten.
"nach außen doch etwas vorsichtiger sein" klingt nicht schlecht.
Einige scheinen hier nicht zu kapieren, daß jede, wirklich jede noch so nichtige Tätigkeit, ob im beruflichen oder privaten Bereich, für jede und jeden, mit erheblich mehr Aufwand verbunden als am Ende sichtbar ist.
Ich erspare mir und uns allen jetzt, unzählige Beispiele aufzuführen und von A bis Z zu dokumentieren.
Merke: Jeder ist ein Laie, auf fast allen Gebieten.
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