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Verfasst am: 09.07.07, 11:32 Titel: Rechte des Freundes der Mutter
Hallo,
mein Vater gab mir den Rat sich mal hier zu erkundigen und gab mir sein Login.
Ich (17)wohne bei meiner Mutter, sie hat seit einem halben hat Muttern einen Freund, der auch tagtäglich bei uns verkehrt. Selbst Übernachtungen sind angesagt.
Seit geraumer Zeit nutz er auch die Garage für sein neues Auto und ich hab nun Probleme meinen neuen Roller unterzustellen., da kein Platz.
Hat er anrecht auf diesen Platz, wobei genügend Stellplätze vor der Tür.
Er kümmert sich sonst auch wenig um mich, selbst wenn ich ihn mal brauchen könnte ( Auto) meint er, ich bin der Freund deiner Mutter, mehr auch nicht.
Kann ich mich evtl. dagegen wären, das er hier auf Dauer wohnt, er hat ja selbst ne Whg, wo Mutter auch das We verbringt und ich meist allein bin mit Freundin(nicht schlecht). Kann sie denn überhaupt, oder muss sie noch ein Auge auf mich werfen.
So ich hoffe, ihr habt einen Rat, war wohl doch mehr als ich eigentlich wissen wollte.
Bitte demnächst Fragestellung so abstrakt formulieren, dass dies nicht auf konkrete Rechtsberatung hinausläuft.
Zur Sache selbst:
Ich sehe nicht, dass die Tochter rechtlich irgendeine Handhabe zur Klage haben könnte. Es scheint mir hier ohnehin eher um zwischenmenschliche Probleme zu gehen. Die minderjährige Tochter hat vor allem selbstverständlich kein Recht der erwachsenen Mutter als ihrer Erziehungsberechtigten in ihr Beziehungsleben hineinzureden. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Was heißt denn mehr oder weniger? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
ich zahle einen Mietanteil, macht man doch als AZUBI.
Davon wird dann wohl Lebensmitel gekauft, und die Mutter auch zu ihrem geringen Einkommen unterstützt.
Wie sieht das denn nun mit der Garage aus, hat der Freund ein Recht auf Nutzung, denn ich zahle ja mehr oder weniger einen Mietanteil, er nicht.
...das sagen/schreiben, was oben schon steht und hinzufügen, dass wohl der Hauptmieter von Wohnung und Garage der richtige Ansprechpartner in solchen Sachen ist; wird Geld von einem Mitbewohner ohne Vereinbarung oder Zahlungsbestimmung hingegeben, also ohne genau zu bestimmen ob es nun Kostgeld oder Mietanteil ist, dann wird es mit Ansprüchen allein aufgrund dieser Zahlung schwierig sein, imho!
Kommunikation ist btw ein nicht zu unterschätzender Lösungsansatz zur Bewältigung solcher und auch anderer Problematiken. Sicher nicht leicht in einer Situation wie dieser, aber mit Konfrontation erreicht man in der Regel nicht viel.
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