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Verstoßen "Die Geleben Seiten" gegen das Gesetzt

 
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Thomas77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 16:22    Titel: Verstoßen "Die Geleben Seiten" gegen das Gesetzt Antworten mit Zitat

Lieber Leser,

danke, dass Sie den Text lesen. Nehmen wir einmal an, ein Detektiv XY stellt in einem Adressbuchverlag, wie den „Gelben Seiten“ eine kleine Anzeige. Er ist neu in der Branche und will sich unbedingt hocharbeiten, daher hat er seine Firmengeschichte schon jetzt genau im Kopf. Da er sich bekannt machen muss, stellt er eben diese Anzeige in einem Buch, wie z.B. den „Gelben Seiten“ und hofft, dass ihn viele Leute anrufen werden. Er wartet gebannt auf die Erscheinung der Bücher und stellt zu seinem Entsetzten fest, dass der Adressbuchverlag wie die „Gelben Seiten“ eine Annonce am Anfang der Detektivanzeigen gesetzt hat, die folgendermaßen lautet(fiktiv): (FETT- und GROßGEDRUCKT) " Hier erreichen Sie die Detektei des Monats* GEBÜHRENFREI XXXX XXXX XXX*
(Kleingedruckt)Diese Rufnummer wird monatlich versteigert unter www.XXXXXXX-XXXXXX.de ". Die ganze Anzeige ist übertrieben auffällig gestaltet und am Anfang der Brancherubrik "Detektei" gestellt, wodurch es das Erste ist, was der potenziellen Kunde wahrnimmt. Als der Detektiv XY seine Anzeige in Auftrag gegeben hatte, informierte ihn keiner über die Anzeige, die erst in jenem Jahr startete. Der Detektiv befürchtet aufgrund dieser Anzeige, dass jetzt nur wenige Kunden seine eigene Annonce wahrnehmen werden, da diese erst vier Seiten später auftaucht. Wenn der Kunde die Anzeige "Detektei des Monats" zum ersten Mal zu Gesicht bekommt, nimmt er zuerst nur das Fettgedruckte wahr und glaubt erst, dass diese Detektei die Detektei des Monats ist, weil sie einen „Preis“ gewonnen hat, also besser ist. Das ist so wie mit dem Spruch "Song des Monats". Auffällig ist auch, dass diese Anzeige nur unter drei Branchen zu finden ist. Der empörte Detektiv XY vermutet, dass der Verlag wahrscheinlich große Klagen erwartet hatte und sich daher nicht zugetraut hat, diese Anzeigen bei großen Branchen zu setzen. Es ist anzunehmen, dass sich diese Versteigerung ausschließlich große Detekteien leisten werden können, zu denen der besagte Detektiv XY nicht gehört. Der sauere Detektiv XY hatte sich sofort per Brief und Fax beschwert und eine Unterlassung verlangt.
Wie sehen Sie die Situation in diesem fiktiven Fall, hat der hier besagte Detektiv XY eine Chance außergerichtlich vorzugehen, wenn nein, wie kann er dann gerichtlich vorgehen, kann er eine Unterlassungsklage vors Amtsgericht zur zeitweiligen Unterbindung einreichen, wie genau sollt er vorgehen und mit welchen Kosten ist das verbunden? Hat er auch das Recht auf Schadensersatzansprüche, wenn ja, wie sollte er dann hier agieren und wie hoch könnte die ungefähr sein? Ich hoffe, dass jemand in der Lage ist, auf diese äußerst schwierigen Fragen eine Antwort zu liefern.

Für eine geschätzte Antwort danke ich im Voraus!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe hier keine Chance.

Das ist in etwa so, als würde sich Pepsi beschweren, daß Coke bei Pro-Sieben einen doppelt so langen Werbespot gebucht hat, der auch noch 20% lauter ausgestrahlt wird.

Das nennt sich Anzeigengeschäft.
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Thomas77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Und spielt in dem Fall keine Rolle, dass die Anzeige "Detektei des Monats" irreführend ist, weil sie nicht die "beste Detektei" präsentiert sondern die Detektei, die bei der Versteigerung der Anzeige am meisten bezahlt hat? Ist das nicht ein Betrug, wenn man sagt "Taxiunternehmen des Monats" und in Wirklichkeit damit nur das Taxiunternehmen meint, das am meisten für die Anzeige bezahlt hat?
Dieser Begriff "Detektei des Monats" suggeriert eine besondere Leistung, die überhaupt nicht gegeben ist. Ist das nicht ein Betrug dem Leser und den anderen Wettbewerbern gegenüber?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 06:11    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas77 hat folgendes geschrieben::
die Anzeige "Detektei des Monats" irreführend ist, weil sie nicht die "beste Detektei" präsentiert
Wo stand denn da was von 'beste Detektei'?

Thomas77 hat folgendes geschrieben::
Ist das nicht ein Betrug dem Leser und den anderen Wettbewerbern gegenüber?
Nö, das ist Marketing.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas77 hat folgendes geschrieben::
Dieser Begriff "Detektei des Monats" suggeriert eine besondere Leistung


Sie meinen wie "Depp des Monats" oder "Pro-Sieben Song des Monats" (der ist auch werbefinanziert)? Ich sehe hier folglich auch keine Ansprüche aus UWG.
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Thomas77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hinter "Song des Monats" steht meistens ein Wettbewerb oder eine Befragung auf die sich die Behauptung einer besonderen Leistung bezieht. Das finde ich okay. Aber nicht wenn eine Behauptung einer besonderen Leistung "Detektei des Monats" keinerlei Bezugsgrundlage hat und nur deshalb behauptet wird, weil jemand dafür viel Geld bezahlt hat. Das ist nach meinem Rechtsverständnis reiner Betrug.

Und wie sieht es aus mit den Ansprüchen aus dem Anzeigevertrag? Der Kunde wusste doch nicht, als er den Anzeigeauftrag aufgegeben hat, dass der Verleger diese nach seiner Meinung so wettbewerbsrechtlich zu beanstandende Werbeaktion plant.

Ferner kann der Kunde nicht nachvollziehen, warum er jetzt noch eine Auktion gewinnen muss, um überhaupt an einen Auftrag zu kommen. Er hat doch bereits für die Anzeige sehr viel Geld bezahlt.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas77 hat folgendes geschrieben::
Das ist nach meinem Rechtsverständnis reiner Betrug.

Ein Detektiv sollte ein etwas realitätsbezogeneres Rechtsverständnis an den Tag legen, nicht daß er hinterher noch hinter jeder Kleinanzeige das organisierte Verbrechen vermutet.
Weiterhin wäre es auch extrem sinnvoll, wenn ein Detektiv den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht kennen würde.
Was für eine Ausbildung muß man denn eigentlich absolvieren, um sich Detektiv nennen zu dürfen? Keine, analog zum Schauspieler, Börsen-Guru, Versicherungsvertreter oder Makler?
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Thomas77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Weiterhin wäre es auch extrem sinnvoll, wenn ein Detektiv den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht kennen würde.
Was für eine Ausbildung muß man denn eigentlich absolvieren, um sich Detektiv nennen zu dürfen? Keine, analog zum Schauspieler, Börsen-Guru, Versicherungsvertreter oder Makler?
[/quote]

Hier geht es doch nicht um den Detektiv wie "dumm, naiv und ungebildet er ist" sondern um einen juristischen Sachverhalt.

Es ist sinnvoll, dass du dich an Sachverhalt hältst, und nicht persönlich sein wirst. Ansonsten behalte deine besondere Schlauheit für dich allein.

Böse
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas77 hat folgendes geschrieben::
Hier geht es doch nicht um den Detektiv wie "dumm, naiv und ungebildet er ist" sondern um einen juristischen Sachverhalt.
Es ist sinnvoll, dass du dich an Sachverhalt hältst, und nicht persönlich sein wirst. Ansonsten behalte deine besondere Schlauheit für dich allein.

Wen habe ich hier persönlich angesprochen?
Wie kann ich persönlich werden, wenn über einen fiktiven Sachverhalt diskutiert wird?
Mit welcher Begründung wollen Sie mir in einem öffentlichen Diskussionforum den Mund verbieten?
Auf Ihre Erklärung bin ich gespannt ...
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da sich der Detektiv hocharbeiten will, sollte er erstmal gegen den Eintrag genau ueber seiner Anzeige vorgehen, denn diese nimmt ihm auch Kunden weg (wer blaettert denn schon ewig). Hat er sich dann die 4 Seiten hochgearbeitet, dann kann er den grossen Fall in Angriff nehmen Winken
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Thomas77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

@nebelhoernchen

Ich sehe schon, du gehörst zu denen, die immer Recht haben und andere für "unbedeutend, dumm und ungebildet halten".

Dennoch schlage ich vor, dass du dich mehr auf den juristischen Sachverhalt konzentrierst, und den fiktiven, "dummen, naiven und ungebildeten Detektiv, der sogar nicht zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden kann, in Ruhe lässt.

Ich wünsche dir noch einen Guten Tag.
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MichaBln
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ach lass dich nicht provozieren, Thomas! Sehr glücklich

Kann deinen Ärger gut nachvollziehen. Mich würde mal interessieren, nach welchem Prinzip die Detekteien auf Seite 1 oder auf Seite 4 landen? Alphabetisch? Zufall? Nach Zahlung?

Und war in den letzten Gelbe Seiten auch schon an dieser Stelle eine Werbefläche, womöglich mit einer anderen Werbung?
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Thomas77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hi MichaBln,

im 2006 noch alphabetisch. In diesem Jahr nach Anzeigengröße. Die einseitigen Anzeigen sind ganz vorne.

Die am Anfang der Rubrik platzierte Anzeige "Detektiv des Monats", die man jeden Monat ersteigern kann, war 2006 nicht drin.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas77 hat folgendes geschrieben::
Hinter "Song des Monats" steht meistens ein Wettbewerb oder eine Befragung auf die sich die Behauptung einer besonderen Leistung bezieht.


Eben nicht. Bei Pro-Acht ist das reine Promotion für der Sendergruppe angeschlossene Plattenfirmen.

Im übrigen gibt es auch ansonsten zahlreiche Beispiele, daß "... des Monats" lediglich eine besondere Präsentationsform ist, die nicht zwangsläufig etwas mit Qualität ("Reinfall des Monats") oder überhaupt einem Auswahlprozeß ("Dachbodenfund des Monats") zu tun haben muß.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Thomas77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

für alle Euren konstruktiven Beiträge bedanke ich mich.

Ich konnte dank Euch wieder was dazu lernen.
Eigentlich würde ich dem Detektiv sehr wünschen, gegen den Verlag gerichtlich vorgehen zu können. Ich finde persönlich die Werbeaktion „Detektei des Monats“ nicht i. O. Aber wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht. Er muss damit leben und versuchen, andere Marketingwege zu finden, um neue Kunden zu gewinnen.

Vielen Dank!
Cool
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