Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
das ist eine Frage der tatsächlichen Verhältnisse.
Sind beide zu 50% eingetragen, erhalten sie bei Verkauf je 50% des Erlöses, es sei denn es wird anderes vereinbart.
Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufes noch Schulden offen sind, werden diese i. d. R. vor der Verteilung des Erlöses abgezogen/verrechnet.
Eine andere Frage ist noch die des Zugewinnausgleiches beim gesetzlichen Güterstand durch Auflösung desselben durch Ehescheidung; bei den jeweiligem Ehegatten werden je 50% des Vermögenswertes ins Aktiva des Endvermögens eingestellt und die Schulden als Passiva bei dem, der sie zu tragen hat. Wenn auch hier beide Kreditnehmer sind, also auch je 50% der Schulden ins Passiva des jeweiligen Endvermögens.
Ja, beide stehen zu je 50% im notariellen Kaufvertrag und ebenso im Darlehensvertrag bei der Bank.
Die beiden sind aber nicht verheiratet und waren es nie, also dürfte der von Dir erwähnte Zugewinnausgleich auch nicht greifen, oder?
Also bist Du der Meinung, daß immer die Anteile, die im Grundbuch deklariert sind, zählen?
Wenn der Eine zum Zeitpunkt des Verkaufs nachweisen kann, daß er - sagen wir - 80% der Tilgung aufgebracht hat, dann ist das PP (pers. Pech) und er kann trotzdem nur 50% des Verkaufserlöses reklamieren?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.