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Verfasst am: 20.01.05, 23:07 Titel: "Unentschultes Fehlen" in Schule
Hallo,
angenommen;
ein Freund von mir macht eine Ausbildung und geht demzufolge auf einer Berufsschule. Er nimmt das "Da-Sein" nicht so genau, und ist jetzt 1 / 3 seiner Fehltage unentschuldigt nicht in der Berufsschule gewesen.
Frage:
Ab wie vielen (unentschuldigten) Fehltagen ist mit einer Kündigung zu rechnen?
Musst davor eine Abmahnung komme, oder geht das fristlos?
Kommt auch ein wenig darauf an, ob es sich um eine staatliche oder eine private Schule handelt und ob Schulpflicht besteht oder nicht. Bei "Berufsschule" vermute ich: staatliche Schule, Schulpflicht. Da gibt es dann keine "Kündigung", sondern die Schule kann Ordnungsmaßnahmen aussprechen, schlimmstenfalls den Ausschluss von der Schule (in einigen Bundesländern auch den Ausschluss von allen öffentlichen Schulen). Einer "Abmahnung" bedarf es da nicht, aber der Schulausschluss ist in der Regel nur zulässig, wenn zuvor in einer anderen Ordnungsmaßnahme gesondert die Androhung des Schulausschlusses ausgesprochen wurde. Darauf wird wohl auch hier nicht verzichtet werden können.
Aus der Formulierung der Frage lese ich eher heraus, daß eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses gemeint ist. Hier würde ich nicht davon ausgehen daß es eine bestimmte Anzahl von Tagen gibt, an denen der Azubi einfach nicht in die Berufsschule, aber auch nicht an den Arbeitsplatz geht, und dennoch seine Vergütung dafür kassiert.
Eine Rückforderung der Ausbildungsvergütung dürfte ohne weiteres möglich sein, eine Kündigung meist erst nach einer oder mehreren Abmahnungen.
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