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recht.de :: Thema anzeigen - OBL erschiessen - wo ist Schaeubles Problem?
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OBL erschiessen - wo ist Schaeubles Problem?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Eine groesse Gruppe schwer bewaffneter Menschen ist entweder eine Armee und gehoert zu einem Land, oder einfach nur ein Haufen Verbrecher, oder Amerikaner.
PS: Die Schnittmenge muss nicht leer sein! Winken


Ok, wie darf sich die BRD gegen einen Haufen schwerbewaffneter Verbrecher wehren, die versuchen sich die Herrschaft ueber ein Gebiet zu sichern von dem wir nicht wollen, dass sie es beherrschen?

Schicken wir die Polizei, die sie dann alle verhaftet oder was machen wir?


Wir versuchen das ganze auf diplomatischem Weg zu lösen. Dafür gibt es die UN und deren Sicherheitsrat! Mit den Augen rollen


Und wenn der Verbrecherhaufen das Vermittlungsangebot der UNO ablehnt?

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::

Wenn es kein Gebiet ist, das zu Deutschland gehoert, dann ist es das Problem von dem Land, dessen Gebiet es ist.


Und wenn es in Deutschland stattfindet?
Und wenn Deutschland in dem Land in dem es passiert Besatzungsmacht ist?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Und wenn es in Deutschland stattfindet?

Ich glaube nicht, dass die hier stationierten amerikanischen Soldaten uns angreifen werden.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::

Und wenn der Verbrecherhaufen das Vermittlungsangebot der UNO ablehnt?


Siehe erster Golfkrieg !!!!




Moment, damals ging es nicht um einen Haufen schwerbewaffneter Verbrecher sondern um den Staat Irak, mir ging es aber um das Problem, dass D zwar gegen Staaten Krieg fuehren darf, wenn ......, aber nicht gegen grosse schwer Bewaffnete Gruppierungen, deswegen ist der 1. Golfkrieg unpassend.


Also wie darf sich D gegen grosse schwerbewaffnete Verbrecherbanden wehren, wenn es diesen nicht den Krieg erklaeren darf?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Man(n) lese meinen vorletzten Post......


Hiesse also gegen grosse schwerbewaffnete Gruppen, die einem Staat zugerechnet werden koennen, darf Deutschland sich auch alleine wehren.

Aber gegen grosse schwerbewaffnete Gruppen, die nicht einem Staat zugerechnet werden koennen, darf Deutschland sich nicht wehren, sondern muss darauf hoffen, dass die UNO was macht.


Dagegen sind die Gesetzesluecken, die Schaeuble meint zu sehen, richtig unbedeutend.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie wirkt das deutsche und das internationale Recht auf mich mehr und mehr wie ein Schoenwetterrecht, das nur funktioniert wenn es eh keine nennenswerten Probleme gibt.
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

...
Den Krieg könnte die BRD höchstens dem Land Afghanistan erklären!!!!!


Den Krieg kann die BRD m.E. überhaupt niemanden erklären.
Man kann aber den Verteidigungsfall feststellen:

Zitat:
Artikel 115a GG ([Begriff und Feststellung]

(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.

(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.

(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.

(5) Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuß.


Eine Verteidigung muß nicht an der Grenze der BRD stattfinden.
Ebensowenig muß der Angreifer ein anderer Staat sein.

Zitat:
carn:
Also wie darf sich D gegen grosse schwerbewaffnete Verbrecherbanden wehren, wenn es diesen nicht den Krieg erklaeren darf?

Entweder wird der Verteidigungsfall festgestellt, oder das Ganze ist die Party der Polizei.
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Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Ich dachte der Bündnisfall sei ausgerufen, wir befänden uns im Krieg wider den Terror und wir seien alle Amerikaner... Winken


Uiuiui, da fehlt aber der Ironiesmilie Winken
Sowas hat mir schonmal rote Punkte eingebracht Traurig


Ähm, aber ist es nicht tatsächlich so ?
Wir sind in der NATO und ein Verbündeter wurde angegriffen.

Zitat:
carn:
Irgendwie wirkt das deutsche und das internationale Recht auf mich mehr und mehr wie ein Schoenwetterrecht, das nur funktioniert wenn es eh keine nennenswerten Probleme gibt.

Och, das ein oder andere Problemchen gab es durchaus schon.
Außerdem gibt es noch folgendes:

Zitat:
Artikel 87a GG[Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte]
...
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

_________________
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dkastriot



Anmeldungsdatum: 25.06.2007
Beiträge: 92
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also wie darf sich D gegen grosse schwerbewaffnete Verbrecherbanden wehren, wenn es diesen nicht den Krieg erklaeren darf?


Welche schwerbewaffnete Verbrecherbanden haben D angegriffen???
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

...
Sie müssen unterscheiden zwischen können, sollen und dürfen !!

Ich meine "dürfen"!
Schließlich sind wir hier bei www.recht.de und nicht bei www.was-kann-man-alles.de
_________________
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

b) ich Amerikaner bin




Im Falle eines militaerischen Angriffs auf Deutschland sind sie das aus Sicht der US-Regierung auch. Sie sind dann aber auch entsprechend Pole, Brite, Tscheche, Kanadier,... :
"Art. 5
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten."

Wenn also jemand D mit Krieg ueberzieht und dabei Deutsche toetet, dann ist das fuer die USA genauso als haette jemand die USA angegriffen und dabei US-Buerger getoetet.
In diesem Sinne sind sie also sehr wohl Amerikaner und alle am 11.9. getoeteten sind Deutsche(und Briten, Polen,....)


Daraus folgt natuerlich nicht, dass wir alles, was die Amis glauben zur Selbstverteidigung machen zu muessen, mitmachen muessen. Aber daraus folgt, dass Deutschland die Massnahmen ergreifen muss, die es fuer erforderlich erachtet, um die Sicherheit wiederherzustellen.

Also ein "ist uns doch egal, was in Afghanistan passiert" geht nicht, ein "bloede Amis, mit militaerischen Mitteln kann man da nichts erreichen, wir muessen uns mit OBL an einen Tisch setzen und es ausdiskutieren" hingegen koennte gerade noch so gehen.

(Ich bin sowieso fuer den Austritt aus der NATO, da ich nicht denke, dass Deutschland politisch, militaerisch und rechtlich in der Lage ist zu garantieren, dass es seinen Pflichten aus dem NATO-Vertrag nachkommen koennte. Dementsprechend waere ein Verbleiben in der NATO zutiefst unehrlich.)
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
(Ich bin sowieso fuer den Austritt aus der NATO, da ich nicht denke, dass Deutschland politisch, militaerisch und rechtlich in der Lage ist zu garantieren, dass es seinen Pflichten aus dem NATO-Vertrag nachkommen koennte. Dementsprechend waere ein Verbleiben in der NATO zutiefst unehrlich.)


Hierzu sage ich jetzt besser nichts, da ich nicht weiß ob ich mich dann noch (Foren-)Regelkonform ausdrücken könnte..... Böse


Wieso?

Der NATO-Vertrag bedeutet nichts anderes, als das D sich bereit erklaert im Ernstfall hundertausende Deutsche Soldaten in den Tod zu schicken, um die USA zu schuetzen.

Da aber ein erheblicher Teil der deutschen Oeffentlichkeit alle republikanischen Praesidenten fuer kriminelle Kriegstreiber und Hitlerduplikate haelt, wuerde, wenn gerade ein Republikaner Praesident ist, das Argument "die Amis sind doch selbst Schuld, dass sie jemand angreift, wenn sie sich solche Leute zum Praesidenten waehlen, es koennen doch nicht tausende Deutsche Soldaten fuer die imperialistische Kriegspolitik der USA geopfert werden" erheblichen Zuspruch finden.
Da aber gegen den Willen der Oeffentlichkeit ein Krieg bei dem hundertausende Deutsche sterben nicht durchsetzbar ist(und in einer Demokratie auch gar nicht durchsetzbar sein sollte), kann D eigentlich nicht versprechen, dass es den USA in einem grossen Krieg beisteht. Stattdessen kann es nur versprechen, dass wir den USA in einem solchen Krieg beistehen, wenn uns der aktuelle Praesident gerade passt - und das entspricht nicht dem NATO-Vertrag, deswegen sollte D da raus.

Meine persoenliche Meinung ist natuerlich, dass wir den USA beistehen sollten egal ob der Praesident gerade Bush oder Clinton heisst.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

dkastriot hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Also wie darf sich D gegen grosse schwerbewaffnete Verbrecherbanden wehren, wenn es diesen nicht den Krieg erklaeren darf?


Welche schwerbewaffnete Verbrecherbanden haben D angegriffen???


el quida

Und unabhaengig davon wie man das jetzt voelkerrechtlich versteht, haben sie uns den Krieg erklaert.(Eigentlich haben sie die USA angegriffen und den USA den Krieg erklaert, aber aufgrund des NATO-Vertrages muss D das so behandeln als haetten sie D den Krieg erklaert und angegriffen.)
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
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Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Der NATO-Vertrag bedeutet nichts anderes, als das D sich bereit erklaert im Ernstfall hundertausende Deutsche Soldaten in den Tod zu schicken, .....


So werden Kriege heutzutage nicht mehr geführt. Geschockt
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::

Der NATO-Vertrag bedeutet nichts anderes, als das D sich bereit erklaert im Ernstfall hundertausende Deutsche Soldaten in den Tod zu schicken, .....


So werden Kriege heutzutage nicht mehr geführt. Geschockt


Seit wann?

Soweit ich weis, wurden im 1. Golfkrieg zehntausende irakische Soldaten getoetet. Das nicht vergleichbar viele US-Soldaten getoetet wurde lag nur daran, dass sie ueberlegen waren und nicht daran, dass die irakische Fuehrung es nicht wollte.


Der NATO-Vertrag ist auch nicht ein "wir helfen euch bei kleinen Kriegen".
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Das nicht vergleichbar viele US-Soldaten getoetet wurde lag nur daran, dass sie ueberlegen waren ....


Genauso wie die Deutschen überlegen sind. Lachen
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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