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Verfasst am: 10.07.07, 10:24 Titel: Vorgehensweise bei Verstoß gegen Preisangabenverordnung ?
Man stelle sich vor, ein großer gelber Reisekonzern mit 3 Buchstaben verstößt ständig und wiederholt, eindeutig gegen die Preisangabenverordnung. Zum Beispiel in dem er auf seiner Hompage mit Flügen ab 5 Euro wirbt, die es aber tasächlich überhaupt nicht gibt, da mehrere hundert Prozent Steuern und Gebühren drauf kommen. Es liegt eine Ordnungswidrigkeit nach Wirtschaftsstrafgesetzbuch §3 vor. Leider ist die Höchststrafe auf 25.000 Euro begrennzt. Vermutlich pfeift der beispielhafte Konzern deshalb auf die Rechtseinhaltung und ignoriert auch Abmahnungen der Verbraucherzentralen.
Wie und wo kann nun der normale Bürger gegen diesen Verstoß vorgehen?
naja die Tankstelle ist auch nicht gerade so transparent wie Sie gerade sagen. Nur die Staatssteuer steht fest, aber die Treibstoffpreise gehen auch rauf und runter wie eine Achterbahn.
Nun bei den Flügen (alle, nicht nur gelb und drei Buchstaben) variieren sowohl die Flugpreise als auch die Steuer, und Sicherheitsgebühren. Die Flugpreise sogar stündlich je nach Auslastung.
Nach dem Yeald-System werden die Flugpreise festgelegt und darauf bezieht sich ja die Werbung. Die (Flughafen)Steuer und Sicherheitsgebühren sind unterschiedlich je Ab- und Anflughafen und werden je nach Fluggerät auch nach Tonnage berechnet.
Wie soll man da mit festen Preisen werben? In der Werbung wird darauf hingewiesen, dass die Flugpreise ab einem gewissen Betrag angeboten werden.
Ich selbst habe sogar Flüge nach Bologna für 1 Cent pro Strecke bekommen, allerdings musste ich noch € 32,00 pro Strecke berappen
Zugegeben, das ist sicherlich irreführend und wahrscheinlich auch im Sinne des Anbieters und nicht des Verbrauchers aber ich glaube nicht, dass da Abmahnungen viel nutzen. _________________ LG Leonardo
Doch bei einigen Airlines z.B. der größten deutschen hat es geholfen. Die machen eine glasklare Endpreiswerbung. Und auch die blaue Airline die oft 1cent+Steuern&Gebühren-Flüge verkauft, wirbt seit einigen Monaten nur noch mit fast kompletten Preisen. Die "vergessen" nur die in Deutschland unumgängliche Kreditkartengebühr. Es geht also sehr wohl inkl. Steuern und Gebühren. Die zweitgrößte rote deutsche Airline ist da übrigens auch vorbildlich mit ihrer 29,-Euro-Werbung.
Im übrigen geht es doch überhaupt nicht um das Varieren der Flugpreise, sondern um vorsätzlichen Rechtsbruch indem man mit Phantasiepreisen wirbt, die es absoltut auf keinem einzigen Flug zu buchen gibt.
Ich staune immer wieder, wie viele Leute das, so wie Du, tolerieren und nicht so schlimm finden.
Habe ich hier geschrieben, dass ich es tolleriere? Ich denke nicht! Ich tolleriere es auch nicht, weil ich auch selbst Endpreise vorziehe. (das habe ich geschrieben:Zugegeben, das ist sicherlich irreführend und wahrscheinlich auch im Sinne des Anbieters und nicht des Verbrauchers aber ich glaube nicht, dass da Abmahnungen viel nutzen.)
Nur ich nehme es gelassener und mich nicht sofort aufrege, wenn alles nicht so ist, wie ich es mir vorstelle. _________________ LG Leonardo
Du @Leonard, gell, eines ist schon klar: @meiner einer ist völlig im Recht!
Meine Frage hat sich nur darauf bezogen, was ein Bürger davon hat, wenn @meiner einer das in Deutschland bestehende Preisauszeichnungsgesetz irgendwo durchsetzen will.
Denn auch in Deutschland besteht für jede Fluglinie, die in Deutschland wirbt, die Pflicht, Bruttopreise anzugeben, also inklusive aller Flughafensteuern und eigenen Bearbeitungsgebühren (!!).
Allerdings nur, wenn sie damit in Deutschland werben, nicht im Internet, sofern klar gestellt wird, dass die Seiten von Irland, England oder sonst wo betreut werden. Dann gilt nämlich jenes Recht jenes Landes, wo die Internetseite betrieben wird...
Weiss Du was Peter? Ich hab nachgeschaut und hatte gar nicht gemerkt, dass sich die Werbearten diesbezüglich geändert haben. Und nur eben die 3 Buchstaben nicht !
Es ist in Ordnung, Meiner einer
in diesem Fall müsste eine Abmahnung sinnvoll sein, entweder durch einen RA oder durch eine Verbraucherzentrale. Ob man in Deutschland selbst als private Person auch abmahnen kann, entzieht sich durch mangelnde Erfahrung meiner Kenntnisse. Das geht mehr in dem Bereich Verbraucherschutz und da bin ich ja kein "Experte". _________________ LG Leonardo
Sieht so aus, als ob sich die Sache von selbst erledigt:
Zitat:
Europaparlament fordert «echte» Preisangaben bei Flugtickets
11.7.2007, Straßburg (dpa) - Das Europaparlament stimmt heute (Mittwoch/1300) über klarere Angaben bei Flugticketpreisen ab. Passagiere sollen in Zukunft besser über den tatsächlichen Flugpreis und andere Kosten wie Steuern, Flughafen- oder Buchungsgebühren informiert werden. Dadurch soll die Praxis falscher Lockangebote und missverständlicher Preisauskünfte eingedämmt werden. Die Straßburger Parlamentarier richten sich dabei gegen Werbung mit scheinbar billigen Angeboten, die sich bei der Buchung als deutlich teurer als angekündigt herausstellen. Luftfahrtunternehmen sollen diese Flugpreise auch im Internet veröffentlichen.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 12.07.07, 08:34 Titel:
Genau.
Nachlesen kann man das
Hier hier, hier, oder auch hier _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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