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Anwalts--Gebühren bei Vergleich

 
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Delta
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 18:42    Titel: Anwalts--Gebühren bei Vergleich Antworten mit Zitat

Hallo


stimmt es tatsächlich, dass ein Anwalt höhere Gebühren berechnen darf, wenn er sich mit dem Gegner, der ihn auch bezahlen muss, einen Vergleich eingeht ????

Danke
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 18:53    Titel: Re: Anwalts--Gebühren bei Vergleich Antworten mit Zitat

Ja. Eine 1,5 Gebühr zusätzlich (Nr. 1000 VV RVG)
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Delta
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 20:02    Titel: Re: Anwalts--Gebühren bei Vergleich Antworten mit Zitat

Danke erstmal

aber was bedeutet die 1,5 Gebühr im Klartext ?? 1,5 % vom Streitwert ?

Würde mich über Aufklärung sehr freuen
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Delta
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 20:20    Titel: Re: Anwalts--Gebühren bei Vergleich Antworten mit Zitat

Hallo noch was vergessen - nur so ein Gedanke


ist es denkbar - dass ein Anwalt aus eigenen wirtschaftlichen Itnteressen keine Klage anstrebt um diese Gebühr zu erhalten ??

Danke nochmals für Info

i
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 20:43    Titel: Re: Anwalts--Gebühren bei Vergleich Antworten mit Zitat

Delta hat folgendes geschrieben::
Danke erstmal

aber was bedeutet die 1,5 Gebühr im Klartext ?? 1,5 % vom Streitwert ?

Würde mich über Aufklärung sehr freuen


Nicht ganz. Anhand des Streitwerts berechnet sich, wie hoch einen Gebühr ist. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühr. Bei einem Streutwert von z.B. 4.000 € beträgt eine Gebühr 245 € - eine 1,5 Einigungsgebühr beträgt demnach 367,50 €.
Gebühren brechenen können Sie z.B. unter www.Rechtsanwaltsgebuehren.de.

Zu Ihrer zweiten Frage: Grundsätzlich verdient der Anwalt mehr, wenn es zu einer Klage kommt, so dass das wirtschaftliche Interesse an einer Klagevermeidung nicht unbedingt gegeben ist. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass ein Klageverfahren unter Umständen mit sehr viel Arbeit verbunden ist, so dass bei komplizierten Geschichten auch vom Anwalt eine schnelle Einigung statt eines jahrelangen Rechtsstreits angestrebt wird.

Zudem enden auch sehr sehr viele Gerichtsverfahren mit einem Vergleich, so dass es oft Sinn macht, schon im Vorfeld einen solchen Vergleich abzuschliessen und damit auch Kosten zu sparen.

Einfach offen mit dem Anwalt drüber reden, bevor das Misstrauen wächst. Es nützt beiden Seiten nichts, wenn der Mandant denkt, übers Ohr gehauen worden zu sein...[/quote]
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