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Hallo!
Ich fang mal ganz vorne an: Meine Eltern haben sich scheiden lassen, als ich ein Baby war. Mein Vater hat komischerweise immer irgendwelche Bescheinigungen gehabt, dass er arbeitslos ist oder so. Anfang diesen Jahres habe ich ihn dann kennengelernt, aber wir haben nie den Draht zueinander gefunden.
Mittlerweile sind wir total zerstritten und ich denke drüber nach, eine Unterhaltsrückforderungsklage zu stellen.
Als ich bei ihm war, habe ich nämlich erfahren, dass er in den leztzten 15 Jahren nur einmal arbeitslos gewesen ist und das nur für ein Jahr. Quasi muss ihm irgendwie ein guter Bekannter den gefallen getan haben, ihm die Arbeitslosen-Bescheinigung auszustellenl, denn er war ja nie lange arbeitslos.
Er ist wieder verheiratet und hat ein Haus und eine Tochter im Teenageralter. Wie hoch sind die Chancen, dass ich mit der KLage erfolgreich bin?
Hat jemand Erfahrung?
Würde mich überAntworten freuen
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.07.07, 08:48 Titel:
Die genannte Klageart wäre mir nicht bekannt.
Wenn ein Unterhaltstitel bestand, der nicht bedient wurde, bestände eine Chance noch Unterhalt zu erhalten, für die Vergangenheit aber evtl. begrenzt auf ein paar Jahre, aufgrund von Verwirkung (§ 242 BGB).
Sofern Sie ihm beweisen könnten, dass er falsche Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen gemacht hat, dürfte Verwirkung allerdings nicht greifen.
(Wer selbst betrügt kann sich nciht auf Treu und Glauben berufen)
Sofern ein Titel bestand müssen Sie aber nicht mehr klagen sondern können direkt aus dem Titel vollstrecken.
Bestand kein Unterhaltstitel, sehe ich eher schwarz, sofern Sie im Moment noch in Ausbildung sind können Sie natürlich eine Unterhaltsklage gegen Ihren Vater führen, die Mutter ist dann aber auch Unterhaltsverpflichtet. _________________ ausgezeichnet
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