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Hallo!
Ich bin Student in Freiburg und habe vor zwei Wochen das Southside-Festival besucht. Auf der Heimfahrt wurde ich (mitsamt meiner beiden Mitfahrern) von einem Streifenwagen angehalten & auf dem Parkplatz eines Sportplatzes kontrolliert. Führerschein, Fahrzeugpapiere und Personalausweise von mir und den Mitfahrern schienen wohl in Ordnung zu sein.
Nachdem ich meine offenkundige Nervosität auf den aussergewöhnlichen Umstand einer Polizeikontrolle schieben konnte, und die Frage ob ich denn etwas zu verbergen hätte somit verneint hatte, wurde mir von einem der beiden Beamten "stark verlangsamte Reflexe" bescheinigt. (Von der diagnostischen Präzision & medizinischen Bildung des Beamten war ich schlichtweg verblüfft...)
Nach einem netten Plausch über Festival und Wetter wurde ich schließlich direkt gefragt ob ich Kontakt zu Drogen hatte. Ich verneinte wahrheitsgemäß. Mit dem folgenden Drogentest war ich einverstanden.
Allerdings musste ich den Beamten erklären dass ich kurz vor der Abfahrt die Toilette aufgesucht hatte; sie erklärten sich bereit mit mir und meiner Blase zu warten. Schließlich wurde ich von den immer ungeduldigeren Polizisten gebeten, "etwas" Wasser auf dem Waschbecken am Vereinsheim des Sportplatzes zu trinken.
Nachdem dies relativ ergebnislos war (bin kein Mediziner; musste allerdings noch nie unmittelbar nach dem Trinken auf die Toilette) erklärte ich den Beamten freundlich, dass ich das dringende bedürfnis nach Stuhlgang verspürte, mir das Wasserlassen aber nichtmöglich sei. Verständlislosigkeit ihrerseits äußerte sich in einfacher Unverschämtheit - nach kurzer Diskussion fand ich mich auf der Polizeiwache wieder und wurde zum (verzeihung an dieser Stelle) kacken in eine Zelle gesteckt.
nach erfolgreichem Verrichten der Notdurft und einem "etwas positiven" Drogentest (was ich für reine Unterstellung halte) wurde ich von den relativ angesäuerten Beamten zurück zu meinem Auto gebracht. Der Steuerzahler wurde somit um 1,5 Stunden "Polizeiarbeit" erleichtert, viel schlimmer: ich um 1,5 Stunden meines wertvollen Lebens.
Meine Frage nun: War das Freiheitsberaubung oder völlig legal? Hat jemand was ähnlcuhes erlebt & was kann man gegen diese herablassende Behandlung seitens der Polizisten tun? (Ich sehe mich nämlich im gegensatz zu den beiden nicht als schwerverbrecher und möchte deshalb genauso behandelt werden wie jeder andre auch...)
Hallo,
kommen wir wieder zu einem meiner Lieblingsthemen:
derfabse hat folgendes geschrieben::
(Ich sehe mich nämlich im gegensatz zu den beiden nicht als schwerverbrecher und möchte deshalb genauso behandelt werden wie jeder andre auch...)
Hat man sie mit vorgehaltener Schußwaffe aus dem Auto gezerrt?
Hat man sie zu Boden gebracht?
Hat man sie dort gefesselt?
Hat man sie dann vornübergebeugt mit den Armen hinten über den Körper gezogen zum Auto transportiert?
Hat man sie dort in den Funkstreifenwagen gesetz und hat man dort, während der Fahrt, ihren Kopf mit der Hand oder dem Unterarm an der Kopfstütze ihres Sitzes fixiert, damit sie sich nicht bewegen können?
Wen dem alles nicht so war (wovon ich hier mal ausgehe), würden sie mir bitte erklären, welches Verhalten der Polizisten den nun (nach ihrer Erfahrung im polizeilichen Umgang mit Schwerverbrechern) bei ihnen genauso war, wie es bei Schwerverbrechern auch ist?
derfabse hat folgendes geschrieben::
Meine Frage nun: War das Freiheitsberaubung oder völlig legal?
Völlig legal, da
derfabse hat folgendes geschrieben::
Mit dem folgenden Drogentest war ich einverstanden.
Der Drogentest war freiwillig. Sie hätten jederzeit sagen können, dass sie keine Lust mehr haben und nach Hause wollen.
Dann hätten sich die Polizisten überlegen müssen, ob genug Anhaltspunkte für eine Blutprobe gem. §81a StPO vorliegen oder nicht.
Wenn ja, hätte man sie auch gegen ihren Willen mit auf die Wache und ihnen eine Blutprobe entnehmen können.
Wenn nein, hätte man sie vor Ort entlassen müssen.
Da ihnen offensichtlich keine Blutprobe entnommen wurde, hätte man sie wahrscheinlich fahren lassen (müssen).
derfabse hat folgendes geschrieben::
Hat jemand was ähnlcuhes erlebt
Ja, jedes Wochenende, wenn ich Nachtdienst habe und Fahrzeuge kontrolliere...
derfabse hat folgendes geschrieben::
&was kann man gegen diese herablassende Behandlung seitens der Polizisten tun?
Was jetzt genau herablassend an der Behandlung seitens der Polizisten war, ergibt sich nicht aus dem Sachverhalt.
Aber grundsätzlich können sie:
-sich darüber Gedanken machen, ob die Behandlung tatsächlich so herablassend war, dass sie tätig werden müssen
falls ja:
-ein Gespräch mit den Beamten suchen
-ein Gespräch mit dem Vorgesetzten der Beamten suchen
-ein Gespräch mit dem Wachleiter suchen
-ein Gespräch mit dem Inspektionsleiter suchen
-ein Gespräch mit dem Polizeipräsidenten/ Landrat suchen
-eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) bei dem Vorgesetzten einreichen
-eine DAB bei dem Polizeipräsidenten/ Landrat einreichen
-eine DAB beim Innenministerium ihres Bundeslandes einreichen
Hallo thomas26,
danke für die rasche Antwort.
Vielleicht habe ich mich mit "Schwerverbrecher" etwas weit aus dem Fenster gelehnt, dafür dann an dieser Stelle Entschuldigung...allerdings geht mir nicht in meinen studentischen Schädel warum ich mit Fragen wie "Wie war das Wetter - ähm, haben sie auch was geraucht"; "Sind sie so nervös weil sie etwas zu verbergen haben" und der absoluten Verständnislosigkeit über meine leere Blase konfrontiert sein sollte wenn ich in eine Kontrolle gerate und schon freiwillig dazu bereit bin. Ich bin mir sicher dass dem prototypischen Geschäftsmann im Anzug und A6 eine andere Wortwahl zuteil wird. Auch bin ich mir relativ sicher dass es nicht Gang und Gäbe ist, diesen in eine Zelle zu stecken. Was mich an der Sache einfach ärgert ist der herablassende Umgangston, der dem vermeintlich kiffenden Studenten entgegengebracht wird. (Verzeihung: "wurde"; gehe davon aus dass dies nicht immer passiert.)
Auch ein weiteres Detail, zuvor verschschwiegen da mein Geschreibsel sowiso schon lang genug war macht mich stutzig. (Ich war als Zivi beim Roten Kreuz im Rettungsdienst und hab das mit dem Blutabnehmen dutzende mal gesehen.) Mir wurde von den Beamten erklärt (nachdem ich nicht pinkeln konnte) dass ich den Bluttest selber zahlen müsse, schließlich würde mich dieser entlasten; stimmt das?
Auch die Behaupting der Test sei "leicht positiv", allerdings hätte ich in den "letzten beiden Tage wohl nichts konsumiert" halte ich für eine relativ gewagte (will sagen: nach entlastund trotzdem weiterhin suggestive) Unterstelllung, welche an dem Punkt wohl absolut unnötig und unverschämt ist. Oder gehen die tests etwa SO falsch dass der "etwas positive" Nichtkonsument weiter am Straßenverkehr teilnehmen darf?
Mir wurde von den Beamten erklärt (nachdem ich nicht pinkeln konnte) dass ich den Bluttest selber zahlen müsse, (...) stimmt das?
Soweit ich weiß, nein.
Zuerstmal zahlt die Blutprobe die jeweilige Polizeibehörde. Ob die sich dann das Geld bei den jeweiligen Probanten wiederholt, kann ich nicht sagen.
derfabse hat folgendes geschrieben::
schließlich würde mich dieser entlasten;
Was soll das denn für ein Argument sein?
Sie müssen nichts entlastendes vorbringen, die Polizisten müssen etwas belastendes vorbringen. Denn generell ist jeder erstmal unschuldig. Und niemand muss beweisen, dass er tatsächlich unschuldig ist. Es ist aufgabe der Polizei, das Gegenteil zu beweisen.
Wenn die Polizisten das so geäußert haben, war das Schmarn.
derfabse hat folgendes geschrieben::
Auch die Behaupting der Test sei "leicht positiv", allerdings hätte ich in den "letzten beiden Tage wohl nichts konsumiert" halte ich für eine relativ gewagte (will sagen: nach entlastund trotzdem weiterhin suggestive) Unterstelllung, welche an dem Punkt wohl absolut unnötig und unverschämt ist. Oder gehen die tests etwa SO falsch dass der "etwas positive" Nichtkonsument weiter am Straßenverkehr teilnehmen darf?
Ist genauso Schmarn. Sollte der Test positiv angeschlagen haben, hätte man ihnen ne Blutprobe abgenommen.
Die Kosten für die Blutentnahme und die Blutuntersuchung werden bei einem positiven Ergebnis des Testes dem Probanden auferlegt (Auslagen). Sollte aber nichts dabei rauskommen, bleibt die Polizei auf den Kosten sitzen.
Die Kosten für die Blutentnahme und die Blutuntersuchung werden bei einem positiven Ergebnis des Testes dem Probanden auferlegt (Auslagen). Sollte aber nichts dabei rauskommen, bleibt die Polizei auf den Kosten sitzen.
Kenne ich auch nicht anders. Bei positiver Blutuntersuchung auf Btm oder Alkohol zahlt der Proband, bei negativem Ergebnis zahlt die Behörde die Kosten der entnommenen Probe und die nachfolgende Untersuchung.
Ansonsten kann ich allerdings auch nicht verstehen, warum die eingesetzten Beamten hier keine Blutprobe angeordnet und die Weiterfahrt des Probanten untersagt haben.
Hier scheint das Ergebnis der Vortestes allerdings nur "leicht ausgeschlagen" zu haben. Hier wurde der § 316 StGB bzw. der § 24a StVG nicht gerichtfest gemacht. Daher hat der Betroffenen bzw. der Beschuldigte hier keine Befürchtungen zu haben. Da lediglich der positive Ausschlag eines Vortestes ein Indiz in der Beweiskette darstellen dürfte.
Die dargestellten und scheinbar auch getroffenen Maßnahmen der Beamten sind ansonsten rechtmäßig und nicht angreifbar. _________________ "Boni iudicis est ampliare iustitiam."
Aufgabe eines guten Richters ist es, die Gerechtigkeit zu mehren.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 12.07.07, 21:40 Titel:
Hallöle
Das Problem liegt doch eigentlich immer darin, dass der Mensch nur das von sich gibt, dass ihn in einem positiven Licht erscheinen lässt.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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