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Verfasst am: 13.07.07, 10:29 Titel: unterhaltsforderung noch möglich?
hallo,
A hat 2 Kinder B und C. B ist priviligerter Volljähriger und C studiert. im Juni 2005 wurde nach langer Korrespondenz ein Unterhalt für B und C von 100 € außergerichtlich mündlich und ohne etwas schriftliches vereinbart. Ein Einkommenssteuerbescheid lag nicht vor. C hat angefangen zu studieren, von A wurde jedoch angezweifelt ob C nicht schon eine Ausbildung hatte. Nun stellt sich vor kurzm heraus, A hätte monatlich für B und C 40 € mehr zahlen müssen. kann man das noch einklagen?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 13.07.07, 11:41 Titel: Re: unterhaltsforderung noch möglich?
Hallo,
dodge hat folgendes geschrieben::
... kann man das noch einklagen?
Für die Vergangenheit nicht, da es offensichtlich weder einen gültigen Titel gibt noch der Schuldner in Verzug gesetzt wurde.
Wie ist man denn auf die Differenz gekommen?
D als zweiter Elternteil ist ebenfalls grundsätzlich barunterhaltspflichtig.
Die Privilegierung (Gleichstellung mit einem Minderjährigen) greift nur bis zum Abschluß der allg. Schulausbildung. B studiert aber schon und ist somit nicht mehr privilegiert. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
auf die Differenz ist man nach einer Unterhaltsberechnung vor kurzem durch einen RA gekommen. Die offenlegung der Einkünfte wurde erst im Mai 2007 zu ende gebracht (u.a. Einkommenssteuerbescheid von 2005). kann man gar nichts machen?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 13.07.07, 12:24 Titel:
Hallo,
oh, das mit B hab ich verwechselt. Sorry.
Wie gesagt, ohne vorhandenen Titel ist rückwirkend nix zu machen.
Das sollte der RA aber auch schon gesagt haben. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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