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Verfasst am: 12.07.07, 14:02 Titel: Rufnummerunterdrückung Call Center
Hallo,
hoffentlich bin ich im richtigen Forum.
Allgemeine Fragen:
Ist es bereits Gesetz bzw. wird es ein Gesetz geben, dass Call-Centern vorschreibt die eigene Rufnummer nicht zu unterdrücken?
Gibt es Regelungen ab wann bzw. bis wann (Uhrzeit) und an welchen Tagen (WE) ein Call-Center eine Privatperson anrufen darf?
Da fällt mir ein, dass ich vor ein paar Tagen ein Urteil (bzw. eine Pressemitteilung) gelesen habe, welches iwS mit dieser Problematik zu tun hat. Ein Anwalt ist zunächst auf das Vertragsangebot eingegangen, um trotz Rufnummerunterdrückung an die Daten des Unternehmens zu kommen. Als ihm die Unterlagen schließlich zugeschickt wurden, hat er unverzüglich widerrufen und eine Unterlassungserklärung hinterher geschickt. Wie es nunmal so ist, hat sich das Unternehmen geweigert eine derartige Erklärung abzugeben, was schließlich zur Klage führte.
Kennt zufällig jemand von Euch dieses Urteil und hat einen Link parat?
Gruß
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Ein Anwalt ist zunächst auf das Vertragsangebot eingegangen, um trotz Rufnummerunterdrückung an die Daten des Unternehmens zu kommen. Als ihm die Unterlagen schließlich zugeschickt wurden, hat er unverzüglich widerrufen und eine Unterlassungserklärung hinterher geschickt.
Naja, die einzige Hürde bestünde dann allerdings in der Begründung seiner Verbrauchereigenschaft.
Ich habe aber mal mit folgendem Gedanken gespielt: RA geht auf die Werbung ein und bestellt, um hinterher mit seinen Kosten aufzurechnen - natürlich nur, wenn Verfahrenskosten anfallen.
Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 334 Wohnort: Randersacker bei Würzburg
Verfasst am: 13.07.07, 15:32 Titel:
AFB hat folgendes geschrieben::
Ich habe aber mal mit folgendem Gedanken gespielt: RA geht auf die Werbung ein und bestellt, um hinterher mit seinen Kosten aufzurechnen - natürlich nur, wenn Verfahrenskosten anfallen.
Kommt mir jetzt laienhaft aber wie dünnes Eis vor: Kann nicht aus der Bestellung auf ein Interesse, den Anruf zu erhalten, geschlossen werden? _________________ Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege
Das halte ich für unproblematisch, da das (mutmaßliche) Interesse regelmäß bei Anruf bzw. vor dem Absenden eines Telefaxwerbeschreibens vorliegen muß.
Bei der Bestellung läge es allenfalls danach vor.
Aber ich denke diesen Gedankengang mal weiter und bin natürlich gespannt auf weiitere Ansichten.
So,...das ließ mir jetzt keine Ruhe. Nach einer guten halben Stunde hab ich nun endlich die von mir angesprochene Pressemitteilung gefunden
@ AFB: Bei dem Kläger handelte es sich nur zufällig um einen Rechtsanwalt. Die Anrufe bekam er in seiner Privatwohnung.
Zitat:
Kann nicht aus der Bestellung auf ein Interesse, den Anruf zu erhalten, geschlossen werden?
Das war auch letztlich die Begründung des Unternehmens. Ohne Erfolg, wie man sieht. _________________ We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
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