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Hallo, ich hoffe das ist das richtige Unterforum, wenn nicht, bitte entsprechend verschieben.
A und B mieten eine Wohnung, A ist der Hauptmieter der (Genossenschafts-)Wohnung, der Mietvertrag läuft nur auf ihn.
Beide renovieren die Wohnung, legen Laminat etc. Gezahlt werden die Kosten zu gleichen Teilen von Beiden. Nach kurzer Zeit merkt man, dass man doch nicht zusammen kann, nach insgesamt 9 Monaten zieht B nach einigen Mühen aus. A bleibt weiterhin in der Wohnung, vermietet einen Teil der Räumlichkeiten unter.
Jetzt fordert B eine Rückzahlung der gemeinsam getätigten Investitionen. Inwiefern steht B hier etwas zu und in welcher Höhe kann ein Betrag gefordert werden? Hierbei handelt es sich nicht um Anschaffungskosten für Möbel´, sondern nur um die Kosten für die Renovierung.
wenn das Zahlungen z.B. innerhalb einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft oder wegen mir auch einer angedachten waren, ist da wohl dem Grunde nach wenig zu machen; allenfalls könnte überlegt werden, ob über die Grundsätze des sog. Wegfalls der Geschäftsgrundlage eine "Rückabwicklung" möglich wäre, ggf. auch über gesellschaftsrechtliche Vorschriften. Eine bereicherungsrechtliche Regelung schließe ich hier bei einem Mietverhältnis mal aus, da der Mitmieter ja nicht Eigentümer ist. Wenn allerdings vertragliche Verpflichtung besteht, bei Einzug zu renovieren, könnte da aber ggf. hierüber etwas zu regeln sein bzw. übers Mietrecht -> ggf. könnte man den Thread auch mal dort hin verschieben. (einfach 'ne Nachricht an einen Mod schicken)
Aber wie gesagt, schwierige Kiste; es kommt wohl sehr auf den Grund des Scheiterns dieser Gemeinschaft/Gesellschaft/Lebenspartnerschaft an.
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