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Der Umgangsberechtigte muß gewöhnlich das Kind holen und nach Hause bringen.
Kann aber unter Umständen gerichtlich geändert werden.
Falls Person B die finanziellen Möglichkeiten fehlen, das Kind zu holen, sollte man vielleicht versuchen, mit Person A eine Lösung zu finden, z.b. B holt das Kind, Aholt es dann bei B ab oder umgekehrt.
Das Kind hat ein Recht auf beide, egal, ob es finanziell geht. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Das Kind hat ein Recht auf beide, egal, ob es finanziell geht.
Darum gehts ja nicht, die Frage war vielmehr, ob es ein Urteil gibt, dass eben besagt, dass der "Besuchsrechtler" das Kind abzuholen und abzugeben hat.
Ich suche gerade, wo es geschrieben steht.
Es sit festgeschrieben, dass der Umgangsberechtigte, das Holen und Bringen zu leisten hat. (Kein Gerichtsurteil)
Wenn ich es gefunden habe, schreib ich es rein. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Schauenn Sie mal hier auf Seite 41
Ganz offiziel vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend! _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
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