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Höherstufung Unterhalt

 
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Doro11
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 15.07.07, 09:38    Titel: Höherstufung Unterhalt Antworten mit Zitat

A hat ein 7-jähriges Kind, dem er unterhaltsverpflichtet ist. A ist unverheiratet und hat nur dieses Kind.
Frage 1: Kann er um 2 Sufen bei der DT höhergestuft werden ?

Vorausgesetzt die Frage 1 wird mit ja beantwortet, Frage 2:
A müsste nach seinem Nettoeinkommen ohne Höherstufung Stufe 6=331 € zahlen, 2 Stufen höherwären in Stufe 8=368 €. Kann A von den 368 € das hälftige Kindergeld also 77 € voll abziehen , das wären dann also 291 € ?

Frage 2 deshalb, da der Regelbetrag 135%=331 € beträgt. Also müssen diese 331 € verbleiben ? Das hieße das A tatsächlich nur 37 € vom Kindergeld abziehen kann.

Frgae 3: A kann in o.g. Fall 40 € des Kindergeldes nicht abziehen. Trotzdem werden ihm bei der Einkommensteuer voll die 77€ als Einnahmen angerechnet. Begründung: Eine gerichtliche Überprüfung finde wohl derzeit nur in so. Mangelfällen statt, nicht aber in dem vorliegenden.
Ist das so richtig ?
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Frage1 : ja

Frage2: Kindergeld ist in Höhe von 77 € abzuziehen (Ab Stufe 6 kann das halbe Kindergeld abgesetzt werden, bei allen Stufen darüber somit auch)

Frage3: hinfällig aufgrund Antwort 2 Sehr glücklich
_________________
ausgezeichnet
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