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Verfasst am: 15.07.07, 09:22 Titel: Umzug zum Vater
Wie würde sich die Rechtslage in ff. Fall verhalten.? Die Ehe von Mutter und Vater wurde geschieden. Beide haben für das gemeinsame 12 jährige Kind das Sorgerecht. Im Scheidungsurteil wird vereinbart dass das Kind bei der Mutter wohnt und der Vater Barunterhalt zu leisten hat. Angenommen das Kind ist mittlerweile 19 Jahre und hält sich aufgrund eines Streites 1,5 Monate beim Vater auf. Das "Kind" meldet sich formell in der Wohnung des Vaters an, ohne das die Mutter Kenntnis davon hat. Wäre die Mutter in diesem Fall zur Rückzahlung des von der Kindergeldkasse geleisteten Kindergeldes verpflichtet? Angenommen das Kind hätte seine Verhaltensweise seit Einzug beim Vater stark geändert und den Kontakt zum "alten" Freundeskreis beendet (auch zu Großeltern und Geschwister) und die Mutter hätte den Verdacht, auf negative Beeinflussung des Vaters..muss die Mutter mit dieser neuen Situation einverstanden sein oder kann sie auf das im Scheidungsurteil vereinbartem Wohnrecht des Kindes bestehen und im Sinne des Kindes vielleicht das Jugendamt oder andere Gesprächstherapien in Anspruch nehmen?
Danke für jede Antwort.
Grüße Paula
Verfasst am: 15.07.07, 12:04 Titel: Re: Umzug zum Vater
Paula221 hat folgendes geschrieben::
... Angenommen das Kind ist mittlerweile 19 Jahre und hält sich aufgrund eines Streites 1,5 Monate beim Vater auf. Das "Kind" meldet sich formell in der Wohnung des Vaters an, ohne das die Mutter Kenntnis davon hat. Wäre die Mutter in diesem Fall zur Rückzahlung des von der Kindergeldkasse geleisteten Kindergeldes verpflichtet? ...
Mit 18 Jahre ist das Kind volljährig und kann einen anderen Wohnsitz einnehmen. (vgl. § 11 BGB (Wohnsitz des Kindes) ). Die Sorgerechtsregelungen gelten nur für minderjährige Kinder.
Der Vater des Kindes könnte jetzt das Kindergeld für das 19jährige Kind selbst beantragen, da die Tochter tatsächlich bei ihm wohnt. In so fern sollte die Mutter in dem 'fiktiven' Fall sich mit dem Kindesvater verständigen.
Paula221 hat folgendes geschrieben::
... Angenommen das Kind hätte seine Verhaltensweise seit Einzug beim Vater stark geändert und den Kontakt zum "alten" Freundeskreis beendet (auch zu Großeltern und Geschwister) und die Mutter hätte den Verdacht, auf negative Beeinflussung des Vaters..muss die Mutter mit dieser neuen Situation einverstanden sein oder kann sie auf das im Scheidungsurteil vereinbartem Wohnrecht des Kindes bestehen und im Sinne des Kindes vielleicht das Jugendamt oder andere Gesprächstherapien in Anspruch nehmen? ...
Auch hier gilt, daß Kind ist volljährig. Dies wird das Jugendamt akzeptieren.
Verfasst am: 15.07.07, 18:18 Titel: Umzug zum Vater
Erstmal Danke!..sind beide Eltern in diesem fiktiven Fall jetzt barunterhaltspflichtig oder nur die Mutter? Gehen wir davon aus, dass das Kind im September eine Lehrausbildung beginnen würde? Gruß Paula
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