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habe einen fitnessstudio.da der vermieter den vertrag nicht verlängert hat und das haus verkauft hat, haben wir neue räume in entfernung von 2,3 km gefunden und ziehen um...alles andere bleibt gleich, personal, geräte angebote, preise usw
.Dürfen die mitglieder gebrauch von sonderkündigungsrecht machen bzw fristlos kündigen?
ist die entfernung von 2,3 km unzumutbar für den kunden?
wer kann da helfen???
Die Sportschule darf den Unterrichtsort nicht beliebig verlegen, auch nicht innerhalb eines Stadtgebietes. ( OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.01.2000 - 1 U 207/98 )
Folge: Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen.
1. …
2. Die Vertragsbestimmung, die das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden gemäß § 626 I BGB bei einer Unterrichtsverlegung ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist wegen Verstoßes gegen § 9 I AGBG ebenfalls unwirksam.
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.01.2000 – 1 U 207/98 = NJW-RR 2001, 914 = MDR 2000, 819 = SpuRt 2001, 166 = OLGR Frankfurt 2000, 111 = juris
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