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A hat bei einem Gewinnspiel mitgemacht. Bei der Gelegenheit wurde ihm ein "Lotto-System-Spiel" aufs Auge gedrückt. A ist "erfahren" und schließt am Telefon alle Evenutalitäten aus .... dennoch erhält er kurz danach von einer bis dato nicht genannten Firma (googelt mal nach [Name gelöscht - Dipl.-Soz.Arb.]) das Bestätigungsschreiben. A will von dem "Vertrag" zurücktreten. Wie lange hat er nach deutschem Recht (unabhängig von den AGB's des Vertragspartners) das Recht auf Widerruf? Deutsches Recht steht über den AGB's, oder?
Darüber hinaus hat das Call-Center den Nachnamen (trotz Buchstabierung am Telefon) falsch geschrieben. -> Ist/wäre das ein weiterer Grund für einen Widerruf, da es diese Person nicht gibt.
A bedankt sich im Voraus für helfende/erklärende Antworten.
Laut Abs. 4 Nr. 4 nicht nach diesem §, gibts noch einen passenden ?
Andererseits muß ich einen Vertrag den ich gar nicht geschlossen habe auch nicht widerrufen. Man sollte den Lotteriesystemanbieter anschreiben und ihm mitteilen, dass ein Vertrag nie geschlossen wurde und das eventuelle Abbuchungen sofort rückabgewickelt werden. _________________ ausgezeichnet
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