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Reiserücktritt von einer Buchung; ohne Buchungserfolg!

 
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makamaxe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 18:52    Titel: Reiserücktritt von einer Buchung; ohne Buchungserfolg! Antworten mit Zitat

Hallo,

wir wollen kurzfristig am 21.07.2007 für eine Woche an den Gardasee verreisen. Die Suche nach günstigen Ferienhäusern war auf Grund der Kurzfristigkeit aussichtslos. Wir fanden im Internet die Seite einer Agentur, die im Auftrag der jeweiligen Eigentümer den Abschluss von Vermietungen vermittelt. Wir buchten am 17.07.2007 um 15 Uhr die Vermittlung eines Ferienhauses. Alternativ gaben wir noch weitere Ferienhäuser an, die dann gebucht werden sollten, falls unser Favorit bereits belegt ist. Das erste Ferienhaus war besetzt und die Agentur kümmerte sich um die Vermittlung des nächsten Hauses.

Auf Grund der Kurzfristigkeit und mehrer erfolgloser Rücksprachen mit der Agentur, kümmerten wir uns selbst nebenher und fanden letztendlich eine schöne Unterkunft am Gardasee.

Wir hielten Rücksprache mit der Agentur und stornierten unsere Buchung schriftlich. Telefonisch wurde uns mitgeteilt, dass dies schriftlich erfolgen muss und daher mailten wir es.

Zwei Stunden später erhielten wir eine Mail der Agentur mit folgendem Wortlaut:

"Ihre Buchung soll wirklich storniert werden? dann fallen 100% Stornogebühren an. Wir bitten dringend um Rückantwort. Vielen Dank."

Wir riefen dort an um das zu klären, doch mit denen war kein reden. Wir haben weder die Bestätigung, dass das zweite von uns gewünschte Haus überhaupt frei ist noch sonstige verbindliche Angaben, dass es klappen könnte.

Des weiteren kommt uns die Höhe der Entschädigung von 100% sehr hoch vor. In den Bedingungen steht:

Der Betrag, den der
Vermieter für seine Vorkehrungen und der Vermittler für seine Aufwendungen von
Ihnen fordern kann, richtet sich in aller Regel nach der Höhe des Mietpreises. Dieser
kann nach Abzug ersparter Aufwendungen pauschaliert werden und beträgt
- bis 55 Tage vor Mietantritt 25 % vom Mietpreis
- vom 54.-35. Tag vor Mietantritt 50 % vom Mietpreis,
- ab dem 34. Tag vor Mietantritt 100 % vom Mietpreis,

Wie sollen wir uns nun verhalten?

Danke für Eure Hinweise!

Marcel
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leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

100% von was ? 100% von Null ist Null.

Wenn Sie keine Bestätigung einer Unterkunft bekommen haben, dann fallen auch keine Stornogebühren an.

Anders ist, wenn Sie eine Agentur beauftragt haben, die für ihre Suchtätigkeit, die Sie im Auftrag gegeben haben, auch Gebühren verlangt.

Sie hätten natürlich ein Problem, wenn die Agentur doch etwas für Sie gefunden hätte.
Besser, nein erheblich besser wäre gewesen, wenn Sie erst die Suche gestoppt, dann selbst neu gebucht hätten.

Nun könnte Ihnen die Agentur beweisen, dass sie für Sie etwas gebucht hat und von Ihnen diese Gebühren unberechtigterweise verlangen, auch wenn sie tatsächlich nichts gefunden hätte. Sie müssen dann das Gegenteil beweisen, was sicherlich nicht leicht sein wird.

Sicherlich haben Sie auch die Vermittlungs- und Reisebedingungen dieser Agentur gelesen und akzeptiert. Mit Ihrer schriftlichen Stornierung haben Sie nun auch bestätigt, dass Sie diese Reise bzw. Vermittlung im Auftrag gegeben haben, was ohne vielleicht noch zu bezweifeln gewesen wäre.

Wenn die Agentur jedoch für Sie noch nicht gefunden hat, dann brauchen Sie keine Stornogebühren zu zahlen. Vielleicht noch die Tätigkeitsgebühren wenn sie schriftlich festgelegt wurden.

Nun lassen Sie sich die Bestätigung des von der Agentur gebuchten Objektes sofort (Termin angeben) per email senden.

Bekommen Sie die Mitteilung, dass die Agentur für Sie etwas gebucht hat, lassen Sie sich unbedingt die Adresse und Telefonnummer des Objektes geben, damit Sie dann nachforschen können, ob das Objekt wirklich existiert. In schlimmsten Fall sollten Sie auch am Ort bei der Touristeninfos nachfragen, um wirklich sicher zu sein.

Wenn diese Bestätigung nicht erfolgen wird, dann denke ich, dass hier keine Gebühren anfallen können. Um sicher zu sein jedoch, müsste man die Angelegenheit genau kennen.
_________________
LG Leonardo
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nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 20:15    Titel: Re: Reiserücktritt von einer Buchung; ohne Buchungserfolg! Antworten mit Zitat

makamaxe hat folgendes geschrieben::
Wie sollen wir uns nun verhalten?


Bitte zuerst unsere Forenregeln lesen - da steht unter anderem:

Juriquette hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen rechtlich geht, was das Rechtsproblem ist, das Sie interessiert. Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen die konkreten Namen, Daten, Orte Ihres Problems weglassen und durch Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" ersetzen. Bedenken Sie auch, dass es in einem öffentlichen Internetforum prinzipielle Risiken und es keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit der Antworten gibt. Nicht alle, die mitdiskutieren, sind wirklich die Experten, für die sie sich halten. Verleiten Sie andere auch nicht dazu, Ihnen mehr Rat zu geben, als sie können und dürfen. Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie „Hilfe!!!“ oder „Was soll ich jetzt machen?“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren.


Und fürs Antwortenschreiben gilt:

Juriquette hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie eine Antwort schreiben, hüten Sie sich vor zu entschiedenen Festlegungen und vor konkreten Handlungsanweisungen. Je mehr „wenn“ und „dann“ in ihrer Antwort enthalten sind, desto besser! Auch, wenn Ihnen das vorgetragene Problem noch so klar erscheint: Sie kennen unter Umständen nicht die ganze Wahrheit, haben mit dem Fragesteller nicht persönlich gesprochen und nicht alle wichtigen Unterlagen gesehen. Tragen Sie dazu bei, dass der Fragesteller sein Problem selbst lösen kann, indem Sie z.B. den rechtlichen Hintergrund erläutern und Urteile nennen, die ihm vielleicht weiterhelfen. Nehmen Sie ihm seine eigenen Entscheidungen nicht ab, indem Sie ihm konkret raten, was als nächstes zu tun ist. Wenn Sie schreiben: „Das ist eindeutig so und so, Du musst jetzt das und das machen“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Antwort lieber neu formulieren.

_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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makamaxe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 20:42    Titel: makamaxe Antworten mit Zitat

Die Vermittler sandten uns ja eine Mail, mit der Frage ob wir sicher sind, dass wir den Auftrag stornieren möchten, da ansonsten diese Kosten anfallen.
Sie verwiesen uns ebenso darauf, dass sie bereits beim Ferienhaus anfragten, ob es frei sei zu unserem Wunschzeitraum, nur dass sie bisher keine Antwort bekommen haben von denen. Sie lassen sich auch zeitlich nicht unter Druck setzen und es kann sein, dass wir erst am Freitag Bescheid bekämen, dass wir am Samstag anreisen können oder eben nicht!

In der Hoffnung, dass sich nun herausstellt, dass das Haus besetzt sein wird, nahmen wir die Stornierung des Auftrages nun zurück, damit die Firma uns nicht sagen kann, dass wir mitten im Auftrag stornierten und daher die Kosten zahlen müssen.

In den Bedingungen steht folgendes:

Rücktritt von der Reservierung
Sie können jederzeit von Ihrer Reservierung zurücktreten. Der Rücktritt muss
schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung beim Vermittler (Posteingangsstempel). Treten Sie von der
Reservierung zurück oder reisen Sie nicht oder verspätet an, kann angemessener
Ersatz für die getroffenen Mietvorkehrungen, Mietausfall und Aufwendungen verlangt
werden. Bei der Berechnung des Ersatzes werden üblicherweise ersparte
Aufwendungen und andere Verwendungen berücksichtigt. Der Betrag, den der
Vermieter für seine Vorkehrungen und der Vermittler für seine Aufwendungen von
Ihnen fordern kann, richtet sich in aller Regel nach der Höhe des Mietpreises. Dieser
kann nach Abzug ersparter Aufwendungen pauschaliert werden und beträgt
- bis 55 Tage vor Mietantritt 25 % vom Mietpreis
- vom 54.-35. Tag vor Mietantritt 50 % vom Mietpreis,
- ab dem 34. Tag vor Mietantritt 100 % vom Mietpreis,
mindestens jedoch CHF 75,- / EUR 50,- zuzüglich Vermittlungsgebühr, sofern
keine anderen Bedingungen angegeben sind.

Abgesehen davon, dass diese Vorgehensweise nicht nachvollziehbar ist, kommt mir die Forderung von 100% des Mietpreises nicht rechtens vor!!!
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

100 % Stornogebühren können durchaus rechtens sein, wenn sie vereinbart sind. Akzeptiert man diese Bedingungen, sind sie bindend.

Wenn man einen Vermittlungsvertrag "unterschreibt", also "in Auftrag gibt", ist man so lange an diesen gebunden, bis eine negative Antwort kommt. Storniert man einen solchen Vermittlungsauftrag dann auch noch schriftlich mit den sinngemäßen Worten "wir stornieren unseren Auftrag", so liegt hier meines Erachtens eindeutig eine Stornierung mit den vereinbarten Gebühren vor.

Die Mietkosten, so setze ich voraus, waren bei Auftragserteilung bekannt, zumindest bestimmbar gewesen (Objekt 1 kostet .... analog wird Objekt 2 in ähnlichem Bereich liegen, wenn man es schon nicht vorher wusste).

Somit sehe ich die Forderung als berechtigt, an so lange man nicht beweisen kann, dass die Antwort vom Vermieter an den Vermittler negativ war. Denn es wäre unerheblich, ob der Vermieter oder Vermittler NACH Eurer Absage die Wohnung dann doch noch vermieten konnte.

Denn da es sich nicht um eine deutsches Unternehmen handelt, gilt hier nicht die Regel, wenn man niedrige Kosten nachweisen kann, dass der Anbieter die Stornogebühren senken muss. In diesem Fall wurde italienisches Recht vereinbart und da gilt: Stornogebühren, die vereinbart sind, müssen bezahlt werden, auch wenn das Objekt anderwertig vermietet werden kann.

Soweit ich die Sache sehe, liegen Auftrag und schriftliche Stornierung vor. Die Frage wäre, was passiert, wenn man nicht bezahlt?

Meint
Peter
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte noch ergänzen, dass auch bei sehr kurzfristiger Anfrage dem Vermittler eine angemessene Zeit zugestanden werden muss, in der er eine Antwort zu liefern hat. Ich meine hier, eine Dauer von einem Tag (je nach Zeitpunkt der Anfrage) oder ein Tag und eine Nacht müssen hier auf jeden Fall zugestanden werden.

Einzige Ausnahme wäre: wenn man in der Anfrage ausdrücklich und unmißverständlich festhält, wenn man KEINE Antwort innerhalb von 24 Stunden erhält, diese Anfrage als hinfällig zu betrachten ist. Dies gilt aber NUR für kurzfristige Anfragen!

Gruß
Peter
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