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Kirmes vor der Ferienwohnung - Info-Pflicht des Vermieters?

 
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Drops
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.06.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 08:45    Titel: Kirmes vor der Ferienwohnung - Info-Pflicht des Vermieters? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein älteres Ehepaar bucht im Internet eine Ferienwohnung an der Ostsee. Die Wohnanlage heisst "Hafen-Idyll" und man verspricht sich eine ruhigen Urlaubswoche. Besonderen Wert legt das Ehepaar auf die Terrasse. Das erwähnt die Frau auch gegenüber der Vermieterin, als sie die Wohnung telefonisch reserviert.

Freitags war Anreise. Wunderschönes Wetter, die ganze Woche. Leider war die Terrasse nicht wie geplant nutzbar, weil ab Montag 7 Uhr der Aufbau einer Kirmes (Hafenfest) vonstatten ging. Unmittelbar vor der Terrasse war der Rangierplatz für riesige Trucks; Fahrgeschäfte wurden aufgebaut, es wurde gehämmert, geschliffen und geklopft. Besonders der Schwerlastverkehr war unerträglich.

Das Ehepaar fuhr einen Tag früher als geplant ab, da das Hafenfest am letzten Urlaubstag beginnen sollte (geplantes Ende an diesem Tag: nachts um 2:00 Uhr).

Anruf bei der Vermieterin: ja, Hafenfest sei immer im Juli Und warum sagt sie das nicht bei Buchung? Ist sie dazu nicht verpflichtet?

Und das ist auch schon meine Frage: muss der Vermieter einer Ferienwohnung den Gast darauf hinweisen, dass ein großes Fest unmittelbar vor der Haustür ansteht? Gibt es Urteile darüber?
Wie ist der "Nutzungsausfall" einer Terrasse zu bewerten? Bei Regenwetter sicherlich fast zu vernachlässigen; aber in dieser Woche war ununterbrochen Terrassenwetter.

Kurzfassung:
Anreisetag (Freitag) und das folgende Wochenende ok. Montag bis einschließlich Donnerstag Lärm- und Abgasbelästigung. Freitag Abreise (einen Tag früher als geplant).

Macht es Sinn, einen Teil des Mietpreises zurückzufordern?


LG Drops
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 09:11    Titel: Re: Kirmes vor der Ferienwohnung - Info-Pflicht des Vermiete Antworten mit Zitat

Drops hat folgendes geschrieben::
Anruf bei der Vermieterin: ja, Hafenfest sei immer im Juli Und warum sagt sie das nicht bei Buchung? Ist sie dazu nicht verpflichtet?


Nein

Drops hat folgendes geschrieben::
Und das ist auch schon meine Frage: muss der Vermieter einer Ferienwohnung den Gast darauf hinweisen, dass ein großes Fest unmittelbar vor der Haustür ansteht? Gibt es Urteile darüber?


Nein. Es wäre auch der Umkehrschluss möglich: bedeutet "Iydelle" ausschließlich oder nur Ruhe? Hätte man nicht fragen sollen: da ja das Objekt mitten in einem Ort/Hafen liegt, ist es dort schon die ganze Woche ruhig?

Drops hat folgendes geschrieben::
Wie ist der "Nutzungsausfall" einer Terrasse zu bewerten? Bei Regenwetter sicherlich fast zu vernachlässigen; aber in dieser Woche war ununterbrochen Terrassenwetter.


Das hängt ganz von der Beschreibung ab: ...Terrasse...., oder: genießen Sie auf der schönen Terrasse den Sonnenuntergang...

War die Terrasse als solches betretbar, also nicht von Kirmesbuden verstellt, und waren sonst keine besonderen Eigenschaften vereinbart, sehe hier keinen Mangel.

Grundsätzlich muss ich aber erwähnen, dass es sich hier nicht um eine Reiserechtssache handelt, sondern um eine Mietrechtsache. Der Unterschied liegt vor allem in den Forderungsmöglichkeiten. Bei einem Mietvertrag wird höchstwahrscheinlich nur das Mietobjekt als solches vereinbart worden sein und nicht wie vielleicht bei einem Reisevertrag auch Urlaub.

Das kann ich natürlich alles so aus der Entfernung nicht sagen. Wie war die Beschreibung des Ortes und des Objekts? Wußte man, dass es im Hafenbereich selbst liegt? Denn man kann allgemein davon ausgehen, dass im Sommer an Seen und in Orten Feste gefeiert werden.

Gruß
Peter
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Drops
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.06.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, das sieht ja dann nicht so gut aus Traurig

Sorry für die falsche Rubrik; ich hab das mehr als Urlaub gesehen, aber es stimmt natürlich, ein Mietvertrag ist zustande gekommen.

Zur Ortsbeschreibung:
nein nein, es war keinne Wohnung am Rande eines Containerhafens. Und auch nicht mitten im Ort!!!

Auf der Internetseite steht:" unsere modern und exklusiv eingerichteten Ferienwohnungen befinden sich ..... direkt am idyllischen Yachthafen von K. Am Hafen befindet sich ein gemütliches Restaurant, Imbiss und ein Fischgeschäft" . Dazu gibt es wunderschöne Bilder von der Anlage, den Booten usw.

Und so war es auch! Bisschen Anliegerverkehr zum Restaurant, Fahrradfahrer, Spaziergänger. Der Ort selber ist 2 km entfernt, Parkplätze für Hafenbesucher liegen an der Hauptstraße. Alles tatsächlich sehr idyllisch.

Bei einer normalen Mietwohnung sehe ich das mit der Informationspflicht des Vermieters etwas anders.Der Mieter besichtigt vor Einzug , er kann sich über die Umgebung informieren usw.

Bei einer Kurzzeitanmietung für den wohlverdienten Urlaub ist das tatsächlich genau so?

Gruß
Drops
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Drops hat folgendes geschrieben::
Bei einer Kurzzeitanmietung für den wohlverdienten Urlaub ist das tatsächlich genau so?

Wenn der Urlaub nicht im Reisebüro und oder aus einem Reisekatalog gebucht wurde, ist das so. Dann liegt nur ein reinen Mietvertrag über das Objekt und seine bekannte Beschreibung vor.

Gruß
Peter
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