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Hallo Leute,
ein Versicherungsmakler regt an, für den Vorstand eines gemeinnützigen Vereins eine D&O Versicherung abzuschliessen. Der Verein betreibt eine Schule (Umsatz 300 T€).
Ich halte dies für ziemlich überflüssig, da einerseits selbst die Haftung für AG/ GmbH Vorstände nur bei erheblichen Fehlverhalten (vgl. BGH 1997 ARAG/Garmenbeck) erkannt wird, zum anderen die Haftungsregelungen für Vereinsvorstände nicht so detailliert sind wie für die GFs der anderen Gesellschaftsformen.
Was meint ihr? Erfahrungen oder Hinweise auf Fachartikel sind gern willkommen!
PS. habs in zwei Foren gepostet, da unterschiedliche Perspektiven
Hallo Leute,
ein Versicherungsmakler regt an, für den Vorstand eines gemeinnützigen Vereins eine D&O Versicherung abzuschliessen. Der Verein betreibt eine Schule (Umsatz 300 T€).
Ich halte dies für ziemlich überflüssig, da einerseits selbst die Haftung für AG/ GmbH Vorstände nur bei erheblichen Fehlverhalten (vgl. BGH 1997 ARAG/Garmenbeck) erkannt wird, zum anderen die Haftungsregelungen für Vereinsvorstände nicht so detailliert sind wie für die GFs der anderen Gesellschaftsformen.
Was meint ihr? Erfahrungen oder Hinweise auf Fachartikel sind gern willkommen!
PS. habs in zwei Foren gepostet, da unterschiedliche Perspektiven
Wieso Vereinvorstände haben doch keine Haftungsbeschränkung? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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