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Wer hat das Recht bei einem Interview?

 
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cake
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 19:40    Titel: Wer hat das Recht bei einem Interview? Antworten mit Zitat

Guten tag,

zum folgenden Fall hätte ich eine Frage:

Falls ein Mediensender (TV, Radio...) ein Interview über eine Person X machen würde, hätte diese Person X eigentlich ein Recht auf das Bildmaterial / Tonaufnahme?
Kann die Person X bestimmen was mit diesen Aufnahmen passiert?
und kann diese Person X die Interview Aufnahmen verwenden um diese selbst zu veröffentlichen, wenn ja, darf er profit draus ziehen oder kann der Mediensender eine Summe für die Ausstrahlung des Materials verlangen?


danke im vorraus für die Hilfe.
cake


Zuletzt bearbeitet von cake am 24.03.07, 01:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 02:48    Titel: Re: Wer hat das Recht bei einem Interview? Antworten mit Zitat

cake hat folgendes geschrieben::
hätte diese Person X eigentlich ein Recht auf das Bildmaterial / Tonaufnahme?


"Ein Recht" ist sehr pauschal.

cake hat folgendes geschrieben::
Kann die Person X bestimmen was mit diesen Aufnahmen passiert?


Zumindest dürften sie nicht ohne Zustimmung gesendet werden (wobei man je nach Umständen möglicherweise davon ausgehen kann, daß schon die Tatsache, sich interviewen zu lassen, eine konkludente Zustimmung zur Aussendung beinhaltet).

cake hat folgendes geschrieben::
und kann diese Person X die Interview Aufnahmen verwenden um diese selbst zu veröffentlichen, wenn ja, darf er profit draus ziehen


Nein, da ist das Urheberrecht des Aufnehmenden (in der Regel: des Senders) davor (unabhängig von Profit oder nicht).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 10:21    Titel: Re: Wer hat das Recht bei einem Interview? Antworten mit Zitat

Nur noch eine Anmerkung, eine Tonaufnahme eines Interviews dürfte nur dann urheberrechtlich geschützt sein, wenn es inhaltlich als Sprachwerk geschützt ist. Bei einem gefilmten Interview dürfte der Ton aber zum Filmwerk gehören.

Man könnte nun spitzfindig sein und sagen, der Ton wird getrennt aufgezeichnet (ist in der Regel so) aber dann könnte die Gegenseite auch spitzfindig sein und sagen, man hätte nicht die Tonaufnahme genutzt sondern ein Teil des Filmwerkes (weil man an die eigentliche Tonaufnahme nicht ran kommt) aber darauf würde ich mich nicht berufen müssen wollen.
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kiraton
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 15:46    Titel: Problem mit einer Interviewpartnerin Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe nun auch mal eine Frage:

und zwar: wenn X im Rahmen einer Diplomarbeit ein Interview mit einer Künstlerin geführt hat. Dieses wurde vor Ort mit einem Tonbandgerät aufgenommen und anschließend transkrepiert. Dies wurde von X der Künstlerin geschickt, da X ja eine Autorisierung benötigt um Auszüge im Rahmen der Diplomarbeit zu veröffentlichen.
Sie hat es allerdings überarbeitet und es einer befreundeten Schriftstellerin gegeben, um es von ihr redigieren zu lassen. Dafür verlangt sie nun von X 100 Dollar. X hat davon im Vorfeld nichts gewusst und wurde erst informiert, als es zu spät war. Wenn X rechtzeitig informiert wurden wäre hätte dieser ihr angeboten, das Interview noch einmal zu überarbeiten ... auch wenn das Interview ein Stück weit seinen wissenschaftlichen Anspruch verlieren würde Nun steckt X in einer Zwickmühle: entweder X bezahlt und sie gibt X das Interview in der überarbeiten Fassung frei oder X bezahlt nicht und kann das Material nicht verwenden.
Hinzu kommt, dass die Künstlerin X geschrieben hat (beide komuniszieren nur per Mail aufgrund der sehr weiten Entfernung), dass sie das Interview gern veröffentlichen will. Aber das darf sie doch sicher auch nur, wenn X da zustimmt, oder? Wenn sie X nicht fragt, dann müsste sie auch Strafe zahlen oder wie sieht das da aus??
Könnt ihr mir weiter helfen, und mir ein paar Tipps geben?!! Danke.

Danke für die Hilfe Kira
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

@kiraton:

Darauf habe ich eben im Urheberrecht geantwortet, damit es keine Überschneidungen gibt, bitte dort bleiben.

Gruß aus Berlin, Gerd
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