Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.07.07, 10:19 Titel:
Grundsätzlich wohl ja (Vorsicht bei Flyern für die Konkurrenz, UWG!).
Wenn die Firma das untersagt (Hausrecht), nicht mehr. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
In solchen Fällen ist auch unabhängig von Haus- und Wettbewerbsrecht Vorsicht geboten, da die sog. "Scheibenwischerwerbung" stets eine unzumutbare Belästigung darstellt, mit der Folge, daß dem Autofahrer ein Unterlassungsanspruch zusteht.
Dem Autofahrer schon, das ist klar. Aber eben weil es nur Privatfahrzeuge betrifft dürfte der Parkplatzbesitzer doch nichts dagegen unternehmen können... Theoretisch jedenfalls.
Dem Autofahrer schon, das ist klar. Aber eben weil es nur Privatfahrzeuge betrifft dürfte der Parkplatzbesitzer doch nichts dagegen unternehmen können... Theoretisch jedenfalls.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur dazu einwerfen, das Kleingedruckte = Parkplatz-Ordnung zu lesen. Die sind meist irgenwo angenagelt. Ggf gibt es einen Center-Manager, bzw einen Marktleiterbüro. Der Spaß könnte vor allem im Wiederholungsfall teuer werden. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.