Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Flyer verteilen auf Firmengeländen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Flyer verteilen auf Firmengeländen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tomsek
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 20:03    Titel: Flyer verteilen auf Firmengeländen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen. Ich habe mich eben erst angemeldet und habe eine dringende Frage. Ich hoffe jemand kann sie mir beantworten.

Darf man auf Firmenparkplätzen (grosser Elektromärkte z.B.) an die Autos der Kunden Werbeflyer klemmen???

Das ganze ohne die Erlaubnis/das Wissen der Firma!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich wohl ja (Vorsicht bei Flyern für die Konkurrenz, UWG!).
Wenn die Firma das untersagt (Hausrecht), nicht mehr.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tomsek
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um keine konkurrierende Werbung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Grosser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

In solchen Fällen ist auch unabhängig von Haus- und Wettbewerbsrecht Vorsicht geboten, da die sog. "Scheibenwischerwerbung" stets eine unzumutbare Belästigung darstellt, mit der Folge, daß dem Autofahrer ein Unterlassungsanspruch zusteht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tomsek
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Autofahrer schon, das ist klar. Aber eben weil es nur Privatfahrzeuge betrifft dürfte der Parkplatzbesitzer doch nichts dagegen unternehmen können... Theoretisch jedenfalls.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
peterO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

tomsek hat folgendes geschrieben::
Dem Autofahrer schon, das ist klar. Aber eben weil es nur Privatfahrzeuge betrifft dürfte der Parkplatzbesitzer doch nichts dagegen unternehmen können... Theoretisch jedenfalls.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur dazu einwerfen, das Kleingedruckte = Parkplatz-Ordnung zu lesen. Die sind meist irgenwo angenagelt. Ggf gibt es einen Center-Manager, bzw einen Marktleiterbüro. Der Spaß könnte vor allem im Wiederholungsfall teuer werden.
_________________
Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.