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Verfasst am: 23.07.07, 21:16 Titel: Foto-Homepage mit Werbung
Nehmen wir an X betreibt eine Foto-Homepage, wo er Partyfotos aus Diskos etc. veröffentlicht. Nun möchte X aber die Kosten der Homepage durch Werbung ausgleichen.
Auf was muss X alles achten, und was braucht X um sich nicht strafbar zu machen?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.07.07, 01:28 Titel:
Hinter ein wenig Werbung zwecks Kostenersparnis steckt in der Regel keine Absicht zur nachhaltigen Gewinnerzielung, mithin auch kaum ein Gewerbe.
Ob das so ist, kommt auf die Umstände an. Falls das so ist, erkundige man sich bei der IHK, was zu tun ist, und beim Finanzamt oder beim Steuerberater, beim Unternehmensgründungsberater usw.
Hinter ein wenig Werbung zwecks Kostenersparnis steckt in der Regel keine Absicht zur nachhaltigen Gewinnerzielung, mithin auch kaum ein Gewerbe.
Ich lasse mich gern korriegieren, sehe das aber anders.
§ 5 TMG verlangt eine Geschäftsmäßigkeit. Ob diese bereits bspw. aufgrund von Bannerwerbung zu bejahen ist, ist noch nicht eindeutig entschieden, da die beworbene Tätigkeit gegen Entgelt angeboten werden muß. Dies scheint (zumindest bei der Banner-Werbung) nicht der Fall zu sein.
Wenn man aber sicher sein möchte und sich nicht dem Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen möchte, sollte man höchste Vorsicht walten lassen.
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