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ich mache es kurz. Ich war mit drei Mitreisenden in der Türkei für zwei Wochen. Das Hotel war der Horror. Nach einer Woche bin ich mit meiner Begleiterin vorzeitig abgereist. Alles verschmutzt. Toilette funktionierte einige Tage nicht. Alle Personen wurden krank, usw.
Unser Reiseleiter wollte ein anderes Hotel besorgen, wurde aber nie wieder gesehen, nachdem wir ihm gesagt hatten, dass wir nicht bereit seien 480 Euro pro Person für ein anderes zuzuzahlen.
Emails an unseren Reiseanbieter wurden nicht beantwortet.
Als ich zuhause war, hab ich die Abbuchung der Reise stornieren lassen. Habe ich dadurch jetzt einen rechtlichen Nachteil. Ich habe dem Reiseanbieter schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin für diese Leistung die er erbracht hat etwas zu bezahlen. Als Beweis habe ich ihm 165 Mängelfotos beigelegt.
Wie gesagt habe ich durch die stornierung der Abbuchung der Reise nun einen rechtlichen Nachteil???
War eine trotzreaktion meinerseits, da sich der Reiseanbieten wohl nichts drum schert...
a) der mit dem Reiseveranstalter geschlossene Vertrag, bei dem die Verpflichtung vom Kunden lautet: den Reisepreis vor Abreise zu bezahlen.
b) der mit dem Reiseveranstalter geschlossene Vertrag, in dem der Reiseveranstalter eine mangelfreie Leistungserbringung versprochen hat.
Wurde a) nicht erfüllt hat der Reiseveranstalter auf Zahlung Anspruch und kann diesen Anspruch notfalls per Gericht durchsetzen.
Wurde b) nicht oder teilweise erbracht oder mangelhaft erbracht, hat der Kunde Anspruch auf eine Reisepreisminderung unter folgenden Voraussetzungen:
1. Er hat unverzüglich den oder die Mängel dem Vertreter des Reiseveranstalters gemeldet UND Abhilfe in angemessener Zeit verlangt.
2. Er hat eine Bestätigung über diese Mängelrüge.
Mit der er
3. innerhalb von vier Wochen nach Ende der Reise beim Reiseveranstalter seine Forderungen geltend machen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte ein Reisevertrag auch vom Kunden auch ohne weitere Fristsetzung gekündigt werden und er könnte sich anderweitig Ersatz suchen oder heimreisen.
Theoretisch denkbar, dass der Reiseveranstalter für die erste Woche eine Reisepreisminderung anbietet, die zweite Woche aber nicht mehr rückerstattet. Mit der Begründung, er hätte in der zweite Woche eine mangelfreie Unterkunft bereit stellen können, die Kunden aber nicht mehr erreicht, da sie vorzeitig - ohne Information an ihn abgereist sind.
Und natürlich fordert er seine Bezahlung samt seiner Spesen beim Inkassobüro und oder Anwalt ein...
Es fehlen dazu aber viele Informationen, um hier etwas Genaueres sagen zu können.
Der Reiseleiter hat die Mängel nicht dokumentiert. Er wurde auch nicht mehr gesehen.
Es ist kein anderes Hotel angeboten worden, da 2 weitere Mitreisende die eine Woche noch unten verbraucht haben.
Wäre es ratsam den Reisepreis per Überweisung wieder zu bezahlen oder die Reaktion des Reiseunternehmens abzuwarten und dann damit zum Anwalt zu gehen.
Hallo marcom346, bitte um Beachtung unserer Forenregeln:
Juriquette hat folgendes geschrieben::
... Verleiten Sie andere auch nicht dazu, Ihnen mehr Rat zu geben, als sie können und dürfen. Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie „Hilfe!!!“ oder „Was soll ich jetzt machen?“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren. ...
Ob die Rücklastschrift eine gute Idee ist, sollte ein fach- und sachkundiger Anwalt beurteilen, oder eine andere Stelle, der individuelle Rechtsberatung erlaubt ist.
Hier im Forum kann es nur Hintergrundinformationen geben. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Nehmen wird diesen Fall als fiktiven Fall zum Besprechen an. Dann würde meine weitere Besprechung in die Richtung gehen, dass man eine Reklamation schreibt, Beweisaufnahmen der wesentlichen Mängel beifügt, erklärt, dass der Vertreter des Reiseveranstalters unreichbar blieb.
Gleichzeitig überweist man den Reisepreis unter Einbehalt eines entsprechenden Betrages, der möglicherweise den Mängeln entspräche. Und erklärt im Reklamationsschreiben, diesen Betrag unter Vorbehalt einzubehalten, bis eine Stellungnahme des Reiseveranstalters vorliegt.
Antwortet dann der RV, er nähme erst Stellung, wenn die vollständige Bezahlung vorliegt, wird man dieser Aufforderung folgen.
Antwortet der RV, dass die Mängel nicht gerügt wurden und Abhilfe verlangt wurde, wird man ihm möglicherweise Recht geben müssen.
Antwortet der RV, dass er nur mit einem geringeren Betrag einverstanden wäre, wird man wohl einen Anwalt hinzuziehen.
Und das, einen Anwalt hinzuziehen, wäre wohl in diesem Fall das beste, bevor man Schritt eins setzt - es ist Montag, als auf und die Sache klären!
meine Meinung ist, dass hier verschiedene Dinge falsch angepackt wurden.
Von vier sind zwei wieder abgereist, warum? Warum sind die dritte und vierte Person geblieben? Also so schlimm muss es nicht gewesen sein ?
Es wurde die Möglichkeit der Mängelbeseitigung nicht gewährt. Der Gast hat auch nicht diese durch die Rezeption versucht. Wenn in einem Zimmer die Toilette nicht funktioniert, bedeutet es nicht, dass das Problem in der Gesamtanlage besteht.
Kein Protokoll der Mängeln angefertigt. Wenn die Reiseleitung nie da ist, hätte man eine Auflistung der Mängel niederschreiben und von Zeugen mit deren Adresse unterschreiben lassen können. Wenn sie alle krank waren, dann hätten sie sicherlich die Unterschrift nicht geweigert.
Es gibt zwei Arten der Mängeln, die Objektiven und die Subjektiven. Objektiv sind die nackten Tatsachen wie Baustellen oder Sickergruben vor de Tür. Subjektiv sind die Mängeln, die der individuellen Erwartungen nicht entsprechen. Das Essen zum Beispiel.
„Es gab nur Spaghetti, das Essen war lauwarm“ u.s.w. Schmutz ist auch subjektiv auch wenn es ein Grenzfall sein kann. Wenn man in einer sterilen Umwelt lebt, dann wird eine Zigarettenkippe demjenigen wohl eine Gänsehaut verursachen. Wenn man wiederum in einer Müllhalde lebt, dann kommen bestimmt manche Urlaubsorte wie ein Paradies vor.
Klar ich übertreibe hier noch absichtlich. Ich möchte nur definieren, dass manche subjektiven Reklamationen schnell unter dem Begriff "Zumutbarkeit" fallen und vorzeitige Abreisen auch ohne Kostenerstattung bleiben können.
wie gesagt, dass ist meine persönliche Meinung. _________________ LG Leonardo
meine Meinung ist, dass hier verschiedene Dinge falsch angepackt wurden.
Von vier sind zwei wieder abgereist, warum? Warum sind die dritte und vierte Person geblieben? Also so schlimm muss es nicht gewesen sein ?
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Weil die anderen zwei nicht gewillt waren 200 Euro Mehrkosten für den Heimflug zu zahlen! Die zwei die abgereist sind, haben das gern in kauf genommen, bevor sie noch kränker geworden wären.
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Es wurde die Möglichkeit der Mängelbeseitigung nicht gewährt. Der Gast hat auch nicht diese durch die Rezeption versucht. Wenn in einem Zimmer die Toilette nicht funktioniert, bedeutet es nicht, dass das Problem in der Gesamtanlage besteht.
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Die anderen Toiletten funktionierten! Und es wurde am 3. Tag nachgebessert, was die restliche Baustelle (Hotel) aber nicht besser gemacht hat.
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Kein Protokoll der Mängeln angefertigt. Wenn die Reiseleitung nie da ist, hätte man eine Auflistung der Mängel niederschreiben und von Zeugen mit deren Adresse unterschreiben lassen können. Wenn sie alle krank waren, dann hätten sie sicherlich die Unterschrift nicht geweigert.
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Die Mängel wurden dokumentiert. Russische Zeugen, die der englischen Sprache nicht mächtig waren, waren vor Ort. Was sollten die schon bestätigen?
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Es gibt zwei Arten der Mängeln, die Objektiven und die Subjektiven. Objektiv sind die nackten Tatsachen wie Baustellen oder Sickergruben vor de Tür. Subjektiv sind die Mängeln, die der individuellen Erwartungen nicht entsprechen. Das Essen zum Beispiel.
„Es gab nur Spaghetti, das Essen war lauwarm“ u.s.w. Schmutz ist auch subjektiv auch wenn es ein Grenzfall sein kann. Wenn man in einer sterilen Umwelt lebt, dann wird eine Zigarettenkippe demjenigen wohl eine Gänsehaut verursachen. Wenn man wiederum in einer Müllhalde lebt, dann kommen bestimmt manche Urlaubsorte wie ein Paradies vor.
Klar ich übertreibe hier noch absichtlich. Ich möchte nur definieren, dass manche subjektiven Reklamationen schnell unter dem Begriff "Zumutbarkeit" fallen und vorzeitige Abreisen auch ohne Kostenerstattung bleiben können.
wie gesagt, dass ist meine persönliche Meinung
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gut des es persönliche Meinungen gibt.
Aber evtl. sollten Sie das mal erleben, um sich ein Bild davon zu machen.
übrigens, ich empfehle Ihnen möglichst sofort, eine Beratung hinzu zu ziehen, damit sparen Sie wahrscheinlich viele zusätzlichen Kosten. So wie mir bekannt ist, dürfen in Ihrem Fall Zahlungen bis zur Klärung nicht verweigert werden und ebenfalls sind Teilzahlungen nach eigenem Ermessen nicht zulässig. _________________ LG Leonardo
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