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Reiserücktritt und Wartezeiten
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tier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 23:03    Titel: Reiserücktritt und Wartezeiten Antworten mit Zitat

Wir haben unsere Hochzeitsreise aus Krankheitsgründen stornieren müssen und haben dafür auch eine Versicherung, die dafür einspringen sollte, abgeschlossen.

Bevor diese tätig werden kann, müssen wir allerdings eine Stornokostenrechnung einreichen, damit die Versicherung überhaupt weiss, wieviel gezahlt werden muss.

Leider ist unser Reisebüro seit 6 Wochen nicht dazu in der Lage, die Rechnung zu erstellen, weil sich Fluggesellschaften und diverse Reiseveranstalter sehr viel Zeit bei der Abrechnung nehmen, weil sie wichtigeres zu tun haben.

Da es für uns aber um sehr viel Geld geht, frage ich mich, wie lange ich mir das gefallen lassen muss. Es wurde uns gesagt, dass das schon mal bis zu einem Jahr dauern kann, wenn man Pech hat.

Muss das sein? Es ist schließlich unser gutes Geld, das uns zusteht. Wozu schließt man sonst eine teure Versicherung ab?

Schon klar, dass die Veranstalter keinen Spaß an Storno-Rechnungen haben, aber das ist der Deal...

Weiß jemand Rat?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es ein Reisebüro gibt, das nicht binnen drei Tagen nach Stornierung eine Stornorechnung schreiben kann, dann unbedingt Druck machen!

Heute läuft alles über Computer: eine Eingabe und der Computer zeigt die Stornierung samt Stornokosten an. Bei Flügen genau gleich: jeder Tarif hat seine fixen Stornogebühren.

Theoretisch aber hat jedes Unternehmen drei Jahre Zeit Rechnungen zu legen.

Wichtiger ist aber, dass am Tag des Schadensereignis = Erkrankung bzw. Tag, an dem die Reiseunfähigkeit festgestellt wurde, dass an diesem Tag die Versicherung und der Reiseveranstalter von der Absage informiert wurden. Denn die Versicherung zahlt nur jene Stornogebühren, die bis zu diesem Tag angefallen sind oder wären.

Mit der Einreichung bei der Versicherung hat man dann aber Zeit (rein rechtlich gesehen!).

Wenn Ihr schon alles bezahlt hattet, unbedingt Druck auf das Reisebüro machen! Die haben unter Garantie die Abrechnungen schon erhalten! Außerdem kann es doch für einen Reisefachmann kein Problem sein, im Katalog die Stornogebühr nachzulesen und auszurechnen.

Gruß
Peter

PS: Alles Gute zur Vermählung! Möge Eure Ehe von Dauer sein, wie die meinige (das 27. Jahr nun schon...)
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Außerdem kann es doch für einen Reisefachmann kein Problem sein, im Katalog die Stornogebühr nachzulesen und auszurechnen.



vorausgesetzt natürlich, dass eine Pauschalreise aus dem Katalog gebucht wurde. Wenn aber eine individuelle Reise in Bausteinsystem mit vielen Einzelleistungen, eventuell noch vor Ort gebucht wurde, dann sieht die Sache etwas anders aus.

Allerdings kommt mir 1 Jahr für eine Stornoberechnung etwas lang vor.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

leonard hat folgendes geschrieben::
vorausgesetzt natürlich, dass eine Pauschalreise aus dem Katalog gebucht wurde. Wenn aber eine individuelle Reise in Bausteinsystem mit vielen Einzelleistungen, eventuell noch vor Ort gebucht wurde, dann sieht die Sache etwas anders aus.


Nicht ganz korrekt: Auch Bausteinkataloge müssen zwingend Stornogebühren in ihren AGB anführen, ansonsten könnten sie keine verlangen!

Auch bei Leistungen vor Ort gebucht wäre der Veranstalter verpflichtet, VOR Buchung dem Kunden die Stornogebühren mitzuteilen.

Es wäre gesetzlich unzulässig, nach Buchung und bei Stornierung dann erst die Stornobedingungen "zu vereinbaren!.

Es gibt keinen Grund, weshalb man nicht die Stornogebühren bestimmen kann.

Gruß
Peter
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Peter

sei mir bitte nicht böse, aber das ist auch nicht unbedingt korrekt. Es geht nicht alles nach starre Paragraphen und dafür gibt auch in allen solchen Reiseverträgen Klauseln, die bestimmten Verhaltensweisen verändern, wie zum Beispiel "etwaige Leerbettgebühren des Hotels", "vorbehaltlich Aufwandentschädigungen des Leistungsträgers" "zuzüglich Kosten der Agentur" und eine ganze Menge mehr.

Diese Gebühren können nicht sofort errechnet werden, sind unmittelbar der Stornierung unbekannt und da muss man je nach Zielgebiet etwas Geduld haben, um definitiv eine gesamte Stornosumme zu berechnen.

Dann sollte, das Reisebüro wie auch wahrscheinlich in diesem Fall zum Reiseveranstalter werden, dann gelten tatsächlich die Reisebedingungen anderer Veranstaltern garnicht mehr, sondern nur die globalen des DRVs schätze ich, wenn das Reisebüro hier angeschlossen ist.

Stornogebüren werden je nach Art und Gestaltung einer Reise erhoben.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

leonard hat folgendes geschrieben::
sei mir bitte nicht böse,

bin ich dir nicht, weil Foren zum Debattieren da sind!

leonard hat folgendes geschrieben::
dafür gibt auch in allen solchen Reiseverträgen Klauseln, die bestimmten Verhaltensweisen verändern, wie zum Beispiel "etwaige Leerbettgebühren des Hotels", "vorbehaltlich Aufwandentschädigungen des Leistungsträgers" "zuzüglich Kosten der Agentur" und eine ganze Menge mehr.


Leerbettengebühr bei einer reinen Hotelvermittlung - ok.
Aber das mit dem ...vorbehaltlich... ist rechtlich NICHT zulässig, wenn nicht vorher der Betrag bestimmbar ist, das heißt, in einer Einheit, Größenordnung oder sonstigen Angaben in ein Verhältnis zum Preis gebracht, vereinbart wird.

Und in diesem Fall gehe ich von einem ganz normalen vermittelnden Reisebüro aus. Da liegen alle AGB's auf.

Theoretisch kann ja viel möglich sein. Aber praktisch, und ich bin nun mal seit nunmehr über 25 Jahren in dieser Branche tätig, ist es Unsinn, wenn man sechs Wochen nach einer Stornierung immer noch nicht mit dem Kunden abgerechnet hat.

Ich arbeite im Moment stark mit Gruppen, die mit Bussen reisen. Da dauert es auch manchmal ein oder zwei Wochen, bis das Hotel die Endabrechnung schickt. Aber nie länger und wohlgemerkt, bei Gruppen! Wo es also auch manchmal darum geht, habe ich jetzt einen oder zwei Freiplätze bekommen o. ä.

Also nur zu mit deinen Meinungen - debattieren gehört zu meinem Alltag
Gruß
Peter
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tier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke ich Euch für Eure zahlreichen Antworten!

Unsere Reise war eine Invidualreise, die auch mühselig vom Reisebüro zusammengestellt wurde. Mit vielen verschiedenen Hotels und zwei Ländern und Ausflügen usw.
Es tut mir ja auch leid, dass es dann nichts wurde, ist sicher ärgerlich für einen kleinen Betrieb. Aber so ist das nun mal.

Ich zitiere hier mal die Antwort des Reisebüros auf meine Nachfrage hin, wo denn jetzt die Stornokostenberechnung bleiben würde:

Zitat:
Stand der Dinge ist, dass ich von den Airlines nur Rückmeldungen
bekomme, dass die Stornobearbeitung in Bearbeitung ist. Von den
Zentralen grosser deutscher Anbieter, wie Meiers Weltreisen oder Dertour
, mit denen wir zusammenarbeiten, erfuhr ich, das Flugstornierungen
insbesondere bei amerikanischen Airlines bis zu einem Jahr dauern
können. Gerade amerikanische Airlines sind in der Touristikbranche
bekannt dafür, Stornierungen erstmal liegenzulassen und zu antworten,
der Vorgang ist in Bearbeitung und das über Monate. Wir selbst hatten
letzes Jahr einen Stornierungsfall bei Air France mit einer
Bearbeitungszeit von einem Jahr.

Ich habe nach Erhalt all dieser Informationen und unserer eigenen
Erfahrungen aus früheren Stornierungsfällen bei der Europäischen
Reiseversichrung angerufen und die Angelegenheit besprochen, dass keine
Stornokostenrechnung erstellt werden kann und wir keine Auskunft geben
können, wann das sein wird. Ihre Tickets sind aufgrund von
Airlinekombinationen kompliziert strukturiert und wir haben keinen
direkten Zugriff auf die Grossrechner der Airlines, auch das ist normal,
auch Meiers Weltreisen und Dertour können selber bei den Airlines nur
einbuchen, ohne direkten Zugriff auf die Airlinerechner. Kurz, das
Problem kompliziertester Berechnungsstrukturen bei internationalen
Flugticketstornos ist bei den Versicherungen bekannt, da ist z.B. eine
Teilstrecke gar nicht zu erstatten, eine andere Teilstrecke prozentual
zu erstatten usw.


Also für mich hört sich das so an, als würde man mir da keinen Unsinn erzählen. Aber was kann man tun, um es zu beschleunigen?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Meiers Weltreisen eine Reise anbietet / verkauft, muss der Veranstalter irgendwo Stornobedingungen stehen haben!

Mir ist schon bekannt, dass Fluglinien manchmal lange brauchen, wenn es um so genannte Erstattungen geht. Aber auch hier muss ja irgendwo eine Vereinbarung gestanden haben: ....bei Stornierung fallen ... an Kosten an... oder: bei Refundierung der Tickets fallen ... an Bearbeitungsgebühren an.

Ich kenne keinen Fall in meiner 25jährigen Praxis, der bei einem Veranstalter länger als maximal ein Monat gebraucht hätte. Egal wie kompliziert der Fall war.

Es kann ja wohl nicht sein, dass der Veranstalter zwar 100 Prozent Zahlung verlangt hat, aber dann bei der Rückerstattung sich Monate oder gar ein Jahr Zeit lässt, bis er seine Stornorechnung erstellen kann!

Was mir auch nicht ganz klar ist: handelt es sich nun um eine Individualreise, bei der Flüge und Hotels getrennt gebucht wurden, oder bei der Flüge und Hotels getrennt bei Meiers Weltreisen gebucht wurden oder bei der Flüge und Hotels in einem Package von Meiers Weltreisen gebucht wurden?

In allen drei Fällen lassen sich aber zumindest die Hotelstornogebühren fix definieren und bei der Versicherung einreichen. Und im Dritten Fall MÜSSEN grundsätzlich fixe Stornobedingungen vereinbart gewesen sein.

Anders rum: auf Grund welcher Unterlagen habt ihr denn die Reise überhaupt gebucht?
- Katalog(e)
- ausgearbeitetes Angebot vom Reisevermittler/Reiseveranstalter
- auf individuelle Anfrage direkt bei den Hotels und Fluglinien

Nochmals zum Kernpunkt der Flugtickets: es gibt keine Fluglinie, die nicht sagen kann, ob es Stornogebühren bei ihnen gibt oder nicht! Und gibt es keine Stornogebühren, sondern lediglich Bearbeitungsgebühren, müssen auch diese fixiert sein. WANN dann der Rest des Geldes des Tickets rücküberwiesen wird, das ist dann eine andere Sache und hängt ja nicht mit der Versicherung zusammen! Dass das ein Jahr dauern könnte, das mag nun im Flugwesen durchaus zutreffen.

Aber die Frage hier dreht sich ja um die zu zahlenden Kosten! Und diese muss das Reisebüro - der Reiseveranstalter - die Fluglinie wissen. Punkt.

Gruß
Peter
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Die Reise wurde individuell mit vielen Einzelleistungen gebucht, jedoch durch 2 große Reiseveranstalter? Dann sind die Stornogebühren in den Reisebedingungen des Reiseveranstalters verankert. Zum Beispiel beim DER in §18.2.


Die Erklärung des Reisebüros hört sich zwar für einen Leihen plausible, aber für einen Fachmann hört sich alles eher exotisch an Geschockt Da aber die genau detaillierte Buchungsinformationen fehlen, kann man sich hier auch keine genaue Meinung bilden, weil eventuell noch Leistungen zwischendurch direkt (ohne Veranstalter) gebucht wurden.

Wenn ich Sie wäre, würde ich sofort und unbedingt mit den Veranstaltern sprechen und um Klärung bitten. Diese sind Auskunftspflichtig, weil der Reisevertrag mit denen zustande gekommen ist.

Auf das fiktive Ergebnis wäre ich sehr interessiert.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

leonard hat folgendes geschrieben::
Diese sind Auskunftspflichtig, weil der Reisevertrag mit denen zustande gekommen ist.


Zum besseren Verständnis: ein Reisevertrag kommt immer nur zwischen Kunden und Reiseveranstalter zustande. Ein dazwischen stehendes Reisebüro vermittelt nur.

Gruß
Peter
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tier
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also unsere nicht angetretene Reise war ein ausgearbeitetes Angebot vom Reisevermittler/Reiseveranstalter. Dieses haben wir zusammen diskutiert und noch geändert und dann direkt über das Reisebüro (mit keinem anderen haben wir gesprochen) gebucht.

Dafür gibt es auch Buchungsbestätigungen (es wurde in 2 Teilen gebucht).

Ob das Reisebüro dann bei DER oder Meiers gebucht hat, ist uns nicht bekannt. Das waren meines Erachtens nur Beispiele, die da genannt wurden.

Wie verfahren wir jetzt also am besten?

Dem Reisebüro eine Frist setzen und mit rechtlichen Schritten drohen?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ohne diese beiden Buchungbestätigungen zu kennen, wird hier niemand wirklich Hilfestellung geben können.

Es muss zum Beispiel auf diesen beiden Buchungsbestätigungen stehen, wer der oder die Reiseveranstalter sind. Und es muss dazu AGB's gegeben haben.

Das heißt, ist das Reisebüro selbst Veranstalter, muss es irgendwelche AGB's ausgehändigt haben, wo eben die Auflösungsbestimmungen dieses Reisevertrags stehen.

Irgendwo muss doch irgendwie festgehalten oder hingewiesen werden, was wann wie sein könnte und sein wird.

Geschähe mir Ähnliches würde ich dem Reisebüro folgendes unter Zeugen mitteilen:
1. Dass man binnen drei Werktagen eine Stornorechnung erhält, die alle für die Einreichung bei der Versicherung notwendigen Daten enthält bzw. Unterlagen vom Reisebüro (Stornorechnungen allfälliger anderer Reiseveranstalter)
2. Nach Verstreichen dieser Frist werde man einen Anwalt einschalten

Es gibt absolut keinen Grund, eine Buchung und sei sie noch so individuell nicht ganz oder zumindest teilweise nach mehr als zwei Wochen abzurechnen.


Mir kommt hier ganz stark der Verdacht, dass das Reisebüro irgendwelche Probleme verheimlichen will. Denn wenn eh alles von der Versicherung bezahlt wird, nehme ich alle Rechnungen, die ich habe und schicke sie ein samt meiner Stornorechnung an den Kunden. Irgendetwas stimmt hier nicht an dieser Geschichte oder fehlt hier im Forum. Ich kann es aber (noch) nicht greifen...


Peter
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

tier hat folgendes geschrieben::
Wie verfahren wir jetzt also am besten?

Dem Reisebüro eine Frist setzen und mit rechtlichen Schritten drohen?


Hallo tier Winken

bitte beachte unsere Forenregeln:

Juriquette hat folgendes geschrieben::
... Bedenken Sie auch, dass es in einem öffentlichen Internetforum prinzipielle Risiken und es keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit der Antworten gibt. Nicht alle, die mitdiskutieren, sind wirklich die Experten, für die sie sich halten. Verleiten Sie andere auch nicht dazu, Ihnen mehr Rat zu geben, als sie können und dürfen. Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie „Hilfe!!!“ oder „Was soll ich jetzt machen?“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren. ...


Wie Peter schon völlig richtig angemerkt hat, setzt die Lösung Eures Problems das Studium Eurer Buchungsunterlagen voraus. Das ist hier im Forum nicht sinnvoll möglich - bitte wendet Euch an eine Person, die fähig und berechtigt ist, Euch rechtlich zu beraten.
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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tier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, auf den Buchungsbestätigungen steht rein gar nichts von irgendwelchen AGB. Wir hatten auch keine vorliegen. Und außerdem ist dort auch kein anderer Reiseveranstalter genannt als eben unser Reisebüro.
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tier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich allerdings auf der Homepage suche, kann ich welche finden. In denen heisst es natürlich, dass sie nur Vermittler sind:

http://[link gelöscht by Mod. report]
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