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nehmen wir mal an, eine Pauschalreise würde telefonisch via Kreditkarte Gold (inkl. Reiserücktrittkostenversicherung) bei einem bereits bekannten (man wäre dort langjähriger Kunde) Reisebüro gebucht werden und man würde dann die Fluftickets und der Hotelgutschein im Briefkasten wenige Tage später finden.
Jedoch fehlt hierbei der Sicherungsschein sowie eine entsprechende Rechnung.
Wie würde es sich verhalten, wenn man ca. 10 Tage vor Flugantritt nachweislich (ärtzlich bescheinigt) kranheitsbedingt verhindert wäre? Es würde sicherlich zwar die durch die Kreditkartenzahlung beinhaltete Versicherung aufkommen, aber um es ein wenig spitzfindiger zu formulieren:
- beim telef. Abschluss lagen natürlich keine AGB´s vor
- ein Sicherungsschein wäre bis zum heutigen Tage nicht vorhanden
- eine Rechnung wäre noch nicht zugegangen
Würden die Stornierungsgebühren daher trotzdem geltend gemacht werden können oder würden diese ggf. in Ermangelung der notwenig (nicht-) vorliegenden Rechnung sowie Sicherungsschein und ggf. Nichtkenntnisnahme der AGB beanstandet werden können?
Ja sicher, telefonische Buchungen sind auch verbindlich. Sie haben die Tickets und die Vouchers erhalten und Sie haben auch die Zahlung (durch Kreditkarte) vorgenommen.
Eine anteilige Erstattung durch die RRV dürfte erfolgen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Ich nehme an, dass Sie Ihre Reise durch einen Pauschalveranstalter gebucht haben. Wenn Sie Flug und Hotel getrennt von einander gebucht haben, ist ein Sicherungsschein nicht zwingend erforderlich, weil dieser nur wenn eine Reise mit mindest 3 Leistungen ein muss ist. Allerdings spielt ein Sicherungsschein für die Abwicklung mit der Versicherung keine Rolle.
Dafür werden jedoch die Originalbestätigung, die Stornorechnung und die ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Lassen Sie sich die ersten Zwei vom Reisebüro unbedingt geben. Sollte dafür auch eine Schadenmeldung erforderlich sein, können Sie sich durch die Homepage der jeweiligen Versicherungen eine Kopie ausdrucken.
Der Versicherung interessiert die Frage nicht, ob Sie die AGBs gelesen, oder Sie ein Sicherungsschein bekommen haben. _________________ LG Leonardo
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