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Verfasst am: 25.07.07, 20:09 Titel: tätigkeit in polen , was kann abgesetzt werden
Eine Frau ist bei einer internationalen Firma mit einem Deutschen Arbeitsvertrag angestellt. Auf ein halbes Jahr befristet arbeitet Sie im Wochen wechsel in Polen (eine Woche D, eine Woche POL). Die Firma hat eine Wohnung für Sie angemietet und übernimmt die Flugkosten. Ebenso wird Ihr ein Spesensatz gezahlt, sowie die durch den Auslandsaufenthalt erhöhten Mobilfunk Kosten. Welche Kosten können nun noch abgesetzt werden? Welche Belege müssen vorgewiesen werden?
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf begründet sind. Wenn der Arbeitgeber alle Kosten übernimmt und die Frau selbst keine Aufwendungen hat, ist auch nichts mehr abzuziehen.
Dann bleibt halt nur noch der Werbungskostenpauschbetrag. _________________ Wenn ich falsch liege sagt mir Bescheid.
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