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Reiserücktritt und Wartezeiten
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 26.07.07, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

es ist richtig, nur wenn das Reisebüro eine Pauschalreise bei einem Veranstalter bucht.

Beispiele:

14 Tg Mallorca pauschal mit Flug-Hotel-Transfers gebucht bei XY = Vermittler
14 Tg Mallorca nur Flug mit XZ-Airlines = Vermittler
14 Tg Mallorca nur Hotel gebucht bei YX = Vermittler
14 tg Mallorca Flug bei XZ-Airlines, Hotel bei YX gebucht, Transfer bei Agentur vor Ort organisiert = Veranstalter. Sicherungschein und AGBs erforderlich.

Das ist so in etwas grob dargestellt. Auch hier bestehen ein paar Ausnahmen aber summa summarum ist das so. Also, es ist völlig egal was auf der Homepage geschrieben wird.
_________________
LG Leonardo
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 26.07.07, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt ein vermittelndes Reisebüro keine Namen von jenen Leistungserbringern bekannt, die es im Rahmen einer Buchungsbestätigung bestätigt und erweckt dieser Vermittler auch sonst den Anschein, selbst die Leistungen erbringen zu wollen, so ist er im Sinne der geltenden Verordnungen und Gesetze als Veranstalter anzusehen.

Daraus kann man ableiten, dass die AGB für Veranstalter auf einer Homepage beispielsweise gelten. In einem hier angeführten Beispielsfall finden sich unter den AGB Veranstalter auch eindeutige Stornosätze, die in so einem Fall dieser "Veranstalter" auf einer Rechnung im Moment der Stornierung anführen kann und bei einer Versicherung akzeptiert werden müssen.

Weiters könnte in diesem Fall der "Veranstalter" sofort die Differenz zwischen bezahlter Summe und Stornobetrag bar auszahlen oder überweisen.

Wie ich also eingangs schon geschrieben hat: es gibt keinen Grund, weshalb ein Vermittler und oder Veranstalter mehr als ein oder zwei Wochen bräuchte, um abzurechnen.

Meint Peter
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.07.07, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

@tier:

Wie Nils-Christian bereits gestern geschrieben hat, bitte ich nochmals dringend um die Beachtung unserer Forenregeln. Diese sagen u.a. auch aus, dass Links wie von mir editiert nicht gewünscht werden.

Bei nachhaltigem Verstoß muss ich den Thread ansonsten schließen.

Danke

report
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tier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.07.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

OK, danke für alle Ratschläge und Entschuldigung ans Forum, falls ich mich nicht regelkonform verhalten haben sollte.

Ich habe unseren Reiseveranstalter/Reisebüro jetzt mit Frist aufgefordert, die Stornokostenrechnung zu schicken. Außerdem unter Androhung weiterer Rechtsschritte.
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