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Verfasst am: 23.01.05, 23:35 Titel: Chat - ein rechtsfreier Raum? Oder nicht?
Ich bin in einem Chat auf eine Art und Weise beleidigt worden, wie ich es noch nie erlebt habe. Name und Anschrift aller Beteiligten sind bekannt, der Chat per Screenshot dokumentiert. Außerdem könnte man auch den Server der Betreiberfirma heranziehen.
Grundsätzlich: Einer wie hasselluhn schießt gerne seine verbalen Giftpfeile ab, aber er kann auch gut einstecken. (Im Gegensatz zu einigen hier im Forum, die ziemlich dünnhäutig sind.)
Ich denke zwar zur Zeit noch nicht daran, Rechtswege zu begehen. Dennoch: Wie sieht das aus? Ist der Chat ein rechtsfreier Raum, oder gibt es auch hier Grenzen?
Wenn es Grenzen gibt, dann wurden die in diesem Falle weit überschritten.
Sie wollen Rechtswege begehen, das hört sich direkt kriminell an
Serverlogs wären wunderbar um etwas zu beweisen, wobei das auch ein Schlag ins eigene Gesicht bedeuten könnte (je nachdem inwiefern sie andere Personen verbal "beschrieben" haben).
Welche Rechte gelten kommt auf die Umstände an, sinnvoll wäre es vielleicht, zum Anwalt zu gehen? _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Uber-Pea
"Rechtswege begehen" hört sich nicht kriminell an, sondern sprachlich kreativ.
Pünktchen,
es geht eben nicht um Beleidigungen im Sinne von Verbalinjurien, sondern um hinterhältiges Denunziantentum. Da sehe ich einen Unterschied.
Mir geht es um den rechtlichen Aspekt des Chats. Ich meine dazu bisher in diesem Forum noch nichts gelesen zu haben. Das Thema ist neu.
Also, wenn Leute per Internet plaudern, die sich namentlich kennen, ist das meiner Ansicht nach vergleichbar mit einem Stammlokal. Und wenn dann Sachen verbreitet werden wie, sagen wir mal, "der XY, der ist ein ganz fieser Möpp (wie man hier in Köln sagen würde), der hilft alten Frauen über die Straße und klaut denen dann die Handtasche", dann ist eine Grenze des guten Geschmacks, aber vielleicht auch eine Grenze des strafrechtlich fassbaren überschritten. Die Art und Weise, wie so etwas vorgetragen wird, ist natürlich auch entscheidend.
Gab es derartige Verfahren schon, Prozesse wegen übler Chat-Nachrede? Mir ist davon nichts bekannt.
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 24.01.05, 11:52 Titel:
Leider, Leider ist das WWW kein Rechtsfreier Raum aber §fen die in der Virtuellen welt nicht gelten. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.01.05, 11:59 Titel:
skayritera hat folgendes geschrieben::
aber §fen die in der Virtuellen welt nicht gelten.
Zum Bleistift?
Online oder offline ist völlig wurscht. Wenn keine "Prozesse wegen Chat-Beleidigung" bekannt sind, dann deswegen, weil sowas nicht interessant genug für die Presse ist.
Ein bekanntes Urteil zu Beleidigungen in einer Newsgroup gibt es hingegen (bekannt deswegen, weil es AFAIK das erste Urteil zu Beleidigungen im Netz war und dazu noch aus einer speziellen Newsgroup, in der "böse Worte" quasi zum normalen Ton gehörten). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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