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Als SAZ Auslandseinsatz verweigern?
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al_capone
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Schönberg, NdB

BeitragVerfasst am: 26.07.07, 18:55    Titel: Als SAZ Auslandseinsatz verweigern? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,
folgende Situation: Person A ist Obergefreiter und Soldat auf Zeit (für 4 Jahre). Besteht die Möglichkeit, den Auslandseinsatz zu "verweigern", weil sie das Abitur nachholt? Bzw. an wen sollte sie sich dafür wenden?

Vielen Dank
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 12:49    Titel: Re: Als SAZ Auslandseinsatz verweigern? Antworten mit Zitat

Zitat:

Person A ist Obergefreiter und Soldat auf Zeit (für 4 Jahre). Besteht die Möglichkeit, den Auslandseinsatz zu "verweigern", weil sie das Abitur nachholt?


Aus dem Gefühl heraus gesagt, kann die Person ihn pauschal nicht "verweigern", denn man verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zum SaZ auch zum Auslandseinsatz. Das Nachholen des Abiturs ist ausserdem Privatsache und interessiert dem Dienstherren eigentlich nicht.
Desweiteren wird heutzutage niemand mehr zum Einsatz "befohlen", sondern es werden Besetzungslisten für den jeweiligen Einsatz (der bevorsteht), herausgegeben, auf denen man sich eintragen lassen kann durch die OPZ, dass man dahin will....Trotzdem gibt es genug Freiwillige, die gehen möchten, so dass man eine gute "Chance" hat, nicht in den Einsatz zu gehen.


Ps: Wie lang ist die Zeit des Abiturnachholens? Hat Person gerade erst damit angefangen, bzw wie lang ist noch die Lernzeit bis zum Abschluss.

Person A sollte bedenken, dass vor einem evtl Einsatz Vorausbildungen nachzuweisen sind und alle notwendigen Impfungen gemacht worden sein müssen und ich schätze, dass das Person A noch nicht schaffen konnte? Wenn nicht, braucht man sich eh keine Sorgen zu machen, erst müssen diese Kriterein erfüllt sein!

Viele Grüße
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 13:57    Titel: Re: Als SAZ Auslandseinsatz verweigern? Antworten mit Zitat

al_capone hat folgendes geschrieben::
Person A ist Obergefreiter und Soldat auf Zeit (für 4 Jahre). Besteht die Möglichkeit, den Auslandseinsatz zu "verweigern"

Mein Oberleutnant hat immer gesagt:
Befehl ist Befehl, und wer Befehl nicht befolgt, wird bestraft.
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al_capone
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Schönberg, NdB

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 16:24    Titel: Re: Als SAZ Auslandseinsatz verweigern? Antworten mit Zitat

Ps: Wie lang ist die Zeit des Abiturnachholens? Hat Person gerade erst damit angefangen, bzw wie lang ist noch die Lernzeit bis zum Abschluss?

Die Lernzeit würde im Oktober (so wie die normale Schulzeit auch) beginnen und 33 Monate dauern.
Ein Vorgesetzter hat aber schon bestätigt, dass es möglich wäre, den Auslandseinsatz einmal zu verweigern. Die Impfungen wurden zwar teilweise erledigt, könnten aber jetzt eingestellt werden. (?)
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.11.07, 10:27    Titel: Re: Als SAZ Auslandseinsatz verweigern? Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
al_capone hat folgendes geschrieben::
Person A ist Obergefreiter und Soldat auf Zeit (für 4 Jahre). Besteht die Möglichkeit, den Auslandseinsatz zu "verweigern"

Mein Oberleutnant hat immer gesagt:
Befehl ist Befehl, und wer Befehl nicht befolgt, wird bestraft.


dann hätte der her oberleutnant mal besser im pflichtfach wehrrecht aufgepasst, weil das so schlichtweg falsch ist.

es sprach ihr lt. d.r.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.11.07, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
stark behauptet aber nicht begründet.
Och nö, das muß doch nicht weiter aufgedröselt werden, oder? Mit den Augen rollen


Ansich dürfte doch jedem Soldaten und auch jedem anderen, der sich etwas mit Befehl und Gehorsam befasst, bekannt sein, daß eben nicht jeder Befehl befolgt werden muß. Winken
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.11.07, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

der soldat braucht befehle nicht befolgen, die keinem dienstlichen zweck dienen.

der soldat darf befehle nicht befolgen, wenn dessen ausführung die begehung einer straftat bedeuten würde und dies erkennbar für den soldaten war.

zwei wesentlich punkte, die uns von armeen der dummheit, wie sie im nördlichen amerika existieren, wesentlich unterscheiden
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 02.11.07, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Diskussion über Gehorsam passt wohl besser in den anderen Thread.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=124547

Gr.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

@ Ivanhoe

Zitat:
Ein Befehl, der keinen dienstlichen Zweck hat, muss trotzdem erstmal befolgt werden!


Sorry- Einspruch

Pfeil § 11 (1) SG

Gr.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
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BeitragVerfasst am: 05.11.07, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

in diesem sinne, erst schlau machen, dann schlau reden Winken
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

sicherlich ist die beurteilung des dienstlichen zweckes schwer und wird wohl in der regel zu gunsten des befehlserteilers ausfallen.

aber es gibt ausnahmen, in denen es durchaus ratsam ist einen befehl zu missachten.

im übrigen wurde das sogar auf einem lehrgang durch die herbeiführung einer nicht ganz ungefährlichen entscheidungssituation verlangt.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

das stand ja hier auch nie zur debatte Winken
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
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BeitragVerfasst am: 05.11.07, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

bitte nochmal genau meine postings lesen und dann (hoffentlich) neu urteilen
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