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Hausübertrag und Steuer

 
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walter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 176

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 19:09    Titel: Hausübertrag und Steuer Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab von meiner Tanten (zwei) ein halbes Haus für mich und meinen Bruder übertragen bekommen. Die eine Tante ist eigentümerin gewesen. Die andere hatte vorher "nur" Wohnrecht gehabt. Jetzt ist das Wohnrecht für beide Tanten (unentgeltlich) für eine Wohnung im Haus.

Als ich heute vom Finazamt einen Bescheid zur GrEStG bekommen. Was mich nur wundert ist, dass Sie einen sehr hohen Betrag 314 EURO genannt haben. Muss der Betrag einmalig oder pro Jahr (als 2006/2007/2008 etc.) gezahlt werden ? Muss überhaupt dafür Steuern bezahlt werden, da ich ja schon Schenkungssteuer bezahlen muss

Gruss
Walter
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.01.05, 14:55    Titel: Re: Hausübertrag und Steuer Antworten mit Zitat

walter hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich hab von meiner Tanten (zwei) ein halbes Haus für mich und meinen Bruder übertragen bekommen. Die eine Tante ist eigentümerin gewesen. Die andere hatte vorher "nur" Wohnrecht gehabt. Jetzt ist das Wohnrecht für beide Tanten (unentgeltlich) für eine Wohnung im Haus.

Als ich heute vom Finazamt einen Bescheid zur GrEStG bekommen. Was mich nur wundert ist, dass Sie einen sehr hohen Betrag 314 EURO genannt haben. Muss der Betrag einmalig oder pro Jahr (als 2006/2007/2008 etc.) gezahlt werden ? Muss überhaupt dafür Steuern bezahlt werden, da ich ja schon Schenkungssteuer bezahlen muss

Gruss
Walter


Hallo,

m. E. fällt auf den ersten Blick keine Grunderwerbsteuer an.

Zitat Grunderwerbsteuergesetz:

§ 3
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
1. ...
2. der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Schenkungen unter einer Auflage unterliegen der Besteuerung jedoch hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind;


Falls eine solche Auflage nicht existiert, fällt keine Grunderwerbsteuer an.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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