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Wegen Rückgaberecht verklagt! Bitte um Hilfe...

 
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Bob2020
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.07.07, 14:24    Titel: Wegen Rückgaberecht verklagt! Bitte um Hilfe... Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

Also drei Studenten gründen eine GbR um bei Internetauktionshaus [Name geändert] nebenbei was zu verdienen. Es wurde hauptsächlich mit Rohlingen gehandelt. Naja Das Gewerbe wurde abgemeldet weil sich das ganze nicht rentiert hat.
Anfang Juli kam ein Brief einer Firma, wonach die GbR ein Rückgaberecht von einem Monat und nicht nach 14 zuleisten haben, für diese Belehrung wollte Antragstellerin 238€ haben, da Internetauktionshaus [Name geändert] alle Herbst 2006 über das neue Widerrufsrecht belehrt hat.
Es wurde geantwortet, dass dieses Gewerbe bzw. die GbR abgemeldet wurde und das Geschäftskonto sich im Minus ist, und dass der Handel bei Internetauktionshaus [Name geändert] Januar 2007 begonnen hatte so dass keine Benachrichtigung seitens Internetauktionshaus [Name geändert] eingetroffen war.
Jetzt kommt ein Gerichtsvollzieher und bringt der ehemaligen GbR persönlich einen Antrag auf einstweilige Verfügung, so dass die GbR nicht mehr bei Internetauktionshaus [Name geändert] mit 14Tagen Rückgaberecht Artikel verkaufen darf. Und irgendwo steht: Der Streitwert wird auf 20.000€ festgelegt!

Jetzt haben wir Samstag und kein Anwalt ist zu erreichen. Kann jemand Helfen??


Zuletzt bearbeitet von Bob2020 am 28.07.07, 14:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 28.07.07, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

jeder kann jedem ein Schreiben per Gerichtsvollzieher zustlelen lassen, und zwar auch private Schreiben. kostet ca. 15-20 Euro.
Die Belehrung ueber das Widerrufsrecht muss nach neuester Rechtssprechung wohl tatsaechlich auf 1 Monat lauten statt 14 Tagen.

Aber da besagt GbR ja nicht mehr taetig ist, kann sie auch nicht abgemahnt werden.

Ein Antrag auf einstweilige Verfuegung sagt nich viel, kann auch nur ein Fake sein, das gar nicht bei Gericht eingereicht wird, sondern nur versandt wird, um Geld zu fordern.

Man sollte in so einem Falle nicht zahlen und der Dinge harren...

Der Streitwert wird bei geschaeftlichen Dingen gerne und schnell auf 10 TEURO oder auch 20 TEURO gesetzt.
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 29.07.07, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

macgyverjoel hat folgendes geschrieben::


Aber da besagt GbR ja nicht mehr taetig ist, kann sie auch nicht abgemahnt werden.



Echt Geschockt Die Abmahnung bezieht sich in der Regel (kann ich aber hier nicht beurteilen) auf einen Fall der in der aktiven Zeit der GBR stattgefunden hat. Die Gbr hat persönlich haftende Gesellschafter. Diese haften persönlich, auch wenn die Gbr nicht mehr da ist.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29.07.07, 11:16    Titel: Re: Wegen Rückgaberecht verklagt! Bitte um Hilfe... Antworten mit Zitat

Bob2020 hat folgendes geschrieben::
Jetzt haben wir Samstag und kein Anwalt ist zu erreichen.
Ich gehe davon aus, dass das ein Scherz war. Anwälte sind zum Glück auch zu Unzeiten zu erreichen, sogar Sonntags und nachts. Du erreichst also einen Anwalt, schickst Deine Frage, in der Du den Sachverhalt möglichst genau schilderst (also insb. wann die GbR war und welche Widerrufsbelehrung sie hatte). Kostet zwar Geld, aber sollte schnell eine brauchbare Antwort bringen.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die GbR wirklich nicht mehr aktiv ist (sollte man glaubhaft machen können), entfällt die Wiederholungsgefahr, die für eine berechtigte Abmahnung erforderlich ist. Auch eine Einstweilige Verfügung sollte damit überflüssig sein. Trotzdem: Ein Gang zum Anwalt verschafft mehr Klarheit als eine Frage hier im Forum.
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