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KingWilli
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 09:11    Titel: raucherclubs Antworten mit Zitat

hallo,

ich als rauchender kneipengänger kann mich so gar nicht mit dem kompletten rauchverbot in gaststätten anfreunden.
daher mal so als diskussionsanregung an das forum:
wie sieht es denn mit der gründung von "raucherclubs" aus, also eine art private gaststätte, zu der nur mitglieder zugang haben, und in der dann geraucht werden darf?

bin auf das thema druch diesen link gekommen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,495048,00.html

hier darf geraucht werden, und über den getränkeausschank ist folgendes zu lesen:

***
Für die Getränke braucht der Ethnoclub übrigens keine Ausschanklizenz. Es ist ja schließlich kein Bar. Alkohol kaufen dürfen hier nur Vereinsmitglieder. Dafür zahlen sie bei "Fan Sport und Kultur" einen monatlichen Beitrag.
***

allerdings habe ich in den "faq zum neuen nichtraucherschutzgesetz in baden-württemberg" folgende passage gefunden:

***
Darf in Vereinsgaststätten weiter
geraucht werden?
Nein. Auch durch die Schaffung eines Vereines (z.B.
Raucherclub) ist es grundsätzlich nicht möglich, sich
dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu entziehen.
Maßgebliches Kriterium ist die Zugänglichkeit. Diese
ist bereits dann gegeben, wenn es sich um einen sog.
offenen Verein handelt, d.h. ein Wechsel der
Mitglieder jederzeit möglich ist.
***

zum thema "offener verein" kann ich nirgends weitere informationen finden. wie definiert sich das kriterium der zugänglichkeit?

ich denke halt, es wäre doch prinzipiell keine schlechte idee, einen bundesweiten verein zu gründen, in denen mitglieder nur ab 18 zugelassen werden, die unterschreiben, dass sie den tabakrauch bei nutzung der vereins-eigenen lokalitäten akzeptieren.
die mitgleider dieses vereins könnten dann in den jeweiligen "vereins-gaststätten" oder auch "clubräumen" dem tabak- und alkoholgenuss frönen.

was sagen die rechtsexperten dazu?
hat jemand ähnliche ideen?
müsste man diesen verein in jedem bundesland einzeln "zulassen"?
gute idee oder totaler schwachsinn?

freue mich über jeden beitrag!

gruß

kingwilli
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KingWilli
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

falls das thema übrigens ins vereinsrecht geöhrt, dürfen sie es gern verschieben.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Definition eines "ofenen Vereins" haben sie doch selbst geliefert.

Zitat:
d.h. ein Wechsel der
Mitglieder jederzeit möglich ist.

Heißt für mich: Jeder Verein in den jederzeit ein neues Mitglied eintreten kann, ist ein offener Verein.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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KingWilli
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::

Heißt für mich: Jeder Verein in den jederzeit ein neues Mitglied eintreten kann, ist ein offener Verein.


stimmt.
die frage ist aber dann, was ist denn bitte ein "nicht offener verein"?
ein verein mit einer von vorneherein begrenzten mitgliedergruppe?
ein verein, bei dem man nur einmal im jahr/monat eintreten kann?
ein verein, bei der man erst eine aufnahmeprüfung ablegen muss?
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KingWilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::

Heißt für mich: Jeder Verein in den jederzeit ein neues Mitglied eintreten kann, ist ein offener Verein.


stimmt.
die frage ist aber dann, was ist denn bitte ein "nicht offener verein"?
ein verein mit einer von vorneherein begrenzten mitgliedergruppe?
ein verein, bei dem man nur einmal im jahr/monat eintreten kann?
ein verein, bei der man erst eine aufnahmeprüfung ablegen muss?
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 10:51    Titel: Re: raucherclubs Antworten mit Zitat

KingWilli hat folgendes geschrieben::
hier darf geraucht werden
Noch! Oder gibt es für Berlin schon eine geltende Regelung bezüglich Nichtraucherschutz?
KingWilli hat folgendes geschrieben::
***Für die Getränke braucht der Ethnoclub übrigens keine Ausschanklizenz. ***
Manchmal ist auch nicht alles richtig was im "Sp*****" steht.
Ich denke nicht, dass diese Regelung dem geltenden Recht entspricht.
Das Gastg scheint mir da recht eindeutig zu sein.
Allerdings definiert sich eine Gaststätte z.B. durch den Ausschank von Getränken und/oder durch die Verabreichung zubereiteter Speisen.
Ein Club in dem nur geraucht wird, dürfte doch eigentlich legitim sein.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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KingWilli
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 11:04    Titel: Re: raucherclubs Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::

Ein Club in dem nur geraucht wird, dürfte doch eigentlich legitim sein.


das sehe ich auch so, aber ich will ja gerade wissen, ob man eine art "privatclub" eröffnen könnte, der natürlich de facto so etwas wie eine kneipe darstellt, aber formell jeden abend zu einer privatveranstaltung nur für mitglieder einlädt.
es geht hier auch nicht darum, profit zu machen, sondern den "gepflegten thekenabend inklusive rauchschwaden" irgendwie für die zu erhalten, die sich freiwillig dieser gesundheitsgefährdung aussetzen wollen.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 11:48    Titel: Re: raucherclubs Antworten mit Zitat

KingWilli hat folgendes geschrieben::
ich will ja gerade wissen, ob man eine art "privatclub" eröffnen könnte, der natürlich de facto so etwas wie eine kneipe darstellt, aber formell jeden abend zu einer privatveranstaltung nur für mitglieder einlädt.

Ich denke, dass auch diese Lokalität unter das Gaststättengesetz fällt http://bundesrecht.juris.de/gastg/__1.html denn da steht:
Gastg §1 abs.1 hat folgendes geschrieben::
Wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist

Gerade ein Club oder Verein ist ja für bestimmte Personenkreise zugänglich.
In diesem Zusammenhang dürfte auch § 23 Gastg http://bundesrecht.juris.de/gastg/__23.html massgebend sein.
Alles Andere dürfte meiner Ansicht nach eine Umgehung des Nichtrauerschutzes ermöglichen, der so vom Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigt war.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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